Ich hätte gern Eure Hilfe. Meine Frage lautet:
Ist ein deutscher Unterhaltstitel bei einem Schweizer Staatsbürger einfach so vollstreckbar? Gibt es gesetzlich Schwierigkeiten bei der Durchsetzung dieses Titels, da es sich um einen Schweizer handelt?
wenn ich einen solchen Titel hätte, würde ich mich an das „Betreibungsamt“ am Wohnsitz des Unterhaltspflichtgen wenden und nachfragen was du ihnen genau weiterleiten musst um den Titel zu vollstecken, der ja dank Abkommen anerkannt wird.
Danke. Also „schützt“ die Eidgenossenschaft nicht ihren Bürger und erkennt das einfach so an?
Und ist es ratsam, wenn man weiss das es wahrscheinlich nichts zu holen gibt weil die Person unter dem Existenzminimum lebt?