Deutsche Staatsbürgerschaft und Zivildienst

Hallo,

Ich hab da mal folgenden ausgedachten Fall.

Person A lebt seit seiner Geburt in Deutschland und hat vor kurzem ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) gemacht. Er besitzt eine ausländische Staatsbürgerschaft mit unbefristetem Aufenthaltserlaubnis hierzulande. Jetzt möchte er demnächst die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und fragt sich, ob er trotzdem ein Zivildienst/Wehrdienst/FSJ etc. machen muss, obwohl er schon mit dem FSJ diesen Dienst vorher geleistet hat…

Was würde in so einem Fall geschehen?

Vielen Dank und liebe Grüße
skipto

Jetzt möchte er demnächst die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen :und fragt sich, ob er trotzdem ein Zivildienst/Wehrdienst/FSJ etc. :machen muss, obwohl er schon mit dem FSJ diesen Dienst vorher geleistet
hat…

Was würde in so einem Fall geschehen?

Ja, er ist dann Wehrpflichtig und muss Wehrdienst leisten. Das FSJ ist gut und schön, wurde aber freiwillig geleistet und nicht auf Grund der allgemeinen Wehrpflicht und kann dementsprechend auch nicht „angerechnet“ werden.

Gruß Andreas

Hi,

Ja, er ist dann Wehrpflichtig und muss Wehrdienst leisten.

Ausser er ist schon zu alt um einberufen zu werden.

@Andreas: Weisst Du aus dem Kopf ab welchem Alter man zur Zeit „raus“ ist?

Gruß
Nick

@Andreas: Weisst Du aus dem Kopf ab welchem Alter man zur Zeit
„raus“ ist?

Mit Vollendung des 23. Lebensjahres in Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr, siehe §5(1) Wehrpflichtgesetz.

Gruß Andreas

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Hallo,

Wann wird man denn ein ‚‚Deutscher‘‘.??

Wenn Person A einen Antrag mit 23 3/4 Jahren stellt und mit 24 Jahren zur Deutschen Staatsbürgerschaft angenommen wird, so muss er keinen Wehrdienst leisten?

Liebe Grüße
skipto

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