Deutscher Anwalt - internationale Mahnung?

Hallo,
ich bitte um eine Inforamtion über folgende Situation:

Eine selbstständige Person hat, als eingetragener Freelancer in Deutschland und UK, einen Auftrag getätigt. Dieser wurde in UK ausgeübt, mit einer dortigen Adresse in der Rechnung versehen und an die dortige Firma gestellt. Die Person ist nun nach Wochen besorgt, dass die Firma nicht innerhalb der nächsten Zeit zahlen kann, da sich die offene Rechnung schon über einen Zweitraum von 10 Wochen hinzieht.
Meine Frage lautet nun, ob ein deutscher Anwalt in der Lage ist, eine Zahlungsaufforderung/Mähnung zu schreiben oder ob es hier rechtliche Komplikationen gibt bzw. im weiteren Verlauf ergibt, wenn keine Erzahlung erfolgt und es zur nächst höheren Instanz geht. Wäre hier die Hilfe eines britschen Anwalt von Vorteil oder sogar ein muss? Wie schätzen Sie den Prozentanteil der Anwälte ein, die einen solchen Auftrag über nationale Grenzen annehmen?

Vielen Dank für alle Hinweise.

Nachdem sich das deutsche Recht vom britischen massiv unterscheidet und im Klagefalle sowieso ein Anwalt mit Zulassung im Königreich notwendig würde, würde ich gleich zum Anwalt in GB gehen…

Guten Tag,

Aus eigener Perspektive kann ich sagen, dass Mandate in andern Rechtsordnungen aus Haftungsüberlegungen i.d.R. nur sehr zögerlich angenommen werden. Oftmals werden solche Arbeiten in einem internationalen Anwaltsnetzwerk an einen Partneranwalt innerhalb der fraglichen Jurisdiktion weiter geleitet. In der Regel hat das entsprechende Honorarrechnungen zur Folge.

Das „Eintreiben“ einer ausstehenden Zahlung ist ein häufiges Problem und die meisten Rechtsordnungen kennen eine relativ einfache Vorgehensweise, welche es auch rechtlichen Laien ermöglicht, die notwendigen ersten Schritte selbst vorzunehmen. Oftmals ist der Beizug eines Anwalts zu Beginn gar nicht notwendig.

Freundliche Grüsse
ElEsido