Deutscher Kaiser?

Servus zusammen!

Wie wir wissen ja das Wilhelm II. der Letzte Deutsche Kaiser war! und aus dem Haus der Hohenzollern stammt. Da es ja nachfahren gibt müsste ja rein Theoretisch Georg Friedrich Prinz von Preußen der aktuelle Kaiser sein oder liege ich da falsch?

PS: Ich weiss wir haben keine Könige mehr wir sind ein Demokratischer Staat!

Gruß
ICH

Hi
Georg Friedrich ist der Aktuelle Prätendent für den Posten des Deutschen Kaisers.
Nachdem in Deutschland aber durch die Novemberrevolution und mit der Verfassung von Weimar die Monarisches Staatsform durch eine Republikanische ersetzt worden ist, ist die entsprechende Staatsplanstelle nicht mehr vorhanden.

Monarchie und Republik haben übrigens nichts mit Demokratie oder Diktatur zu tun. Ich schätze mal, dass z.B. Dänemark, Norwegen, Schweden, die Niederlande oder Belgien alles als einwandfreie Demokratien bezeichnet werden können.

LG
Mike

okey gut. Ich möchte jetzt mal einen Fiktiven situation erläutern.

„Angenommen es gäbe eine partei „Der Kaiser“ mit dem Ziel das Deutschland eine Konstitutionell-parlamentarische Monarchie wird ( Wie in Großbritannien ). Jetzt hätte diese Patei sagen wir mal 51% der Stimmen und ist im Bundestag. Aber den Kaiser könnte man ja nicht einsetzten bzw. die Staatsfrom ändern. Also müsste man ja das Grundgesetz ändern und das ist ja nur durch eine zwei Dritteln Mehrheit möglich.“

oder liege ich da falsch?

Gruß
Meyerscheeee

Monarchie unmöglich
Hallo,

die Wiedereinführung auch nur der parlamentarischen Monarchie ist unmöglich. Art 20,1 GG bestimmt, dass Deutschland eine Bundesrepublik ist, und Art. 79,3 GG bestimmt, dass Art. 20 dem Wesen nach nicht geändert werden darf. Also auch eine 100%-Mehrheit im Bundestag hülfe da nicht.

Und Bayern, wo man sich das ja am ehesten vorstellen könnte, darf es nicht wegen Art. 31.

Diese Konstruktion ist eine unmittelbare Konsequenz der Ereignisse der Jahre 1933/34.-

Viele Grüße,
Andreas

Hallo

die Wiedereinführung auch nur der parlamentarischen Monarchie
ist unmöglich. Art 20,1 GG bestimmt, dass Deutschland eine
Bundesrepublik ist

Nein, sondern nur "Die Bundesrepublik Deutschland " ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
…was nicht ganz richtig ist, denn sie ist ein Staatenbund, bestehend aus Bundesstaaten. Ebenso wie das Deutsche Kaiserreich.
Art. 20,1 GG schließt weder die parlamentarische Monarchie „für alle“ aus noch die Möglichkeit, dass einzelne Bundesstaaten das so machen noch die, den Staatenbund umzubenennen. 1990 war „Deutsches Reich“ als naheliegender und historisch richtiger Kompromiss aus „BRD“ und „DDR“ im Gespräch, aber damals schon nicht mehr mehrheitsfähig. Und all diese Ausführungen bedeuten bitte nicht, dass ich die Rückkehr zur Monarchie befürworte, auch zu keiner repräsentativ-konstitutionellen.

und Art. 79,3 GG bestimmt, dass Art. 20
dem Wesen nach nicht geändert werden darf.

Man kann das Grundgesetz in manchen Punkten „im Wesensgehalt“ nicht ändern, aber als ganzes abschaffen und durch eine in freier Abstimmung vom deutschen Volk beschlossene Verfassung ersetzen kann man es schon.

Also auch eine
100%-Mehrheit im Bundestag hülfe da nicht.

Ja, gottseidank bleibt sowas 50 + x % des Souveräns (dem Volk) vorbehalten.

Und Bayern, wo man sich das ja am ehesten vorstellen könnte,
darf es nicht wegen Art. 31.

Siehe oben.

Diese Konstruktion ist eine unmittelbare Konsequenz der
Ereignisse der Jahre 1933/34.-

Eines der wesentlichen Ereignisse der Jahre 1933/34 stellt die Gleichschaltung der Länder und damit einhergehend die Abschaffung der Staatsbürgerschaften der Bundesstaaten des Reiches dar. Die Väter des Grundgesetzes haben da leider gerade keine Lehren draus gezogen, sondern standen in „bester“ Gleichschaltungstradition der Nazis, und dort steht auch ihre „Konstruktion“ bis heute. Und das ist etwas, was ich durchaus gerne geändert sähe.

Gruß
smalbop

Hallo!

[…]"Die Bundesrepublik Deutschland " ist ein
demokratischer und sozialer Bundesstaat.
…was nicht ganz richtig ist, denn sie ist ein Staatenbund,
bestehend aus Bundesstaaten. Ebenso wie das Deutsche
Kaiserreich.

Dieser Behauptung möchte ich widersprechen. Die Bundesrepublik ist, genausowenig wie die Weimarer Republik, ein Staatenbund. Damit ist ein Bund souveräner Staaten gemeint. Das Zweite Deutsche Kaiserreich war ein solcher, und dementsprechend war das oberste Leitungsgremium der Bundesrat aus den Vertretern der Monarchen.
Die Bundesrepublik ist kein solcher, sondern eben ein Bundesstaat.
Entsprechend ist in der Verfassung des Kaiserreichs von „Einzelstaaten“ die Rede, dagegen in den Verfassungen von 1919 und 1949 von „Ländern“.
Wann und wo in der Geschichte der Bundesrepublik hätten souveräne Einzelstaaten die Republik in Form eines Bündnisses gegründet?
Beste Grüße!
Hannes

Wann und wo in der Geschichte der Bundesrepublik hätten
souveräne Einzelstaaten die Republik in Form eines Bündnisses
gegründet?

Die terminlichen und örtlichen Eckdaten der Verabschiedung des Grundgesetzes sind ja bekannt.

Ansonsten findet sich die chronologische Reihenfolge „erst gab es nur deutsche Länder, dann einen Bund“ schon in der Präambel der Urfassung des GG dokumentiert:

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichwertiges Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk
in den Ländern
Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern,
um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben,
kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

Das Kriterium der Souveränität taugt nicht, da die deutschen Länder 1948 vor ihrer Genehmigung (sic!) des GG allenfalls ebensowenig souverän waren wie die BRD es danach war bis 1955.

Gruß
smalbop

Nein, sondern nur "Die Bundesrepublik Deutschland " ist ein
demokratischer und sozialer Bundesstaat.
…was nicht ganz richtig ist, denn sie ist ein Staatenbund,
bestehend aus Bundesstaaten. Ebenso wie das Deutsche
Kaiserreich.
Art. 20,1 GG schließt weder die parlamentarische Monarchie
„für alle“ aus noch die Möglichkeit, dass einzelne
Bundesstaaten das so machen noch die, den Staatenbund
umzubenennen.

Nein, Deutschland ist gerade kein Staatenbund, sondern ein Bundesstaat mit einer Normhierarchie, die das Grundgesetz und damit Art. 20 Abs. 1 GG über die Länderver
fassungen hebt.

Die Länder haben zwar eigene Staatsqualität, dass aber nur weil und soweit das Grundgesetz des Bundes diese gewährt (durch Übertragung von Gesetzgebungskompetenzen). An der über den Ländern stehenden Regelung des Art. 20 Abs. 1 GG und dem darin normierten Demokratierprinzip kommen die Länder daher nicht vorbei und können auch keine Monarchie einführen.

Gruß
Dea

Hallo,

die Wiedereinführung auch nur der parlamentarischen Monarchie
ist unmöglich. Art 20,1 GG bestimmt, dass Deutschland eine
Bundesrepublik ist

Nein, sondern nur "Die Bundesrepublik Deutschland " ist ein
demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Doch. Auch die Bezeichnung „Bundesrepublik“ gehört zu diesem Artikel und damit gilt für Deutschland das republikanische Prinzip als Staatsziel ebenso wie das soziale, Demokratie und Bundesstaatlichkeit.
Grüße
mitzisch

Wann und wo in der Geschichte der Bundesrepublik hätten
souveräne Einzelstaaten die Republik in Form eines Bündnisses
gegründet?

Die terminlichen und örtlichen Eckdaten der Verabschiedung des
Grundgesetzes sind ja bekannt.

Das Kriterium der Souveränität taugt nicht, da die deutschen
Länder 1948 vor ihrer Genehmigung (sic!) des GG allenfalls
ebensowenig souverän waren wie die BRD es danach war bis 1955.

Na, dann waren’s doch eben KEINE Staaten, also ist die BRD eben KEIN Staatenbund, auch nach deiner Argumentation.
Außerdem steht bewußt die Formulierung „das deutsche Volk IN seinen LÄNDERN“ in der Urfassung.
Grüße
m

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1990 Deutsches Reich
Hallo,

zur Frage Staatenbund (ein historisch richtiges Beispiel war der Deutsche Bund 1815-1866) und zur Ausgangsfrage ist das Wesentliche ja schon gesagt.

Bleibt die Frage, wer bitte 1990 den Namen „Deutsches Reich“ gefordert hat.

Eines der wesentlichen Ereignisse der Jahre 1933/34 stellt die
Gleichschaltung der Länder und damit einhergehend die
Abschaffung der Staatsbürgerschaften der Bundesstaaten des
Reiches dar. Die Väter des Grundgesetzes haben da leider
gerade keine Lehren draus gezogen, sondern standen in
„bester“ Gleichschaltungstradition der Nazis, und dort steht
auch ihre „Konstruktion“ bis heute. Und das ist etwas, was ich
durchaus gerne geändert sähe.

Auch diese Behauptung von Dir ist falsch. Es gibt klare Kompetenzen der Länder, und dass die Landtage nach dem Bundeswahlergebnis besetzt werden oder ein Ministerpräsident von der Bundesregierung ernannt wird, ist auch unmöglich.

Viele Grüße,
Andreas

Hallo

Das Kriterium der Souveränität taugt nicht, da die deutschen
Länder 1948 vor ihrer Genehmigung (sic!) des GG allenfalls
ebensowenig souverän waren wie die BRD es danach war bis 1955.

Na, dann waren’s doch eben KEINE Staaten, also ist die BRD
eben KEIN Staatenbund, auch nach deiner Argumentation.

Ob souverän oder nicht, die Länder waren Staaten und sind es bis heute. Auch ein besetztes Land ist ein Staat. Wenn die Länder damals keine Staaten waren, war es der Bund auch nicht, deiner Argumentation folgend.

Außerdem steht bewußt die Formulierung „das deutsche Volk IN
seinen LÄNDERN“ in der Urfassung.

Das deutsche Volk gibt es schon seit tausend Jahren. Trotzdem bestand Deutschland schon immer aus einer Vielzahl von Ländern und Ländchen. Und nicht zum schlechtesten, schaut man sich Deutschlands Weg nach 1871 an. Ebenso übrigens gibt es ein arabisches Volk, das vom atlantischen bis zum indischen Ozean verstreut siedelt - bis auf den heutigen Tag aufgeteilt in Dutzende Staaten.

Gruß
smalbop

Nein, sondern nur "Die Bundesrepublik Deutschland " ist ein
demokratischer und sozialer Bundesstaat.
…was nicht ganz richtig ist, denn sie ist ein Staatenbund,
bestehend aus Bundesstaaten. Ebenso wie das Deutsche
Kaiserreich.
Art. 20,1 GG schließt weder die parlamentarische Monarchie
„für alle“ aus noch die Möglichkeit, dass einzelne
Bundesstaaten das so machen noch die, den Staatenbund
umzubenennen.

Nein, Deutschland ist gerade kein Staatenbund, sondern ein
Bundesstaat mit einer Normhierarchie, die das Grundgesetz und
damit Art. 20 Abs. 1 GG über die Länderver
fassungen hebt.

Es ist unbestritten, dass Bundesrecht Landesrecht bricht. Man hat sich seitens der Länder während der Mitgliedschaft im Bund darauf eingelassen, um eine gemeinsame Rechtsbasis zu haben.

Die Länder haben zwar eigene Staatsqualität, dass aber nur
weil und soweit das Grundgesetz des Bundes diese gewährt
(durch Übertragung von Gesetzgebungskompetenzen).

Umgekehrt wird ein Schuh draus. Die Länder haben durch Genehmigung des Grundgesetzes auf Ebene der Länder einen Teil ihrer Kompetenzen auf den Bund übertragen. Man streitet sich ja oft, ob das Huhn zuerst da war oder das Ei - im Fall der Länder, die den Bund gründeten, ist das völig geklärt.

An der über
den Ländern stehenden Regelung des Art. 20 Abs. 1 GG und dem
darin normierten Demokratierprinzip kommen die Länder daher
nicht vorbei und können auch keine Monarchie einführen.

Am Demokratieprinzip will auch keiner vorbei. Wie anderenort erwähn gibt es eine ganze Reihe von lupenrein demokratischen europäischen Staaten mit Monarchen als Staatsoberhäuptern. Der Abschnitt V des GG über den Bundespräsidenten gehört darum auch nicht zu jenen 20 Artikeln, die nicht in ihrem Wesensgehalt angetastet werden dürfen. Und auf Bundesebene wie auf Ländereben kann man darum so gut einen Kini haben wie einen Staatspräsidenten.

Gruß
smalbop

Hallo

zur Frage Staatenbund (ein historisch richtiges Beispiel war
der Deutsche Bund 1815-1866) und zur Ausgangsfrage ist das
Wesentliche ja schon gesagt.

Dem stimme ich vollumfänglich zu.

Bleibt die Frage, wer bitte 1990 den Namen „Deutsches Reich“
gefordert hat.

Hat das jemand? Ich erinnere mich an eine 1990 im Stern veröffentlichte Umfrage, wie denn das wiedervereinigte Deutschland heißen solle, und neben anderen Vorschlägen stand „Deutsches Reich“ mit 4 % Zustimmung auf der Liste.

Auch diese Behauptung von Dir ist falsch. Es gibt klare
Kompetenzen der Länder, und dass die Landtage nach dem
Bundeswahlergebnis besetzt werden oder ein Ministerpräsident
von der Bundesregierung ernannt wird, ist auch unmöglich.

Aber es ist zum Beispiel möglich, dass jeder überall wählen darf. Man fragt sich z.B., wieso ein Berliner, der ins Saarland zieht, dort nach kürzester Zeit mitwählen soll, aber ein Luxemburger, der seit 20 Jahren im Saarland lebt, darf es nicht, obwohl er sicher kompetenter ist als der Berliner.

Vor 1933 gab es sowas nicht. Auch ein Aspekt der Gleichschaltung.

Gruß
smalbop

Hallo,

die Wiedereinführung auch nur der parlamentarischen Monarchie
ist unmöglich. Art 20,1 GG bestimmt, dass Deutschland eine
Bundesrepublik ist

Nein, sondern nur "Die Bundesrepublik Deutschland " ist ein
demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Doch. Auch die Bezeichnung „Bundesrepublik“ gehört zu diesem
Artikel und damit gilt für Deutschland das republikanische
Prinzip als Staatsziel

Du wirst es kaum glauben, aber auch das Nazireich war eine Republik. Wie man das Kind tauft, ist ganz egal. Der Name „Bundesrepublik Deutschland“ kann jederzeit zur Disposition gestellt werden. Wenn sich eine Mehrheit findet, können wir uns ab morgen „Königreich Lummerland“ nennen, sofern nur die demokratischen Grundrechte gewahrt bleiben.

Gruß
smalbop

Umgekehrt wird ein Schuh draus. Die Länder haben durch
Genehmigung des Grundgesetzes auf Ebene der Länder einen Teil
ihrer Kompetenzen auf den Bund übertragen.

Das ist falsch. Dann hätten die Länder, wenn Sie nur Teile ihrer Kompetenzen übertragen hätten (und Ihre bisher nicht durch Quellen belegte Theorie zu dieser Art der Verfassungsgebung überhaupt stimmen würde), noch Komptenzen behalten und würden diese auch jetzt noch haben, die nicht durch das GG gewährt werden. Dieses ist nicht der Fall.

Wenn Sie anderer Ansicht sind, bitte ich um Quellnachweise dahingehend, dass die Länder Kompetenzen außerhalb des GG haben.

man streitet sich
ja oft, ob das Huhn zuerst da war oder das Ei - im Fall der
Länder, die den Bund gründeten, ist das völig geklärt.

Können Sie das bitte mal mit entsprechenden Quellen belegen?

Am Demokratieprinzip will auch keiner vorbei.

Es geht hier auch nicht um wollen, sondern um können, und letzteres ist nicht möglich.

Wie anderenort
erwähn gibt es eine ganze Reihe von lupenrein demokratischen
europäischen Staaten mit Monarchen als Staatsoberhäuptern.

Das hat aber mit der Behauptung, die Ländern könnten Monarchien einführen nichts zu tun, da das GG dieses nun einmal nicht zulässt.

Der
Abschnitt V des GG über den Bundespräsidenten gehört darum
auch nicht zu jenen 20 Artikeln, die nicht in ihrem
Wesensgehalt angetastet werden dürfen.

Ja, und? Die Tatsache, dass eine Norm nicht der Ewigkeitsgarantie unterliegt, bedeutet nicht, dass Sie keine Gültigkeit hat oder für die Länder nicht relevant wäre.

Und auf Bundesebene wie
auf Ländereben kann man darum so gut einen Kini haben wie
einen Staatspräsidenten.

Ob sie einen funktionslosen Präsidenten einsetzen könnten, kann sein, kann nicht sein, dass sie eine andere Art der Regierung einsetzen könnten, ist jedoch nicht möglich, da die Staatsvorgaben des Art. 20 GG auch konkrete Bedeutung für Inhalt und Aufbau der jeweiligen Regierungen haben.

Ich denke aber auch, das führt hier zu nichts. Sie mögen sich da nette eigene Gedanken machen. Wie die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 20 GG jedoch tatsächlich sind, welche Bedeutung Sie für die Ländern und die Landesregierungen haben, das steht in den einschlägigen Kommentierungen und Lehrbüchern dazu, so dass wir uns vielleicht doch besser daran orientieren sollten.

Gruß
Dea

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Umgekehrt wird ein Schuh draus. Die Länder haben durch
Genehmigung des Grundgesetzes auf Ebene der Länder einen Teil
ihrer Kompetenzen auf den Bund übertragen.

Das ist falsch. Dann hätten die Länder, wenn Sie nur Teile
ihrer Kompetenzen übertragen hätten (und Ihre bisher nicht
durch Quellen belegte Theorie zu dieser Art der
Verfassungsgebung überhaupt stimmen würde), noch Komptenzen
behalten und würden diese auch jetzt noch haben, die nicht
durch das GG gewährt werden. Dieses ist nicht der Fall.

Das GG konnte nur in Kraft treten und Kompetenzen auf den Bund übertragen, weil und insoweit das von den Ländern genehmigt wurde. Steht im ersten Bundesgesetzblatt ganz oben über dem GG: "Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16.-22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist. Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seinen Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.

Wenn Sie anderer Ansicht sind, bitte ich um Quellnachweise
dahingehend, dass die Länder Kompetenzen außerhalb des GG
haben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Subsidiarit%C3%A4t

man streitet sich
ja oft, ob das Huhn zuerst da war oder das Ei - im Fall der
Länder, die den Bund gründeten, ist das völig geklärt.

Können Sie das bitte mal mit entsprechenden Quellen belegen?

Was? Dass die Länder als Rechtssubjekte zuerst da waren und folglich nicht vom Bund mit ein paar Rechten gesegnet wurden, sondern umgekehrt den neu gegründeten Bund mit ein paar klar umrissenen (und beschränkten) Rechten segneten? Steht in der Präambel des GG.

Am Demokratieprinzip will auch keiner vorbei.

Es geht hier auch nicht um wollen, sondern um können, und
letzteres ist nicht möglich.

Am Demokratieprinzip kann und will keiner vorbei, auch nicht mit einem Monarchen als Staatsoberhaupt.

Wie anderenort
erwähn gibt es eine ganze Reihe von lupenrein demokratischen
europäischen Staaten mit Monarchen als Staatsoberhäuptern.

Das hat aber mit der Behauptung, die Ländern könnten
Monarchien einführen nichts zu tun, da das GG dieses nun
einmal nicht zulässt.

Und genau das steht nirgends.

Der
Abschnitt V des GG über den Bundespräsidenten gehört darum
auch nicht zu jenen 20 Artikeln, die nicht in ihrem
Wesensgehalt angetastet werden dürfen.

Ja, und? Die Tatsache, dass eine Norm nicht der
Ewigkeitsgarantie unterliegt, bedeutet nicht, dass Sie keine
Gültigkeit hat oder für die Länder nicht relevant wäre.

Ja und? Wer hindert den Bundestag daran, in ein paar Wochen mit Zweidrittelmehrheit zu beschließen, dass das Verfassungsorgan „Bundespräsident“ ab der nächsten Wahlperiode „Deutscher Kaiser“ heißt? Niemand.

Und auf Bundesebene wie
auf Ländereben kann man darum so gut einen Kini haben wie
einen Staatspräsidenten.

Ob sie einen funktionslosen Präsidenten einsetzen könnten,
kann sein, kann nicht sein, dass sie eine andere Art der
Regierung einsetzen könnten, ist jedoch nicht möglich, da die
Staatsvorgaben des Art. 20 GG auch konkrete Bedeutung für
Inhalt und Aufbau der jeweiligen Regierungen haben.

Ich weiß nicht, wieso so viele Leute glauben, eine Monarchie müsste stets eine Erbmonarchie sein oder mit einem Monarchen, ob erblich oder für fünf Jahre gewählt, stünde das demokratische Prinzip zur Disposition.

Ich denke aber auch, das führt hier zu nichts. Sie mögen sich
da nette eigene Gedanken machen. Wie die
verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 20 GG jedoch
tatsächlich sind, welche Bedeutung Sie für die Ländern und die
Landesregierungen haben, das steht in den einschlägigen
Kommentierungen und Lehrbüchern dazu, so dass wir uns
vielleicht doch besser daran orientieren sollten.

Das eine Problem scheint mir dabei zu sein, dass man sich in den einschlägigen Kommentierungen zu dem Thema halt noch keine vertieften Gedanken gemacht hat. Und das zweite Problem sind jene Juristen, die ihr Rechtsverständnis nicht aus eigener Überlegung fortentwickeln können, sondern ohne geeignete Präzedenzfälle, einschlägige Urteile und passende Gesetzeskommentare hilflos sind.

smalbop

Das eine Problem scheint mir dabei zu sein, dass man sich in
den einschlägigen Kommentierungen zu dem Thema halt noch keine
vertieften Gedanken gemacht hat.

Echt? Welche haben Sie zu dem Thema denn alles konsultiert?

Und das zweite Problem sind
jene Juristen, die ihr Rechtsverständnis nicht aus eigener
Überlegung fortentwickeln können, sondern ohne geeignete
Präzedenzfälle, einschlägige Urteile und passende
Gesetzeskommentare hilflos sind.

Wie ich bereits vermutete, das führt zu nichts. Wenn Sie meinen, das Staatsrecht hier neu zu erfinden, wünsche ich viel Spaß dabei. Das ändert nichts an der bestehenden Rechtslage und die finden Sie in der Literatur in einer Bibliothek Ihrer Wahl.

Gruß
Dea

Man streitet sich hier um des Kaisers Bart. Uns geht es derzeit recht gut, also ändert das Volk nichts an der Verfassung, da es im „Faulbett“ des Staates gut befürsorgt wird. Wenn es mit dem Euroverfall so weitergeht, wird sich das evt. ändern. Wenn es den Leuten schlechtgeht, revoltieren sie und scheren sich keinen Deut um Gesetze und Verordnungen.Rom war eine Republik, dann war ein latenter Bürgerkrieg, dann kam ein „Diktator“ Caesar und es wurde ein glorreiches Kaiserreich. Im Zuge der Völkerwanderung wurde es geschwächt und es entstanden die Königreiche der Goten, Merowinger, und der Teutschen Kaiser, Franken, Sachsen, Staufer,Habsburger, Hohenzollern, alles stabile Monarchien über ein Jahrtausend. Dann hattet Ihr kurzzeitig eine Weimarer Republik, die Hitler „weggeblasen“ hatte. Jetzt haben wir halt wieder einige Republiken und eine Europäische Union, theoretisch wunderbar, aber man will schon Schengen abschaffen. Vielleicht wird man es sogar noch müssen.
Seht Euch doch die Geschichte , wenigstens in ihren Grundzügen an.
Nie haben papierene Gesetze und Verordnungen etwas daran geändert.
Tempora mutantur ist das ewige Gesetz. Heute Republik, morgen Monarchie, Der Mensch, das Volk, ist ein Raubtier, füttere ihn gut, dann beißt er dich nicht, das gilt auch für jeden Staat. Die DDR hatte ja auch ihre papierenen Gesetze, Verordnungen und Verfassung, Militär und Schießbefehl, wie schnell war die dahin ? Die Verfassung ist doch egal, und die Republik ist auch kein Allheilmittel, Hauptsache dem Volk geht es gut. Helmut !

Ob es das Deutsche Volk schon seit tausend Jahren gibt, bezweifle ich, denn die Germanen waren in viele Stämme unterteilt, die sich oftmals gegenseitig bekriegt hatten. Durch die Völkerwanderung entstand wieder eine Durchmischung verschiedener Völkerschaften. Karl der Große beherrschte Frankreich (Gallien) und Deutschland. Erst im Frieden von Versailles(lange vor dem Versailler Friedensdiktat) entstand die Trennung von Frankreich und Deutschland. Das Deutsche Volk hat sich langsam vom Osten her aufgebaut, denn viele Germanische Stämme sind nach Süden und Westen gewandert. Nach Süden bis Afrika,Carthago (Vandalen). Daher haben wir uns ebenfalls aus einer Vielzahl von Stämmen vereinheitlicht und jetzt sind wir eben „Deutsche“
Eigentlich eine Nation (gleiche Sprache, gleiche Sitten, gleiche Gebräuche). Zwar vermeint Österreich eine eigene Nation zu sein, aber, wie sagt der Wiener, „Lass ma eam de Freid!“. Wir wurden zwar unter Kaiser Franz ein eigenes Kaiserreich, ein eigener Staat (unter dem Druck Napoleons), aber das war ein Völkergemisch verschiedener Nationalitäten. die eigentlich jeder einen Staat im Staate dargestellt hatten. Das war der große einigende Vorteil der Monarchie, den nie eine Republik erreichen wird. Schauen Sie nach Großbritannien. Es hat immer noch seinen Dominionverband, wenn es hart auf hart geht, es ist so autark, daß es den Euro vermeiden konnte (könnte ein Glück für England sein).
Wenn irgendwann Deutschland wieder in einen Krieg mit einem anderen Europäischen Großstaat kommen würde, wäre der Verlust für Deutschland vorprogrammiert, denn sofort wäre England der Feind, mit ihm, früher oder später USA. und nur mit Rußland als Verbündeten hätten wir vielleicht etwas Kriegsglück, aber das wollen wir ja partout nicht der EU. haben (sondern die Türken?)
Abschließend : Eine Monarchie stützt sich auf Mittelschicht und gebildete Oberschichte, ohne die Unterschichten zu vergessen an Bildung uns Moral teilzuhaben.
Eine Republik wird normalerweise durch die Unterschichte revolutionär gegründet, Die Politiker, oftmals auch dieser Schichte entsprossen, müssen, auf deren Schultern stehend, vor allem dieser Bevölkerungsschichte dienen, und diese, als „Wahlvieh“, ausbauen. Daher wird bevorzugt der Neidkomplex geschürt. Jeder hat ein anderes Gedankenbild und es sei ihm unbenommen, Ich denke jedenfalls so und möchte als Beispiel die Französische Revolution erwähnen, die von Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit faselte und fünf Minuten später Napoleon gebar, der zwar das Blutbad in Frankreich beendet hat, dafür ganz Europa bekriegt und ausgeblutet hat, Frankreich inclusive. Aber Napoleon und die „Grand Nation“ sind eben ein Tabuthema, denn Deutschland, das sind immer noch, die „hässlichen Deutschen“ haben den 1. und 2. Weltkrieg verloren „Vae Victis“ ! Hätten wir unser Beiden Monarchien behalten und wäre das übrige Europa doch ein bischen gnädiger mit der überheblichen Politik Kaiser Wilhelms 2. verfahren, und unseres Kaisers Ehrgefühlsverletzung bei Sarajevo verstanden, wir hätten uns alle Hitler und den 2. Weltkrieg erspart. Stand sich das dafür ?
Grüße,Helmut !