Deutsche Staatsbürgerschaft anfragen

Hallo,

kann eine Person die in Deutschland geboren ist, eine deutsche Mutter und einen italienischen Vater hat die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Die aktuelle Staatsangehörigkeit ist italienisch, der aktuelle Wohnsitz in Italien, es ist aber ein Umzug nach Deutschland geplant.
Alle schulischen Pflichten wurden in Deutschland absolviert.
Und wo genau kann man anfragen?

Danke.

Gewöhnlich gibt die Ausländerbehörde in der Stadt/Gemeindeverwaltung in solchen Fragen Auskunft.

Hallo!

Naja, wenn diese Person das Kind einer Deutschen ist, dann ist sie Deutsche, wenn sie die Staatsangehörigkeit nicht wieder verloren hat.

Gruß
Tom

Hallo

Naja, wenn diese Person das Kind einer Deutschen ist, dann ist
sie Deutsche, wenn sie die Staatsangehörigkeit nicht wieder
verloren hat.

Das kommt wohl auf den Geburtsjahrgang an. Vor dem Krieg war alles anders…

Ansonsten gilt § 4 Nr. 1 Satz 1 Staatangehörigkeitsgesetz:

„Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“

Die betreffende Person ist demnach also Deutscher von Geburt und bekommt auf Antrag deutsche Papiere. Die deutsche Geburtsurkunde dürfte hier auch einiges erleichtern.

Gruß
smalbop

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Hallo smalbop,

zuerst Danke für die Antwort.

Diese Person ist lange nach dem Krieg geboren (1966) und hat damals automatisch die italienische Staatsangehörigkeit des Vaters bekommen,jetzt würde sie aber gerne die deutsche anfragen.

Einige Infos wurden bereits auf der Homepage der deutschen Botschaft runtergeladen, die Frage war nur generell ob sowas realistisch ist und wie lange die Bearbeitung in etwas dauert.
Angeblich werden jetzt für solche Anfragen sogar Bildungs-Tests gemacht…

Saluti
aliscafi

Ciao aliscafi

Angeblich werden jetzt für solche Anfragen sogar
Bildungs-Tests gemacht…

Ist an dem Gesetzestext irgendetwas uneindeutig? Da gibt es nichts zu testen, denn es liegt in dem Fall eine Anspruchs einbürgerung vor, bzw. die Person ist sogar bereits Deutscher und braucht nur noch Ausweispapiere zu beantragen.

Gruß
smalbop

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Hallo!

Aber das Kind hat doch nach deinen Angaben beurteilt bereits die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie zu beantragen wäre nicht nur sinnlos, sondern unzulässig.

Gruß
Tom

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Hallo,
ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Verliert man die deutsche Staatsangehörigkeit neuerdings nicht mehr, wenn man eine andere annimmt? Oder ist das nur so, wenn man es wirklich selbst macht und nicht die Eltern?

Cu Rene

Habe mittlerweile eine offizielle Antwort erhalten:

als Kind einer deutschen Mutter hat man die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch erworben es sei denn es liegt eine spätere Anfrage vor. Wenn nicht, dann muss die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben werden. Die Situation ist derzeit so, dass Einbürgerungsanträge vom Ausland aus keine Erfolgschancen haben. Bei einem ständigen Wohnsitz des Antragstellers im Ausland kann eine Einbürgerung nur durchgeführt werden, wenn es ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung gibt.Anders ist die Situation, wenn man nach Deutschland zurückkehrt und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In diesem Fall kann man nach Wohnsitznahme in Deutschland bei der für den Wohnort zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde einen Einbürgerungsantrag stellen.

Hallo!

Aber hier wurde doch gar keine andere Staatsbürgerschaft „angenommen“, das Kind hat sie automatisch bekommen, aber nicht angenommen.

Gruß
Tom

Hallo,

Diese Person ist lange nach dem Krieg geboren (1966) und hat
damals automatisch die italienische Staatsangehörigkeit des
Vaters bekommen,jetzt würde sie aber gerne die deutsche
anfragen.

Waren die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt (1966) verheiratet?

dieser Link könnte hilfreiche Infos enthalten (Nr. 6.1 und 6.2):

http://wapedia.mobi/de/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rig….

Gruß von Sid

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Ja, sie waren verheiratet. Danke für den Link.

aliscafi

Hallo Tom,

das Kind hat bei Geburt automatisch die italienische Staatsbürgerschaft des Vaters bekommen, die Eltern hatten damals keine gegensätzliche Anfrage gemacht, demnach wurde diese angenommen.

Hallo!

Ich habe überlesen, dass die Geburt 1966 war. Da könnte das in Deutschland noch anders gewesen sein, nämlich Ableitung nur vom Vater, nicht von der Mutter. Da ich das nicht genau weiß, kann ich nicht mehr dazu sagen.

Gruß
Tom