Hallo Zusammen,
wir sind ein franz. Unternehmen, haben aber ein Lager in Deutschland. Von diesem Lager haben wir Ware an einen deutschen Kunden (Lieferung von Deutschland nach Deutschland) geliefert. Meiner Meinung nach muss diese Lieferung inkl. dt. Ust. berechnet werden, da die Leistungserbringung innerhalb Deutschlands erfolgte. Das Finanzamt des Kunden behauptet jetzt, dass man keine deutsche Ust. auf ein ausländisches Konto überweisen darf (wie gesagt wir sind ein franz. Unternehmen und haben daher ein franz. Konto).
Kann das jemand bestätigen oder auch widerlegen. Idelaerweise mit Paragraphen. Da ich das Ganze mit dem Finanzamt diskutieren muss.
Danke im Voraus.
Hallo ascho02,
Du hast Recht, wenn die Ware von Deutschland nach Deutschland geliefert wird, dann befindet sich der Lieferort gem. § 3 (6) UStG. Am Beginn der Lieferung und der befindet sich in Deutschland.
Anders wäre der Fall, wenn Du aus Frankreich die Ware nach Deutschland liefern würdest, dann müsste der Kunde die deutsche Erwerbsumsatzsteuer entrichten.
Der Steuerberater des Kunden hat wahrscheinlich nur Bedenken, weil er vermutet, dass Du in Deutschland keine Umsatzsteuer abführst und dort nicht registriert bist.
Am leichtesten beruhigst Du ihn, wenn Du ihm mitteilst unter welcher Steuernummer bei welchem Finanzamt in Deutschland Du erfasst bist und die deutsche Umsatzsteuer abführst. Idealerweise schreibst so etwas auf Deine Rechnung drauf.
Da sollte sowieso die Angabe deiner Steuernummer drauf sein gem. § 14 (4) Nr. 2 UStG.
Ich hoffe, das hat Dir weitergeholfen.
Viele Grüße, Moni