N`abend zusammen.
Kann es angehen, daß ein Arbeitgeber (in diesem Fall der Deutsche Orden!) seinen Angestellten, unter Androhung von Kündigungen, verbieten darf über seine „Pleite“ und der damit einhergehenden (wiederholten) Unfähigkeit die Gehälter zu zahlen, öffentlich zu sprechen?
MfG
Toni
Hallo Toni,
ohne genaue Kenntnis aller Umstände kann man keine stimmigen Aussagen machen. Du setzt z. B. Pleite in Gänsefüßchen. Warum?
Ist das Unternehmen insolvent und hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder ist „Pleite“ eine Vermutung vielleicht aufgrund von Annahmen oder Gerüchten?
Grundsätzlich aber darf kein Mitarbeiter Interna nach außen tragen. Dabei kann man sich übel das Maul verbrennen und sogar fristlos gekündigt werden.
Gruß
Wolfgang
HAllo Toni,
Kann es angehen, daß ein Arbeitgeber (in diesem Fall der
Deutsche Orden!) seinen Angestellten, unter Androhung von
Kündigungen, verbieten darf über seine „Pleite“ und der damit
einhergehenden (wiederholten) Unfähigkeit die Gehälter zu
zahlen, öffentlich zu sprechen?
Ja. Der AN hat eine Treuepflicht gegenüber seinem AG. Er kann die Pflichterfüllung (s. Arbeitsvertrag) des AGs nur direkt gegenüber dem Ag geltendmachen. Wenn drei komplette Monatslöhne nicht gezahlt worden sind, sieht die Sache anders aus. Nähere Infos bzgl. Beantragung von Insolvenzgeld gibt das Arbeitsamt.
Nochmal zur Treuepflicht: Der AG muss ja nicht unbedingt Schuld an der Lage haben (z.B. schwierige Zahlungsmoral). Da sind gerüchteverbreitende AN (‚wir gehen doch morgen pleite‘) nicht gerade hilfreich durch neue Aufträge die Lage wieder in den Griff zu bekommen.
Soviel generell: Das Thema Dt. Orden habe ich nur mal von ferne anläuten hören, daher nix zum konkreten Fall.
Tschuess Marco.