Deutscher RV Bund ( V020 ) freiwillige RV Beiträge

Hallo zusammen,

angenommen jemand wagt den Schritt in die Selbständigkeit
(hierzu bitte keine Kommentare ! :wink: )

nun ist es ja so, dass mann sich freiwillig bei der DRV Rentenversichern kann.
Da gibt es drei Möglichkeiten…bei zweien hat das was mit dem Regelbetrag zu tun und beim dritten sind das die gesetzlichen 19,…% vom Einkommen.
Des Weiteren gibt es hier noch den Unterschied, dass wenn mann sich für eine der ersten zwei Möglichkeiten entscheidet, hat mann im falle einer Erwerbsminderung keinen Schutz/Anspruch mehr auf die Erwerbsminderungsrente (wenn mann nach 1984 das erste mal in die Rentenvers. einbezahlt hat)

Bei der Möglichkeit der Bezahlung des Einkommensgerechten Lösung verliert man diesen Schutz nicht.

Angenommen mann entscheidet sich für die dritte Möglichkeit der gesetzlichen bzw. Einkommensgerechten Beitragsberechnung.
Die Selbständigkeit läuft nun doch nicht so, da die Wirtschaftliche Lage nun eben sehr schlecht ist und gibt die Selbständigkeit auf und geht nach einem Jahr wieder in ein Angestelltenverhältnis. Da ist es ja dann Gesetzlich mit den 19,…% geregelt!

ABER…nach 3 Jahren hat man eine Marktücke entdeckt und geht wieder in die Selbständigkeit und verdient dort mit dieser ein Vermögen.

Kann mann sich dann wieder neu entscheiden für welche freiwillige Rentenversicherung mann sich entscheiden möchte, oder ist mann automatisch so versichert wie mann das bei der ersten Selbständigkeit angegeben hat?

Denn es macht ja einen Großen Unterschied ob mann einen Pauschalbetrag von ca. 80€ in die Rentenversicherung einbezahlt oder 19,…% von seinem Vermögen das mann mit der Marktlücke verdient ! :wink:

Ist mann hier bei der ersten Angabe der freiwilligen Versicherungsart auf Lebzeiten gebunden? oder kann mann das auf Antrag dann auch mal wieder ändern lassen?

ich bedanke mich schon mal für die Infos
Gruß Walter