Person A lebt seit seiner Geburt in Deutschland und hat vor kurzem ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) gemacht. Er besitzt eine ausländische Staatsbürgerschaft mit unbefristetem Aufenthaltserlaubnis hierzulande. Jetzt möchte er demnächst die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und fragt sich, ob er trotzdem ein Zivildienst/Wehrdienst/FSJ etc. machen muss, obwohl er schon mit dem FSJ diesen Dienst vorher geleistet hat…
Jetzt möchte er demnächst die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen :und fragt sich, ob er trotzdem ein Zivildienst/Wehrdienst/FSJ etc. :machen muss, obwohl er schon mit dem FSJ diesen Dienst vorher geleistet
hat…
Was würde in so einem Fall geschehen?
Ja, er ist dann Wehrpflichtig und muss Wehrdienst leisten. Das FSJ ist gut und schön, wurde aber freiwillig geleistet und nicht auf Grund der allgemeinen Wehrpflicht und kann dementsprechend auch nicht „angerechnet“ werden.
Wenn Person A einen Antrag mit 23 3/4 Jahren stellt und mit 24 Jahren zur Deutschen Staatsbürgerschaft angenommen wird, so muss er keinen Wehrdienst leisten?
Liebe Grüße
skipto
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