Deutscher Führerschein

Guten Abend liebe wer weiß was Gemeinde.

Heute morgen wurde ich auf der Arbeit von Person A angesprochen das er ein Problem mit dem deutschen Straßenrecht hat.

Es geht bei diesem Problem um seinen Führerschein, wo die Klassen bis CE 79 usw. eingetragen sind. Nun wollte Person A eine Erweiterung auf die Klasse CE machen, also den großen LKW Führerschein. Wegen einem Nebenjob, also nicht hauptberuflich.
Person A meldete sich bei einer Fahrschule an besuchte den Unterricht, theoretisch wie praktisch, machte seine Prüfung die er dann auch bestand.
Als es zur Aushändigung des Scheines ( Karte) kommen sollte stellte der Landkreis sich dagegen, mit der Begründung das sie sich schlau bei Land Niedersachsen gemacht hätten, und eine Person mit Diabetes keinen LKW Führerschein bekommen darf. Auto fahren usw. bis CE79 ja aber alles was größer ist nein.
Das wäre das erste Problem, ist es nach deutschen Recht wirklich so?
Darauf hin stellte Person A fest das er das bereits bezahlte Geld nicht wieder bekommen würde. Worauf ihm verständlicher weise die Wut hoch kamm, er versuchte dann über das Internet eine Lösung für sein Problem zu finden.
Er fand die Webseite, expert.seite.tv. Da es bestimmt hier verboten ist einen Link rein zustellen, lassen wir die Adresse mal so, da muss dann noch die 3 w`s vor und den punkt nicht vergessen, nur mal so nebenbei.
Person A war nämlich der Meinung das wenn er alles bestanden und bezahlt hat will er auch LKW fahren. Mag sich jeder seine eigene Gedanken drüber machen.
Person A stellt dort nun einen Antrag erhielt eine Mail von der Firma (hier in Kopie mit reingestellt) und bezahlte wie in der Mail beschrieben.das war Anfang Juli diesen Jahres.
Er wartet noch heute.
Nun zum zweiten Problem, wie kann man dieser Firma bei kommen das nicht noch mehr darauf reinfallen?
Lässt sich auf dem Wege der Selbstanzeige da was machen? Ist ja eigentlich Betrug?
Kann man was gegen den Landkreis als Behörde unter nehmen?

Hier die Mail als Kopie

Sehr geehrter Herr,

wir bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht vom 07.07.2009/11.20 Uhr, die wir dankend erhalten haben.

Bezüglich der Restzahlung besteht grundsätzlich eine Frist von 7 Tagen. Danach muss der Führerschein an den Aussteller zurück geschickt werden. Da Ihr FS am Montag, den 06.07.2009, bei uns eingegangen ist, endet die Frist in diesem Fall am Montag, den den 13.07.2009.

Mit freundlichen Grüßen

Hier noch eine Kopie

Sehr geehrter Herr,

am 20.07.2009 wurde in Ihrer Sache die Nachorschung eingeleitet. Wie Ihnen bereits am 22.07.2009 mitgeteilt wurde, dauert eine solche Nachforschung bis zu 6 Wochen. Sobald das Ergebnis vorliegt, erhalten Sie umgehend von uns einen Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen

Seit dem hat Person A nichts mehr von der Firma gehört

Vielen Dank für eure Mithilfe.

Hallo,

hier zum Nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/fev/anlage_5_106.html

MfG