Deutscher heiratet Griechin - Namensänderung möglich ?

Guten Tag,
ich (deutscher Staatsbürger) heirate demnächst eine Griechin.
Wir werden in Deutschland nach deutschem Recht heiraten !
Sie wird danach meinen Nachnamen annehmen.
Jetzt habe ich von einem griechischen Arbeitskollegen gehört dass
meine zukünftige Frau ihren Nachnahmen nach der Hochzeit behält und
das griechische Recht keine Änderung des Familiennamens nach Hochzeit vorsieht.

Stimmt diese Behauptung ?

Wenn ja, kann man da überhaupt nichts machen ? Ich mein wir sind alle in der EU und EU Recht steht doch immer über Landesrecht ?

Ein Blick ins Gesetz erleichtert gelegentlich die Rechtsfindung. Hier sollte man mal in Art. 10 Abs. 2 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) schauen (hat also nichts mit EU zu tun):

(2) 1Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung gegenüber dem Standesamt ihren künftig zu führenden Namen wählen

nach dem Recht eines Staates, dem einer der Ehegatten angehört, ungeachtet des Artikels 5 Abs. 1, oder

nach deutschem Recht, wenn einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

D.h. es gibt bei Eheschließung in Deutschland nach deutschem Internationalen Privatrecht drei Optionen zum Ehenamen zu kommen: Entweder nach dem nationalen Recht eines der Ehegatten, oder nach Ziffer 2 nach deutschem Recht, wenn mindestens ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. D.h. im Fall einer Eheschließung mit einem in Deutschland lebenden Deutschen ist immer die Option zum deutschen Recht gegeben, da dann sogar zwei der drei Optionen zusammenfallen und auf deutsches Recht verweisen.

Insoweit also kein Problem, hier nach deutschem Recht zur Führung des Nachnamens des deutschen Ehemanns zu kommen.

BTW: Nach griechischem Recht ist es beiden Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten möglich, dem eigenen Familiennamen den Namen des Ehegatten hinzuzufügen. D.h. ein Doppelname der Frau wäre nach beiden Rechtsordnungen problemlos möglich. Siehe auch hier http://magazin-botschaft.de/content/de/magazin-archiv/02/02-8/02-8-1

Dankeschön für die ausführliche Nachricht.
Dass mit deutschem Recht ist uns ja klar. Wenn wir hier in D: heiraten dann gibt es ja auch kein Problem den Nachnahmen des Mannes anzunehmen. Nur die nachträgliche Namensänderung im grichischen Pass meiner Frau wird dann wohl ein Problem. Da wohl nach griechischem Recht sie in Athen im Standesamt nur meinen Nachnamen eben nicht akrzeptieren werden. Also wird meine zukünftige Frau weiterhin in ihrem gr. Pass ihren alten Namen behalten.

Darum geht es uns !

Nur die nachträgliche Namensänderung im grichischen Pass meiner Frau wird dann wohl ein Problem.

Nein, wird sie nicht, weil Griechenland akzeptiert, dass für eine nach deutschem Recht geschlossene Ehe, bei der die Ehegatten zu deutschem Namensrecht optiert haben, dann auch der griechischen Pass den nach deutschem Recht gültigen Ehenamen wiedergeben muss. D.h. das griechische Standesamt muss darauf hingewiesen werden, dass die Ehe nach deutschem Recht geschlossen und die Ehegatten nach deutschem Namensrecht den Namen des Ehemanns als Ehenamen gewählt haben. Dann schaut der griechische Standesbeamte ins griechische IPR, stellt fest, dass dieses Ehen nach deutschem Recht anerkennt, schaut ins deutsche Recht, stellt fest, dass hiernach die Wahl des Namens des Ehemanns als Ehename möglich ist, und ändert dann den Pass entsprechend.

Es sind Standardprobleme des Internationalen Privatrechts, dass man im Inland ausländisches Recht anwenden und dessen Folgen umsetzen muss, auch wenn die anzuwendenden Regelungen und die daraus erwachsenen Folgen dem heimischen Recht fremd sind. Das Ganze findet seine Grenze nur im Grundsatz der „ordre public“, also da, wo die Anwendung ausländischen Rechts vollkommen unvereinbar mit den nationalen Wertvorstellungen und Rechtsgrundlagen stehen würde. Das ist aber eine sehr hohe Schwelle, die man nicht durch den Regelfall einer einfach nur „anderen möglichen Regelung“ erreicht. Rechtsordnungen sind nun mal verschieden, aber deshalb noch lange nicht zwingend besser oder schlechter.

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Präziser:

Schließlich sprechen wir hier von Griechenland. Ohne Umschlag wird es wohl auch möglich sein, aber nur mit sehr viel bürokratischem Tamtam zu erreichen sein.

Ok, vielen Dank :wink:
Noch eine Frage, wenn wir die Heiratsurkunde haben, sollten wir dann nach Athen fliegen um dort unten im Standesamt vorzusprechen damit die Ehe richtig (nach deutschem Recht) eingetragen wird (deutsches Recht mit Namensänderung) oder kann man das hier bei einem gr. Konsulat in die Wege leiten ?

Hat da jemand eine Ahnung ?

Wenn Du sie gefragt hast und sie JA gesagt hat- Ok.
Aber wenn das was Du sagst stimmen würde, müsste deine Frau nicht wissen, dass sie deinen Namen nicht annehmen kann /darf ?

Also, was könnte man daraus schließen ?

Es stimmt nicht.

Deutsches Standesamt, deutsches Namensrecht.
grundsätzliche Möglichkeiten, gemeinsamer Ehename- egal ob vom Mann oder der Frau., beibehalten beider Geburtsnamen.
Und dann ggf. die Kombination aus Ehename und bisherigem Namen bei dem dessen Name nicht Ehename wird.

Was sein könnte (ich weiß es nicht) deine griechische Ehefrau heißt weiterhin auf ihrem griechischen Ausweis so wie schon immer. Nur auf dem "Inländer"ausweis so wie auf dem Standesamt vereinbart.

MfG
duck313

Hallo Duck,
sie hat längst JA gesagt :blush: und einen Hochzeitstermin beim deutschen Standesamt haben wir auch schon.
Auch will SIE meinen Nachnamen gerne annehmen !
Dass mit der Namensänderung in ihrem gr. Pass wußten wir BEIDE nicht, deshalb stellen wir ja hier solche Fragen.
Das gr. Konsulat versuche ich seit heute morgen 9 Uhr zu erreichen.
Sinnlos, da immer nur der Anrufbeantworter dran geht und immer das gleiche…der Mitarbeiter ist gerade beschäftigt rufen sie später an.

Werden wohl nach der Hochzeit erstmal zum gr. Konsulat fahren und uns anhören was die Miarbeiter da sagen und ob wir doch nicht lieber selber runter fliegen sollen damit dort unten das im Standesamt alles richtig eingetragen wird. Griechenland ist Chaos…das wissen wir ja mittlerweile alle.

Das ist doch auch nicht sicher, ich vermute es nur. Und auch nur, wenn deine Info stimmt, dass Griechinnen bei Heirat ihren Geburtsnamen beibehalten .

Das kann m.E. aber immer nur in Griechenland gelten.

Nicht bei deutscher Heirat vor dem deutschen Standesamt.

Übrigens müsste auch ein Standesbeamter das wissen, ihn könnt ihr auch fragen.
Oder glaubst Du es ist die erste Heirat mit einer griechischen Staatsbürgerin bei ihm im Amt ? Wenn es da etwas abweichendes gäbe, müsste er es wissen.

Das ist eigentlich eine Konsularangelegenheit. D.h. der Weg zum Konsulat sollte ausreichen. Es gibt da aber einige nationale Spezifika, die ich für Griechenland nicht kenne, die dann tatsächlich den Weg ins Heimatland verlangen.

Da Griechenland dem CIEC-Abkommen nur für Ehefähigkeitszeugnisse, nicht aber für sonstige Personenstandsurkunden beigetreten ist, wird die Heiratsurkunde voraussichtlich eine Übersetzung eines beeidigten Übersetzers ins Griechische und eine „Haager Apostille“, eine so genannte Überbeglaubigung, benötigen, um sie gegenüber griechischen Behörden verwenden zu können. Die hierfür zuständige Stelle ist je nach Bundesland unterschiedlich. Das Standesamt kann hierzu aber Auskunft geben.

Es gibt da zwar auch noch ein bilaterales Abkommen vom 11. Mai 1938 zur Legalisation von Urkunden zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Griechenland, welches immer noch in Kraft ist. Aber mE bezieht sich das (Art. 24) nur auf Gerichts- und Notarurkunden, nicht aber auf einfache Personenstandsurkunden eines Standesamtes. Aber so tief stecke ich da jetzt auch nicht drin, um dessen Anwendbarkeit mit Sicherheit auszuschließen.

Nein, siehe meine Antwort oben (Art. 10 Abs. 2 EGBGB). Die Ehegatten könnten sich auch vor einem deutschen Standesbeamten problemlos für griechisches Namensrecht entscheiden.

So, gerade durchgekommen beim gr. Konsulat.
Es ist also kein Problem wenn ein Deutscher und eine Griechin in D. nach deutschem Recht heiraten später den Familiennamen der Ehefrau im griechischen Pass ändern zu lassen.
Vorraussetzung ist dass man vom deutschen Standesamt die Eheurkunde und das Blatt wo die Namensänderung nach deutschem Recht geändert wurde dem gr. Konsulat vorlegt (in Original)
Die zuständige Person im gr. Konsulat hier in D. wird dann dem Standesamt in Griechenland wo die Ehefrau gemeldet ist, Meldung machen dass diese nach deutschem Recht geheiratet hat und der Nachnamen nach deutschem Recht geändert wurde. Dies muß unten im gr. Standesamt so ein getragen werden.
Laut gr. Konsulat dauert dies bis zu 7 Monate !
Erst wenn die Eheschliesung/Namensänderung unten im gr. Standesamt einetragen wurde,
kann man hier im gr. Konsulat einen neuen Reisepass beantragen. Dieser wird dann den neuen Familiennamen tragen.
Wenn man aber auch noch einen gr.Ausweis möchte, muß man den persönlich in Griechenland beantragen.

Man kann sich das alles aber auch sparen und zwar wenn der grieschische Ehepartner einfach die deutsche Staaatsbürgerschaft annimmt und die griechische abgibt. Möchte aber nicht jeder !

Ach noch was…wenn ich auch Grieche wäre, gebe es keine Chance dass die Frau meinen Nachnamen annimmt…man könnte nur den Nachnamen des Ehepartners zusätzlich an seinen Nachnamen anfügen.

Wünsch euch allen ein schönes Wochenende :blush:

Sach ich doch!

Wobei die letzte Aussage des Konsularbeamten so nicht stimmt. Auch zwei Griechen können, wenn mindestens einer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, den Ehenamen nach deutschem Recht bestimmen (Art 10 Abs. 2 Ziffer 2)

Ach noch was…wenn ich auch Grieche wäre, gebe es keine Chance dass die Frau meinen Nachnamen annimmt…man könnte nur den Nachnamen des Ehepartners zusätzlich an seinen Nachnamen anfügen.

Sofern sie (beide gr. Staatsbürger) in Deutschland nach deutschen Recht heiraten, können sie HIER in Deutschland ihren Nachnamen wählen / ändern. Diese Namensänderung wird ihnen aber unten in Griechenland niemals anerkannt werden, also auch niemals irgendwo eingetragen werden. Das ist doch das Elende, wenn beide Eheteile Griechen sind, dann kann man unten in Griechenland maximum den Nachnamen des Ehepartners zusätzlich zu seinem Nachnamen im Pass eintragen lassen. Nur den Namen des Ehepartners allein ist nicht möglich !! wenn beide gr. Staatsbürger. Das ist doch das was mein Arbeitskollege (Anfangspost) meinte. Er wußte aber nicht wie es sich verhält wenn ein Ehepartner kein Grieche ist und man in D. nach deutschem Recht heiratet.

Und…würde ich als Deutscher eine Griechin in Griechenland heiraten, würden die unten niemals alleine meinen Nachnamen in den Pass meiner Frau eintragen, egal wie sehr wir uns das BEIDE wünschen, sondern meinen zusätzlich zu ihrem, da dort dann eben griechisches Recht gilt.

Und wozu ist dieser Zinnober nun gut?
Amokoma1

Hallo,
darf ich Fragen bei welchem gr. Konsulat Sie angerufen haben?
Wir haben so ein Ähnliches Problem, nur haben wir den Ehenamen nach der Eheschließung geändert. Wir haben keine genaue Informationen bekommen von unserem gr. Konsulat.
Wurde es jetzt bei Ihnen die Namenänderung durchgeführt in dem Griechischen Standesamt?
LG

Hat es damals dann alles so geklappt? Ixh stehe vor gleicher Herausforderung und möchte gerne wissen ob das damals bei euch geklappt hat. Liebe Grüße

und was würde Dir das nützen?

@Wiz hat die Rechtslage ausführlich erläutert, Du weißt alles, was Du für Dein Vorhaben wissen musst.

Und die Besonderheiten im Umgang mit griechischen Behörden, die unabhängig von geltendem Recht sind, lassen sich grundsätzlich nicht von einem zufällig gegriffenen Fall auf einen anderen ebenso zufällig gegriffenen übertragen.

Schöne Grüße

MM