Deutsches erbrecht für angenommene kinder

Guten Tag,

a und b haben geheiratet , a hat einen sohn c , bekommt aber mit b nochien sohn d . nach der heirat nimmt c den namen von b an.also nich adoptiert und das war noch zu ddr zeiten…hat c recht auf ein pflichtteil…danke

Da c weder leibliches Kind von b ist, noch ein Verwandschaftsverhältnis durch Adoption begründet wurde, hat c auch kein Pflichtteilsrecht.Allein die Namensgebung begründet kein Erbrecht.