Deutscher als U.S Soldat in Deutschland

Hallo ich bin neu hier und hätte eine frage:
man kennt jemanden der oder die ist U.S Soldat, hält auch die Deutsche und die Amerikanische Staatsbürgerschaft, aber er oder sie ist in Deutschland stationiert.Ist allerdings in Deutschland geboren…
Diese Person hat keinen offizielen Wohnsitz angemeldet, keine straftaten oder Schulden also reine weste, nun dennoch interessiert mann die frage wie das Rechtsverhältniss ist?
Fällt diese Person unter das Militärgesetz oder das des Deutschen Staates?
Und wenn es dinge gibt in diesem Militär das sehr fragwürdig und vielleicht auch verfassungswidrig sein könnte wie sieht es dann aus?
Kann diese person auch klagen?
Und wohin müsste sie gehen dafür?

Vielen dank für die antworten

Hallo,

das kann eigentlich nicht sein…normalerweise wird von der U.S.Army darauf gedrungen,sich für ein „Vaterland“ zu entscheiden…denn je nach Herkunftsland ergeben sich sonst Beschränkungen für den Soldaten bei einer doppelten Staatsbürgerschaft.Denn das U.S.Recht schützt einen Soldaten besser bei seiner Dienstausübung als zum B. das deutsche…
(wie viele Bundeswehrsoldaten mittlerweile leidvoll erfahren mussten…)

Sollte es wirklich eine solche Doppelte Staatsbürgesrschaft sein,
so gilt natürlich für einen deutschen Staatsbürger alles an rechten und Pflichten aus dem GG sowie den einschlägigen deutschen Gesetzen und Rechtsverordnungen…

Hallo,

auch mir erscheint die Konstellation höchst fragwürdig.
Nicht nur die amerikanische Armee auch der deutsche Staat hält nicht viel von Doppelstaatsbürgerschaft. Es gibt wenige Ausnahmen. Junge Männer, die in einem fremden Heer dienen, gehören da normalerweise nicht dazu.

Falls das Missverständnis darauf beruht: in Deutschland geboren zu sein, bringt nicht automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft mit sich (anders als z.B. in den USA).

Gruß
Elke

Hallo wasisndas,

Fällt diese Person unter das Militärgesetz oder das des Deutschen :Staates?

Zur Klarstellung (ob ich so richtig verstanden habe):

Er ist US-Soldat, er ist Deutscher + Amerikaner. (Stationierung spielt keine Rolle, Geburtsort auch nicht).

Ob er dann unter welches Gesetz fällt, hängt davon ab, was wo wie wann und auf welche Weise geschehen ist. Ist es im Krieg geschehen, z.B. in Afghanistan oder im Irak, hierbei wesentlicher Unterschied!), oder im „zivilen Zustand“?

Ist er als US-Soldat z.B. im Irak- oder Afghanistan-Krieg involviert, gilt für ihn innerhalb dieser Tätigkeit ausschließlich US-Recht, genauer das (informelle, aber bisher immer durchschlagende) Army-Recht. Das deutsche Recht hätte hier keinerlei Zugriff, da hier eine potentielle Straftat weder in Deutschland noch als Deutscher begangen worden wäre, ferner die USA die Genfer Konvention oder menschenrechtliche Vereinbarungen gleich welcher Art noch nicht unterzeichnet haben, und es, last not least, eine internationale Strafrechtsregelung noch nicht gibt.

Und wenn es im Frieden stattfindet: Die Antwort erspare ich mir wegen deiner folgenden Frage:

Und wenn es dinge gibt in diesem Militär das sehr fragwürdig und :vielleicht auch verfassungswidrig sein könnte wie sieht es dann aus?

In welchem Militär? Dem deutschen oder dem amerikanischen? Und: Verfassungswidrig gegen was? Gegen die US- oder die deutsche Verfassung?

Kann diese person auch klagen?

Klagen gegen wen? Gegen die deutsche oder die amerikanische Regierung? Gegen die Army oder die Bundeswehr? Die Army hat in den USA einen ganz anderen Stellenwert als die Bundeswehr in Deutschland, das kann man nicht vergleichen. Dementsprechend sehen schon die bloßen Dienstwege ganz anders aus. Ganz zu schweigen von den anderen Wegen…

Also, ein bisschen mehr musst du schon sagen! - So, wie du fragst, ist eine Antwort einfach nicht möglich.

Und wohin müsste sie gehen dafür? [die betreffende Person]

„Dafür“ - Wofür? Siehe alles oben.

So kann ich dir nicht helfen. Du musst schon deutlicher werden. Zur Not am meine E-Mail. Vertraulichkeit sichere ich dir zu, was Hilfe betrifft, die werde ich dir möglicherweise nicht zusichern können…

Vorsichtige Grüße
Boris (.-vet)

Hallo,

normalerweise wird von der U.S.Army darauf gedrungen,sich für ein „Vaterland“ zu entscheiden

Kann es sein, dass Sie hier Friedenszeiten mit Kriegszeiten gleichsetzen?

Wie es heute bei der Army ist, weiß ich nicht. Was ich aber weiß, ist, dass der Anteil von Deutschen, die im Vietnamkrieg von der Army aufgenommen wurden, einige Tausende beträgt.

Denn das U.S.Recht schützt einen Soldaten besser bei seiner Dienstausübung als zum B. das deutsche…

Ja, absolut. Hierbei darf man aber nicht vergessen, dass die US-Army innerhalb der USA einen eigenen, weitestgehend autonomen Machtkomplex darstellt, in einer Weise, wie es für europäische Denke gar nicht vorstellbar ist. Weder das Repräsentantenhaus noch der Präsident, noch gar etwa die dienende Justiz, haben faktischen Zugriff auf Vorgänge in der einmal in Aktion gesetzten Army. (Wie die unglaublichen Skandale in der jeweils ausschließlich durch außergewöhnliche Zufälle, individuelles Heldentum und medialen Druck erzwungenen Behandlung einiger der „incidents“ (My Lai, My Khe, Mekong Delta usw.) sehr deutlich aufzeigen.)
Nur dadurch hat sie die Möglichkeit, ihre Angehörigen auch bei einer sehr sehr großzügigen Auslegung von „Dienstausübung“ zu schützen (oder handelt es sich um eine echte solche? Aber das darf man ja nicht unterstellen, von wegen die „political correctness“. Im Vietnamkrieg jedenfalls war alles tatsächlich „Dienstausübung“.)

Denn das U.S.Recht schützt einen Soldaten besser bei seiner Dienstausübung als zum B. das deutsche…
(wie viele Bundeswehrsoldaten mittlerweile leidvoll erfahren mussten…)

Ja, das stimmt einfach, und es ist eine Schande, wie hier gelogen wird. Ich habe keinerlei Respekt vor einem Bundeskanzler, der Soldaten öffentlich an den Pranger stellt, die nichts Schlimmeres getan haben als in einem Kriegseinsatz mit Schädelknochen zu spielen. Statt die Dinge ins objektive Licht zu rücken, werden hier Unschuldige geopfert. Wie weit darf Vorausdienung eigentlich gehen, bevor sie zu einem Verbrechen wird? - Oder die Behandlung von Oberst Georg Klein, der zwischen 2 Entscheidungen wählen musste, die beide gleichermaßen unsicher waren. Hätte er die andere gewählt, möchte ich nicht das Geschrei hören, wäre sie die falsche gewesen. Und seine momentan zu treffende Entscheidung war durch den BND gestützt. Dessen Wortlaut ist natürlich nicht jedermann zugänglich. Was für eine gigantische Verarschung!!

Ist ein wenig off topic geworden. Tut mir leid, kann ja gestrichen werden. Es ging mir nur darum, zu zeigen, dass Regularien gleich welcher Art keine Rolle spielen, wenn es um Lust- oder Machtgewinn geht, also um Krieg. Im Krieg gibt es per definitionem keinerlei Vorschriften! Krieg ist per definitionem ein gesetzesloser Zustand. Es ist eine gefährliche Illusion, zu glauben, dass Kriegshandlungen in irngendeiner Weise gesetzlich erfasst werden könnten. Menschenrechte? - Ein Popanz! Wer will gegen den Sieger klagen?

In Hoffnung eines Widerspruchs
Boris

Viele Grüße
Boris

Fällt diese Person unter das Militärgesetz oder das des Deutschen Staates?

er fällt zunächst mal unter das Nato-Truppenstatut.
Da sich der Soldat in Deutschland aufhält, kann man durchaus davon ausgehen, dass er hier an keiner Kriegshandlung teilnimmmt.
Für die auf deutschem Hoheitsgebiet begangenen Straftaten ist zunächst das deutsche Recht anwendbar; allerdings wurde das Recht der Strafverfolgung von Deutschland auf die USA übertragen - kann aber jederzeit wieder zurückgenommen werden.
Sollte der deutsch-amerikanische Soldat aber außerhalb Deutschlands, sagen wir mal, Kriegsverbrechen begehen und würde dies öffentlich, so wäre es durchaus denkbar, dass der deutsche Staatsanwalt gegen ihn ein Ermittlungsverfahren einleitet. Allerdings wäre dann die Zuarbeit bei diesem Ermittlungsverfahren von Seiten der USA aus vermutlich eher bei Null angesiedelt.
Der hier gelobte Schutz des US-Soldaten durch das Militär, das notfalls auch Kriegsverbrechen deckt, halte ich für eines Rechtsstaates nicht würdig. Auch im Kriegsfalle befinden sich Soldaten nicht in einem rechtsfreiem Raum; sie sind in einer Ausnahmesituation dennoch an Recht und Gesetz gebunden und werden in Deutschland (dem GG sei Dank) vor einem Zivilgericht verhandelt.

Gruss

Iru

Auch im Kriegsfalle befinden sich Soldaten nicht in einem
rechtsfreiem Raum;

Das gilt uneingeschränkt auch für amerikanische Soldaten vor amerikanischen Gerichten. Daß von Soldaten in Kriegseinsätzen ausgeübte Verbrechen vor Militärgerichten verhandelt werden ist internationaler Standard und auch in Deutschland nach Art. 96(2) GG vorgesehen.

Gruß

Wie es heute bei der Army ist, weiß ich nicht. Was ich aber
weiß, ist, dass der Anteil von Deutschen, die im Vietnamkrieg
von der Army aufgenommen wurden, einige Tausende beträgt.

Kann es sein, dass Sie hier Army mit Légion étrangère gleichsetzen? In Vietnam haben in der Tat auch einige tausend Deutsche gekämpft, allerdings nur bis zum Fall von Điện Biên Phủ auf französischer Seite in der Fremdenlegion.

Gruß

Hallo,

Auch im Kriegsfalle befinden sich Soldaten nicht in einem
rechtsfreiem Raum;

Das gilt uneingeschränkt auch für amerikanische Soldaten vor
amerikanischen Gerichten.

leider nur Theorie.

Daß von Soldaten in Kriegseinsätzen
ausgeübte Verbrechen vor Militärgerichten verhandelt werden
ist internationaler Standard und auch in Deutschland nach Art.
96(2) GG vorgesehen.

ganz so ist es nicht, selbst wenn es so wäre, wäre der BGH als ziviles Gericht das oberste Wehrstrafgericht. Bisher gibt es keinerlei Regelung für Wehrstrafgerichte, lediglich Überlegungen, spezielle Staatsanwaltschaften zu schaffen.
Dem Justizminister unterstehende Wehrstrafgerichte sind unzulässig, da dadurch die Gewaltenteilung unterlaufen würde; deshalb unterständen sie dem Jusitzminister. Daraus ergibt sich meines Erachtens nach Art. 96 (2) GG nur ein ziviles Gericht mit der Bezeichnung Wehrstrafgericht. Ein reines Militärgericht ist in Deutschland unzulässig.
Guckst du auch hier:
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2009/geri…

Gruss

Iru

Hallo,

Kann es sein, dass Sie hier Army mit Légion étrangère gleichsetzen?

Na bitte, wirklich, wer könnte das schon?

Nein, wenn ich dazu sagte: „ich weiß“, dann ist das wirklich so. Wissen kann ich es deshalb, weil ich deutsche Vietnamveteranen kenne, von denen ich auch die etwas diffuse Mengenangabe übernommen habe (die mir allerdings hochgegriffen scheint).

Grüße
Boris