Deutsches Auto in Österreich verkaufen

Hallo,

angenommen, jmd. ist vor kurzem aus Deutschland nach Österreich gezogen und möchte nun sein in Deutschland zugelassenes (gebrauchtes) Auto (BJ2006) in Österreich verkaufen.

Kennt sich da jmd. aus, was beachtet werden muss? Wie ist die richtige Vorgehensweise?

  1. Käufer finden, Probefahrt und Kaufvertrag in Ö. machen

  2. Auto in D. über Verwandte abmelden (Schilder, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief per Post an Verwandte schicken, die die Abmeldung machen können)

  3. Auto in der Zwischenzeit ohne Nummernschilder in einer Parkgarage o.ä. abstellen (in Ö. dürfen Autos nicht ohne Nummernschilder im öffentlichen Raum stehen)

  4. sich den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mit Bestätigung der Abmeldung wieder zurückschicken lassen

  5. der Käufer in Ö. bringt sein eigenes Kennzeichen mit und nimmt den Wagen (inkl. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) mit und meldet ihn selber an

So richtig? Scheint ja recht umständlich zu sein… dann doch lieber nach Deutschland mit dem Auto und dort verkaufen?

Und wie sieht es mit Zoll, Steuern, Nova u.ä, aus? da ist ja der Käufer für zuständig, oder?

Vielen Dank!
Ralf

Hallo!

Man kann auch in Deutschland abmelden und mit deutschem Ausfuhrkennzeichen (oder auch Kurzzeitkennzeichen) nach Österreich fahren, da ist die Abwicklung leichter. Ich hab mein Auto auch aus Deutschland importiert, ich hab deutsche Ausfuhrkennzeichen drauf gehabt, dann kann man problemlos parallel in Österreich die Eintragung in die Genehmigungsdatenbank und Zulassung organisieren.

NoVA fällt an. Informationen dazu beim ÖAMTC oder ARBÖ, die rechnen das genau aus (das Finanzamt macht es nicht, das rechnet nur nach).

Vorsicht bei der NoVA: es gibt hohe Zuschläge auf die normale NoVA für Autos, die bestimmten Abgasnormen nicht entsprechen. Das dürfte europarechlich fragwürdig sein, man kann sich also aussuchen, ob man das zahlt oder ob man das bekämpft. Nur so als Hinweis, denn die Zuschläge sind teilweise so extrem, dass sie faktisch einen unzulässigen Zoll darstellen. Die normale NoVA ist europarechtskonform.

Gruß
Tom