Meine Freundin ist acht Jahre verheiratet und bekommt dieses Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft. Mittlerweile möchte sie sich jedoch scheiden lassen, wie lange muß sie noch verheiratet bleiben, damit sie die Staatsbürgerschaft behalten kann.
Hi Elfi,
meines Wissens kann die Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden, außer vielleicht wenn sie unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erworben wurde. Wenn Deine Freundin die Staatsbürgerschaft erst einmal hat, wird sie sie auch behalten.
Cheers, Felix
Meine Freundin ist acht Jahre verheiratet und bekommt dieses
Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft. Mittlerweile möchte sie
sich jedoch scheiden lassen, wie lange muß sie noch
verheiratet bleiben, damit sie die Staatsbürgerschaft behalten
kann.
Hallo Elfie,
Ehe hat nichts mit Staaatsangehörigkeit zu tuen, sondern mit Aufenthaltsrecht.
Man kann ja Mitmenschen einer anderen Nationalität heiraten ohne das man dessen Staatsangehörigkeit annimmt.
Die Frage ist, ob Deine Freundin die Vorausetzung erfüllt um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, da ist die Ehe nur eine Variante von mehreren.
Will sie die Staatsangehörigkeit oder das Aufenthalsrecht??
Gruß
Karl-Heinz
Meine Freundin ist acht Jahre verheiratet und bekommt dieses
Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft. Mittlerweile möchte sie
sich jedoch scheiden lassen, wie lange muß sie noch
verheiratet bleiben, damit sie die Staatsbürgerschaft behalten
kann.
fuer verheiratete gilt i.a. eine kuerzere anwartschaftszeit,
nach der die staatsbuergerschaft (eher) erlangt werden kann.
da koennte es bei scheidung vor der staatsbuergerschaft-aenderung
fragen geben.
gruss - digi
Sie ist bereits seit 8 Jahren verheiratet und möchte die Deutsche Staatsbürgerschaft und wenn sie diese noch in diesem Jahr bekommt, dann will sie die Scheidung 2003 einreichen, da der Mann sie geschlagen hat.
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Sie hat eine Aufenthaltsgenehmigung bis Oktober 2002 und gehört aber zu den allseits gesuchten IT-Computer-Spezialisten !!!
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Sie hat keine falsche Gedanken, sie heiratete vor 8 Jahren in Deutschland, lebten ca. 6 Jahre in Kenia und sind seit 2 1/2 Jahren wieder hier in Deutschland und sie will es auch bleiben.
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Hi Elfie
Also:
deine Freundin ist seit 8 Jahren hier in D, hat also seit 8 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis. Oder hat sie im Ausland geheiratet und ist mit ihrem mann erst später nach D gezogen?
gem § 24 AuslG hat sie eigentlich das Anrecht auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Dies ist unabhängig von ihrem Familienstand
http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/auslg/auslg…
Eventuell kommt auch die erteilung einer Aufenthaltsberechtigung in Frage… die ist Zeitlich und Örtlich unbegrenzt…
(§ 27 AuslG)
Sobald deine Freundin die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hat, ist sie sowieso aus dem Schneider. Sie kann sich am Tag ihrer Einbürgerung (sprich, sobald der ganze Käse abgewickelt ist und sie das alles schriftlich und endgültig hat) von ihrem Mann trennen.
§ 16 GG Abs 1:
„Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.“
Gruß
Mike
sie hat vor acht jahren in deutschland geheiratet und nach einem jahr sind sie für 6 jahre nach kenia und sind seit 2 jahren wieder hier in D.
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