Hallo,
reicht es aus einen Kaufvertrag von einer deutschen Firma 1:1 ins Englische zu übersetzen, da er ja auf dem deutschen Recht beruht? Oder sind da gewisse Formulierungen zu beachten, aus denen einen ein Strick gedreht werden kann? Vielen Dank.
Hallo,
reicht es aus einen Kaufvertrag von einer deutschen Firma 1:1 ins Englische zu übersetzen, da er ja auf dem deutschen Recht beruht? Oder sind da gewisse Formulierungen zu beachten, aus denen einen ein Strick gedreht werden kann? Vielen Dank.
Sorry, hier drauf direkt zu antworten würde imho bereits eine Rechtsberatung im weitesten Sinn bedeuten. Meiner Erfahrung nach ist es angebracht, im internationalen Vertragswesen immer einen Anwalt zu konsultieren - in diesem Fall jemanden, der sich sowohl im deutschen als auch im englischen (Handels-)Recht auskennt.
Grüße
effeso
Hi,
sorry, da kann ich nicht helfen.
Soweit ich weiß, gibt es Übersetzer, die speziell Kaufverträge übersetzen - die angeblich überaus teuer sind, gerade wegen der juristischen Feinheiten.
Grüße
Heinrich
Hallo,
Es kommt auf den Vertrag an und die Wichtigkeit des Objekts. Ich würde schon einen englisch-sprachigen Juristen fragen.
Gruss,
Heidrun
Hallo -
zum einen kann man ja kaum etwas wörtlich übersetzen; schon dabei kommt es ja regelmäßig zu Sinnentstellungen.
Zum anderen habe ich von internationalem Handelsrecht leider keinen Schimmer.
Viel Erfolg!
Hm. So allgemein ist das schwer zu beantworten. Ich würde spontan sagen: Fallstricke können nur dann entstehen, wenn die Gegenseite aufgrund einer mangelhaften Übersetzung den Inhalt des Vertrags nicht korrekt auslegen kann.*
Da kommt’s teilweise auf Kleinigkeiten an - manche Dinge sind so spezifisch für das jeweilige Rechtssystem, dass der betreffende Terminus nicht nur übersetzt, sondern auch erklärt werden sollte.
Das muss in jedem einzelnen Fall jemand beurteilen, der a) die Zielsprache perfekt beherrscht und b) unbedingt auch fundierte juristische Kenntnisse mitbringen sollte. Also: Übersetzer/in sorgfältig aussuchen und evtl. - je nach Bedeutung des Vertrags/ Höhe des Haftungsrisikos - auch einen Anwalt hinzuziehen, der mit dem Recht im anderen Land vertraut ist.
LG
Guesswho
*Achtung: nur Laienansicht - juristische Auskünfte kann ich nicht geben
Das kommt darauf an, in welchem Land der Vertrag zustande kommt. Ob innerhalb Deutschlands, innerhalb des englischsprachigen Landes oder länderübergreifend.
Hi Tante Juhu
Grundsätzlich: Ja (das reicht).
Allerdings kann es Begriffe geben, die im Englischen einer Erklärung bedürfen, eben weil deutsches Recht anders sein kann.
Möglich auch dass es feststehende Begriffe im Englischen gibt für bestimmte Deutsche Rechtsbegriffe - schließlich werden schon ziemlich lange Verträge dieser Art geschlossen.
Allerdings ist Recht nicht mein Fachgebiet. Ein Übersetzer mit Fachgebiet Jura/Verträge kann da sicher mehr zu sagen, bzw. genauere Angaben machen.
hoffe, das hilft weiter
greets,
Solanum
Es kommt ganz darauf an …
Wenn es um Produkthaftung geht, also Sie haben die WAre hergestellt, da würde ich auf alle Fälle einen Anwalt einschalten, der den Vertrag überprüft.
VG
Gisela Born
Hallo,
ich muss zuerst zugeben, dass ich mich mit solchen handelsrechtlichen Sachen überhaupt nicht auskenne, also keine zuverlässige oder verbindliche Aussage machen kann. Ich kann nur als Beispiel den Arbeitsvertrag meiner Frau anführen. Der wurde in Deutsch und Englisch verfasst (internationale Schule in Deutschland) und 1:1 übersetzt, natürlich mit den entsprechenden grammatikalisch richtigen Formulierungen. Inhaltlich sehe ich überhaupt keine Unterschiede. Der Hinweis auf das geltende deutsche Recht ist wichtig.
Viele Grüße
Volker
sorry keine Ahnung, bin kein Jurist
Ich denke, diese Frage müsste einem Juristen gestellt werden. Aus Ihrer Frage wird außerdem nicht klar, wofür Sie den Vertrag brauchen, und es ist nicht klar, was Sie unter 1:1 verstehen.
Ein Fachübersetzer ist staatlich geprüfter Übersetzer - dessen Übersetzung müsste also gelten, egal um welchen Zweck es geht.
Hallo Tante Juhu,
ich war einige Tage verreist, ich hoffe, jemand anderes hat geantwortet. Holzbein