Stellen wir uns folgendes Szenario vor:
Jemand hat in Deutschland ein Gewerbe in Einzelunternehmer-Form angemeldet, welches auf „An- und Verkauf haushaltsüblicher Waren“ lautet.
Gibt es nun für diesen Betrieb die Möglichkeit, die Waren auch im EU-Ausland anzubieten und zu verkaufen, zum Beispiel auf Trödelmärkten?
Laut Auskunft der IHK und des deutschen Gewerbeamtes, gibt es keinen internationalen Gewerbeschein, obwohl die EU als gemeinsame Wirtschaftszone gilt.
Laut Auskunft entsprechender ausländischer Stellen muss im Ausland ein separater Gewerbebetrieb angemeldet werden.
Wenn sich der Verkauf aber auf Trödelmärkte beschränkt, gibt es im Ausland ja keinen Gewerbesitz, welcher aber für eine ausländische Gewerbeanmeldung notwendig wäre, wodurch ja wiederum gar kein Betrieb im Ausland angemeldet werden kann.
Aber auch das Besitzen einer Reisegewerbekarte berechtigt nicht zum Verkauf im Ausland, obwohl viele Leute behaupten, es gäbe eine internationale Reisegewerbekarte.
Hinweis nebenbei:
Sofern die Märkte von einem Veranstalter offiziell als „geschlossener Markt“ angemeldet sind, wird weder im in- noch im Ausland eine Reisegewerbekarte benötigt.
Also nochmal die konkrete Frage:
Gibt es eine Bescheinigung oder sonstwas, die einem deutschen Gewerbetreibenden erlaubt, seine Waren auch im Ausland (nur EU!) anzubieten und zu verkaufen, ohne dass er einen separaten Betrieb im Ausland anmelden muss?
Danke für jede Info,
Frau Schmitz