Deutscher ist verheiratet mit einer philipinin lebt momentan in Kanada und will mit Frau zurück nach Deutschland

Hallo,
Ich bin deutscher und seit 3 Jahren mit einer Philippinen verheiratet.Wir leben in Kanada. Wir hatten auch schon Deutschland besucht und sie hat damals ein Visa für 2 Wochen erhalten . Wir wollen nun zurück nach Deutschland um dort zusammen zu leben. Ist es möglich eine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsgenehmigung für sie zu erhalten?
Besten Dank im Voraus für alle Zuschriften.

Ja.

Lies mal hier. ihr müsst in Kanada auf eine Deutsche Vertretung (Konsulat, Botschaft) gehen mit allen Unterlagen.

Beispiel beschreibt zwar den Fall, deutscher Ehemann lebt in Deutschland, Frau will nachkommen. Aber das macht m.E. keinen Unterschied zu eurem Fall, wo beide im Ausland geheiratet haben und zur Zeit noch leben.

mfG
duck313

Servus,

ein Visum im Zuge der Familienzusammenführung kann sie erhalten, wenn ihr Ehegatte bereits in Deutschland wohnt und wenn sie Deutsch auf dem Level A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens versteht und spricht.

Beim Nachzug zu einem in Deutschland lebenden Deutschen ist jede Erwerbstätigkeit gestattet.

Man muss bei Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung damit rechnen, dass ziemlich intensiv geprüft wird, ob es sich um eine Scheinehe handelt , die zum Zweck der Erlangung des Visums geschlossen worden ist.

Schöne Grüße

MM

Servus,

der entscheidende Unterschied ist, dass bei beabsichtigter gemeinsamer Einreise keine Familienzusammenführung stattfindet, so das kein Visum erteilt zu werden braucht, das für diesen Zweck gedacht ist.

Es ist also darauf zu achten, dass der deutsche Staatsbürger zuerst in Deutschland lebt und dann, später, ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt wird. Welche Zeit einer Wohnung in Deutschland des deutschen Ehegatten hier bei den Ausländerbehörden als ausreichend angesehen wird, weiß ich nicht - und sie werden es sicherlich auch niemandem mal eben so auf die Nase binden.

Schöne Grüße

MM

Man ist doch schon 3 Jahre verheiratet, Scheinehe ist nicht mehr so wahrscheinlich.

Und das man die Eheleute erst wieder trennen muss, um die Formalitäten einzuhalten ?
Klingt ja mal absurd( oder ist das wieder typisch deutsch ?) Nur weil die Botschaft den Schrieb an das " für den Wohnort zuständige Ausländeramt" schicken soll ? Und die beiden noch keinen solchen Wohnort haben ?

Servus,

aber niemand braucht zusammengeführt zu werden, weil keiner in Deutschland wohnt.

Dass die beiden bereits seit drei Jahren in einem anderen Land einen gemeinsamen Haushalt unterhalten, zeigt übrigens, dass ihne zugemutet werden kann, außerhalb Deutschlands zu leben. Auch das ist ein wichtiger Aspekt beim Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung.

Die Funktion des für den Wohnort zuständigen Ausländeramts ist nicht der Empfang irgendwelcher Schriebe, sondern die Stellungnahme zu der von dem nicht-deutschen Ehegatten begehrten Einreise nach Deutschland. Wie die Stellungnahme aussehen wird, wenn es gar keine Familie zusammenzuführen gibt, weil sie ja schon seit Jahren zusammen wohnt und lebt, liegt auf der Hand.

Typisch deutsch ist es tatsächlich, dass hier besondere Erleichterungen für die Einreise von Ehegatten bestehen - es ist durchaus nicht überall, dass das Institut der Ehe mit Verfassungsrang besonders geschützt ist.

Wem diese sehr weit gehenden Erleichterungen nicht ausreichen, der muss eben den üblichen Weg gehen und mit dem D-Visum zur Arbeitsaufnahme anfangen und sich dann schrittweise zur Niederlassung hocharbeiten.

Ohne weiteres kriegt man übrigens auch ein Visum zur Einreise, wenn man minderjährige Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit hat und vorgibt, diese bemuttern und beaufsichtigen zu müssen, wenn sie sich dauerhaft in Deutschland aufhalten.

Schöne Grüße

MM

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Termin machen und rausfinden wie es geht. Es können sicher auch die Honorarkonsuln in Calgary, Edmonton, Halifax, Winnipeg und St. John’s helfen falls Vancouver oder Toronto zu weit sind: http://www.kanada.diplo.de/Vertretung/kanada/de/01/__Botschaft__Konsulate.html