Deutsches Erbrecht unbeschwerter Alleinerbe

Ich habe Schwierigkeiten mit dem Verständnis eines deutschen Testaments

  1. Was bedeutet der Begriff „unbeschwerter Alleinerbe“? Kann mir jemand eine Definition geben?
  2. Eine Klausel lautet „… Ersatzerbfolger, Erbersatzabsprüche aus nichtehelicher Verwandschaft in einer väterlichen Linie sind ausgeschlossen“
    Ich kann den Begriff „Erbersatzabsprüche“ nicht finden, bedeutet es Absprüche (Einigungen) über den Ersatzerben.
    Ich frage im Namen einer spanischen Freundin, die bei mir Hilfe gesucht hat, die ich ihr leider nicht bieten kann und hoffe, dass jemand „beschlagener“ ist als ich.
    Vielen Dank
    Monika Klein

Hallo,
ein unbeschwerter Aleinerbe heisst,dass bei einem evtl.Ausshlagen des Testaments dann auch kein Pflichtteil erhalten wird.Ersatzerbfolger würde heissen,dass jemand anders im Falle eines Ausschlagens des Testaments an die Stelle des Erben tritt.
Ich hoffe ich konnte helfen.

Liebe Grüsse

Hallo Sally
ganz herzlichen Dank für die verständliche Erklärung
lieben Gruss
Monika

Da kann ich leider nicht weiter helfen.

Gruß
xPashax

Hallo Sally
ganz herzlichen Dank für die verständliche Antwort
lieben Gruss

Hallo,

Sorry kann nicht weiterhelfen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

Gruß Sylvi

Das Nichtehelichenrecht von 1970, mit dem ein Erbersatzanspruch für nichteheliche Kinder geschaffen wurde besagt, dass diese nichtehelichen kinder neben anderen ehelichen Abkommen des Erblassers und dem überlebenden Ehegatten nicht Erbe sein sollen.
Ein Erbersatzanspruch bezieht sich in der Regel auf einen in Geld zu errechnenden Betrag. Er ferjährt in 3 Jahren ab Kenntnis des Erbfalles.

unbeschwerter Alleinerbe heisst soviel wie er kann frei über den Nachlass verfpgen, kann auch frei testieren.

Vielen Dank für die ausführliche und klare Hilfe
lieben Gruss

Hallo Monika Klein, kann ich leider nichts damit anfangen.
L.G. petit

liebe monika,
leider kann ich ihnen bei diesem problem nicht weiterhelfen, es tut mir leid.
lg sicha

Hallo,

„Unbeschwerter Vorerbe“ (wahrscheinlich Notardeutsch) übersetze ich so, dass der Erbe von allen Bescdhränkungen befreit ist, d.h. auch Immobilien belasten oder verkaufen kann.

Ist ein Nacherbe eingesetzt?

Ersatzerbe bedeutet, dass der an die Stelle des (Vor) Erben ritt, falls dieser vor dem Erblasser verstribt (=Ersatz). Aber nur diese Person, nicht dessen Abkömmlunge (Kinder, Enkel etc.). Es dürfen bei dieser Formulierung keine nichtehelichen Abkömmlinge der väterliche Linie Ersatzerben werden.

Ingeborg

kann ich leider nicht weiter helfen

Ganz herzlichen Dank für die verständliche Erklärung Ingeborg
lieben Gruss
Monika

Trotzdem danke und lieben gruss Monika

Da kann ich leider nicht weiter helfen.

Gruß
xPashax

Trotzdem danke und lieben gruss Monika

kann ich leider nicht weiter helfen

Trotzdem danke und lieben gruss Monika

Trotzdem danke und lieben gruss Monika

liebe monika,
leider kann ich ihnen bei diesem problem nicht weiterhelfen,
es tut mir leid.
lg sicha

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Erbrecht.

Unter einem unbeschwerten Erben versteht man einen Erben, dem keine erbrechtlichen Lasten trifft, wie etwa durch Vermächtnisse oder Auflagen.

Unter der Ersatzerbfolge wird geregelt, wer erben soll, wenn der eigentlich bestimmte er aber nicht zum Zuge kommt.

Weitere Hinweise zum Erbrecht finden sie unter:
HTTp://www.dr-erbrecht.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de

Guten Morgen Herr Buerstedde
ich möchte Ihnen für die wunderbar klare Antwort und den nützlichen Link danken.
mit freundlichen Grüssen
Monika Klein