Hallo,
ich bitte um eine Inforamtion über folgende Situation:
Eine selbstständige Person hat, als eingetragener Freelancer in Deutschland und UK, einen Auftrag getätigt. Dieser wurde in UK ausgeübt, mit einer dortigen Adresse in der Rechnung versehen und an die dortige Firma gestellt. Die Person ist nun nach Wochen besorgt, dass die Firma nicht innerhalb der nächsten Zeit zahlen kann, da sich die offene Rechnung schon über einen Zweitraum von 10 Wochen hinzieht.
Meine Frage lautet nun, ob ein deutscher Anwalt in der Lage ist, eine Zahlungsaufforderung/Mähnung zu schreiben oder ob es hier rechtliche Komplikationen gibt bzw. im weiteren Verlauf ergibt, wenn keine Erzahlung erfolgt und es zur nächst höheren Instanz geht. Wäre hier die Hilfe eines britschen Anwalt von Vorteil oder sogar ein muss? Wie schätzen Sie den Prozentanteil der Anwälte ein, die einen solchen Auftrag über nationale Grenzen annehmen?
Vielen Dank für alle Hinweise.