es geht um ein Erbe, der Erblasser lebte in Deutschland.
Ein Erbe wohnt mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, wo er lebt und arbeitet. Er hat natürlich auch die Deutsche Staatsbürgerschaft.
Das Erbe ist in D nicht steuerpflichtig. Die Bank in D möchte vor der Überweisung des Geldes in die CH eine „Freigabe“. Auslandsüberweisungen sind doch bis zu 50000 ok.
Jetzt meine Frage: muss er das Erbe in der Schweiz anmelden? Also braucht die überweisende Deutsche Bank eine Auskunft, dass er steuerpflichtig/nicht stuerpflichtig ist?
es geht um ein Erbe, der Erblasser lebte in Deutschland.
Ein Erbe wohnt mit einer Aufenthaltsbewilligung in der
Schweiz, wo er lebt und arbeitet. Er hat natürlich auch die
Deutsche Staatsbürgerschaft.
Das Erbe ist in D nicht steuerpflichtig.
Die Bank in D möchte vor der Überweisung des Geldes in die CH eine „Freigabe“.
Hat sie denn auch gesagt, was für eine das sein soll?
Auslandsüberweisungen sind doch bis zu 50000 ok.
Auslandsüberweisungen sind grundsätzluch unbegrenzt o.k.
Jetzt meine Frage: muss er das Erbe in der Schweiz anmelden?
Also braucht die überweisende Deutsche Bank eine Auskunft, dass er steuerpflichtig/nicht stuerpflichtig ist?
Vielleicht fragt man mal bei der deutschen Bank, welcher Art die Auskunft/Freigabe sein soll. Nicht das man nachher die falsche Auskunft/Bescheinigung bringt.
Vielleicht wollen die bloß wissen, ob man auch tatsächlich der Erbe ist?
vielen Dank für Deine Antwort.Den Begriff habe ich gesucht.Die Bank weist jede Haftung von sich, es sei denn, der Ausländer hat ein Konto in D.
Gruß
Joriq