Deutscher zu schnell in der Schweiz - Verjährung?

Tach.
Angenommen, ein Deutscher fährt am 07.08.2004 in der Schweiz ein wenig zu schnell und wird geblitzt.
Mit Datum vom 08.08.2005, bei ihm eingehend am 10.08.2005, bekäme er an seinen deutschen Wohnsitz Post vom zuständigen Bezirksstatthalteramt mit der „Mitteilung über Eröffnung und Abschluß eines Untersuchungsverfahrens“ und der Mitteilung, bis 22.08.2005 Stellung oder Akteneinsicht nehmen zu können, danach werde das Untersuchungsverfahren geschlossen und im Strafbefehlsverfahren erledigt.
Gäbe es hier eine irgendwie geartete Verjährung, durch die die Sache schon erledigt sein könnte?
Ciao, Wotan

In Deutschland verjähren Bußgeldgeschichten nach 6 Monaten.

Zur Schweiz habe ich das hier gefunden:

„In der Schweiz können Verkehrsübertretungen 3 Jahre lang verfolgt werden und die Strafe 2 Jahre beigetrieben werden.“

T.

In Deutschland verjähren Bußgeldgeschichten nach 6 Monaten.

Zur Schweiz habe ich das hier gefunden:

„In der Schweiz können Verkehrsübertretungen 3 Jahre lang
verfolgt werden und die Strafe 2 Jahre beigetrieben werden.“

Danke, stimmt wohl (hab selbst noch ein wenig gesucht). Wobei es wohl noch kein Rechtsabkommen zwischen D und CH gibt, so daß man - wenn man nicht binnen 5 jahren nach dem Verstoß nochmal in die Schweiz muß - einfach alles über sich ergehen läßt und nicht zahlt, weil in D nicht vollstreckt wird.

Ciao, Wotan