Deutsche Staatsbürgerschaft

Ein deutscher Mann ist seit sechs Jahren mit einer vietnamesischen Frau verheiratet. Diese hat eine Tochter, welche 23 Jahre alt ist. Sie ist Vietnamesin und studiert in Deutschland.
Der Mann hat in diesem Jahr die Tochter seiner Frau adoptiert. Laut richterlichen Beschluss richtet sich die Annahme nach den Vorschriften über die Annahme eines Minderjährigen §§ 1754 bis 1756 BGB. Darufhin wurde vom Standesamt eine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt.
Kann das Mädchen mit dieser Geburtsurkunde einen deutsche Personalausweis bzw. Pass beantragen? Ist sie jetzt Deutsche?

Vielen Dank und einen guten Rutsch ins deue Jahr

Ja, kann sie

Hallo,

Ein deutscher Mann ist seit sechs Jahren mit einer
vietnamesischen Frau verheiratet. Diese hat eine Tochter,
welche 23 Jahre alt ist. Sie ist Vietnamesin und studiert in
Deutschland.
Der Mann hat in diesem Jahr die Tochter seiner Frau adoptiert.
Laut richterlichen Beschluss richtet sich die Annahme nach den
Vorschriften über die Annahme eines Minderjährigen §§ 1754 bis
1756 BGB.

Mir ist nicht ganz klar, warum eine 23-jährige nach den Vorschriften über die Annahme eines Minderjährigen adoptiert werden kann. War die jetzt 23-jährige bei Adoptiv-Antragstellung noch minderjährig?
Denn nur dann erwirbt das Mädel auch die deutsche Staatsangehörigkeit (siehe www.gesetze-im-internet.de/rustag/__6.html).

Evtl. wird die Tochter dann Doppelstaatlerin; dazu ist das vietnamesische Staatsangehörigkeitsgesetz zu beachten.

Gruß Sid