Nehmen wir mal an, ein 19-Jähriger wäre hier in Deutschland geboren und hätte bis jetzt nur die deutsche Staatsangehörigkeit. Ein Elternteil dieser Person ist US-Staatsbürger, genau wie ein Elternteil dieses Elternteils.
Kann der 19-Jährige neben der deutschen noch die US-Staatsbürgerschaft bekommen?
Kann der 19-Jährige neben der deutschen noch die
US-Staatsbürgerschaft bekommen?
Nein. Die US-Staatsbürgerschaft erhält ab Geburt derjenige, der auf US-Territorium geboren wurde. Die Staatsbürgerschaft der Eltern spielt dabei keine Rolle. Im vorliegenden Fall ist der betreffende also deutscher Staatsbürger, da ein Elternteil deutsch ist. Die US-Staatsbürgerschafz kann ganz normal beantragt werden, wird sie genehmigt, muss aber die deutsche Staatsbürgerschaft „abgegeben“ werden. Dann ist der betreffende zwar Ami, aber kein Deutscher mehr.
Rein theoretisch wäre es auch möglich, sofern das US-Amerikanische Elternteil in den USA noch einen Wohnsitz besitzt das dieses in Amerika für das Kind den Antrag auf eine Social-Security-Card stellt, könnte aber evtl. nicht funktionieren bzw. nur mit großem Aufwand möglich sein. Ob sich das auf die Deutsche Staatsbürgerschaft auswirkt weiß ich in diesem Fall nicht.
Also wenn zwei Amerikaner in Deutschland sind, aus welchem Grund auch immer, und die Frau das Kind in Deutschland bekommt, dann hat das Kind nicht automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft, sondern die deutsche? Müssen die Eltern dann echt die amerikanische Staatsbürgerschaft beantragen? Wird das dann einfach durch gewunken?
Zum Fall: Warum will überhaupt jemand die Staatsbürgerschaft eines solchen Landes haben?
Da würden mich keine 10 Pferde hinkriegen zu diesen,…
Ach lassen wir das.
Also wenn zwei Amerikaner in Deutschland sind, aus welchem
Grund auch immer, und die Frau das Kind in Deutschland
bekommt, dann hat das Kind nicht automatisch die amerikanische
Staatsbürgerschaft, sondern die deutsche?
Nein. Folgt man den entsprechenden Gesetzen wortwörtlich, hat das Kind gar keine Staatszugehörigkeit. Die amerikanische nicht, weil es nicht auf amerikanischem Territorium geboren wurde und die deutsche nicht, weil die Eltern nicht deutsche Staatsangehörige sind (Google mal mit den Stichworten ius terrae/ius soli und ius sanguinis). De facto werden die Eltern der amerikanischen Botschaft die Geburt anzeigen und schwupps hat das Kind die amerikanische Staatsbürgerschaft.
Müssen die Eltern
dann echt die amerikanische Staatsbürgerschaft beantragen?
ja
Wird das dann einfach durch gewunken?
ja
Zum Fall: Warum will überhaupt jemand die Staatsbürgerschaft
eines solchen Landes haben?
das ist ja wohl die entscheidung des Betroffenen.
Da würden mich keine 10 Pferde hinkriegen zu diesen,…
Rein theoretisch wäre es auch möglich, sofern das
US-Amerikanische Elternteil in den USA noch einen Wohnsitz
besitzt das dieses in Amerika für das Kind den Antrag auf eine
Social-Security-Card stellt,
Was soll das bringen? Auch Nicht-Amerikaner erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine SSN. Mit der Staatsbürgerschaft hat das nicht das geringste zu tun.
Ob
sich das auf die Deutsche Staatsbürgerschaft auswirkt weiß ich
in diesem Fall nicht.
Deutsche, die sich aktiv um eine Staatsangehörigkeit bemühen - ja
Deutsche, mit einem ausländischen Elternteil - nein, da ausländische Staatsangehörigkeit meist über das Elternteil erworben wird und nicht extra beantragt werden muß (der ausländische Paß muß beantragt werden, aber nicht die Staatsangehörigkeit).
und
am besten bei der amerikanischen Botschaft nachfragen und auch die deutschen Behörden mit beteiligen, daß da ja nix schiefgeht.