Ist Folgendes zulässig:
Jemand lebt und wohnt in Österreich. Er benutzt dort täglich ein Auto,
das seinem Bruder gehört (Zweitwagen). Der Bruder wohnt in München.
Das Auto ist also in Deutschland versichert, hat ein deutsches Kennzeichen.
Ist das zulässig?
Ja, ist es.
Ich bin jahrelang in Deutschland mit dem Auto meines Schwiegervaters gefahren, welches eine französische Zulassung hatte - mit Genehmigung der Behörden-.
Ja, ist es.
Ich bin jahrelang in Deutschland mit dem Auto meines
Schwiegervaters gefahren, welches eine französische Zulassung
hatte - mit Genehmigung der Behörden-.
So generell kann man das nicht sagen.
In den Niederlanden ist es z.B. definitiv verboten. Wie es in Österreich geregelt ist kann ich nicht sagen.
Ein anderer wichtiger Aspekt ist die Kfz Versicherung. Evtl. kann diese Probleme machen, wenn der regelmäßige Fahrer nicht der Versicherungsnehmer ist.
Kfz Versicherung. Evtl.
kann diese Probleme machen, wenn der regelmäßige Fahrer nicht
der Versicherungsnehmer ist.
Kannst du mir das mal näher erklären?
Typisches Beispiel für Versicherungsnehmer regelm. Fahrer wäre der Zweitwagen den Papa versichert hat und Mama fährt. Warum soll das Probleme geben?