Ich habe Schwierigkeiten mit dem Verständnis eines deutschen Testaments
Was bedeutet der Begriff „unbeschwerter Alleinerbe“? Kann mir jemand eine Definition geben?
Eine Klausel lautet „… Ersatzerbfolger, Erbersatzabsprüche aus nichtehelicher Verwandschaft in einer väterlichen Linie sind ausgeschlossen“
Ich kann den Begriff „Erbersatzabsprüche“ nicht finden, bedeutet es Absprüche (Einigungen) über den Ersatzerben.
Ich frage im Namen einer spanischen Freundin, die bei mir Hilfe gesucht hat, die ich ihr leider nicht bieten kann und hoffe, dass jemand „beschlagener“ ist als ich.
Vielen Dank
Monika Klein
Hallo,
ein unbeschwerter Aleinerbe heisst,dass bei einem evtl.Ausshlagen des Testaments dann auch kein Pflichtteil erhalten wird.Ersatzerbfolger würde heissen,dass jemand anders im Falle eines Ausschlagens des Testaments an die Stelle des Erben tritt.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Das Nichtehelichenrecht von 1970, mit dem ein Erbersatzanspruch für nichteheliche Kinder geschaffen wurde besagt, dass diese nichtehelichen kinder neben anderen ehelichen Abkommen des Erblassers und dem überlebenden Ehegatten nicht Erbe sein sollen.
Ein Erbersatzanspruch bezieht sich in der Regel auf einen in Geld zu errechnenden Betrag. Er ferjährt in 3 Jahren ab Kenntnis des Erbfalles.
„Unbeschwerter Vorerbe“ (wahrscheinlich Notardeutsch) übersetze ich so, dass der Erbe von allen Bescdhränkungen befreit ist, d.h. auch Immobilien belasten oder verkaufen kann.
Ist ein Nacherbe eingesetzt?
Ersatzerbe bedeutet, dass der an die Stelle des (Vor) Erben ritt, falls dieser vor dem Erblasser verstribt (=Ersatz). Aber nur diese Person, nicht dessen Abkömmlunge (Kinder, Enkel etc.). Es dürfen bei dieser Formulierung keine nichtehelichen Abkömmlinge der väterliche Linie Ersatzerben werden.