Deutsches Gewerbe im Ausland ausüben

Stellen wir uns folgendes Szenario vor:

Jemand hat in Deutschland ein Gewerbe in Einzelunternehmer-Form angemeldet, welches auf „An- und Verkauf haushaltsüblicher Waren“ lautet.

Gibt es nun für diesen Betrieb die Möglichkeit, die Waren auch im EU-Ausland anzubieten und zu verkaufen, zum Beispiel auf Trödelmärkten?

Laut Auskunft der IHK und des deutschen Gewerbeamtes, gibt es keinen internationalen Gewerbeschein, obwohl die EU als gemeinsame Wirtschaftszone gilt.
Laut Auskunft entsprechender ausländischer Stellen muss im Ausland ein separater Gewerbebetrieb angemeldet werden.

Wenn sich der Verkauf aber auf Trödelmärkte beschränkt, gibt es im Ausland ja keinen Gewerbesitz, welcher aber für eine ausländische Gewerbeanmeldung notwendig wäre, wodurch ja wiederum gar kein Betrieb im Ausland angemeldet werden kann.

Aber auch das Besitzen einer Reisegewerbekarte berechtigt nicht zum Verkauf im Ausland, obwohl viele Leute behaupten, es gäbe eine internationale Reisegewerbekarte.
Hinweis nebenbei:
Sofern die Märkte von einem Veranstalter offiziell als „geschlossener Markt“ angemeldet sind, wird weder im in- noch im Ausland eine Reisegewerbekarte benötigt.

Also nochmal die konkrete Frage:
Gibt es eine Bescheinigung oder sonstwas, die einem deutschen Gewerbetreibenden erlaubt, seine Waren auch im Ausland (nur EU!) anzubieten und zu verkaufen, ohne dass er einen separaten Betrieb im Ausland anmelden muss?

Danke für jede Info,

Frau Schmitz

Hallo.
Wenn jemand im Ausland ein Gewerbe betreiben möchte, hier An- und Verkauf, so wird das meinem Rechtsempfinden nach auch dort entschieden ob man darf oder nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine deutsche Behörde entscheidet, ob man z. B. als Deutscher auf einem französischen Flohmarkt tätig sein darf. Das entscheiden die französischen Behörden vor Ort und die werden sich in ihrem Hoheitsgebiet da auch nicht reinreden lassen.
Gruss Peter

Hallo Peter,

danke für Deine Antwort.

Die ausländischen Behörden sollen ja weder übergangen, noch entmachtet werden. Die Frage ist, ob es eine ausländische (oder auch eine deutsche) Behörde gibt, welche den Verkauf über das deutsche Gewerbe legitimieren kann!

Gruß

Frau Schmitz

So funktioniert das nicht Frau Schmitz.

…Die Frage ist, ob es eine ausländische
…Behörde gibt, welche den Verkauf
über das deutsche Gewerbe legitimieren kann!

So etwas gibt es nicht und kann es auch nicht geben.

Der deutsche Gewerbetreibende kann seine Artikel weltweit über das Internet verkaufen. Das geht.

Es geht nicht, dass eine deutsche Gewerbeanmeldung für das Ausland gilt! Die haben dort ihr eigenes Rechtssystem! Was anderes ist die EU-weite Freizügigkeit in der Berufsausübung. D.h. aber noch nicht, dass man sich im Ausland nicht anmelden und nicht an dortige Gesetzte halten müsste! Das muss man sehr wohl.

Will also der deutsche Gewerbetreibende im Ausland Artikel auf einem Markt verkaufen, benötigt er alle rechtlichen Voraussetzungen wie der vor Ort ansässige Gewerbetreibende auch und zwar nach dem Recht des Landes.

Ich kann mir wohl denken, dass es hier wohl weniger um eine Niederlassung im Ausland geht, sondern eher um so einen Krämer, welcher mit seinem Handkarren voller Trödel über die offenen Grenze wandern und dort auf dem ausländischen Marktplatz seine Waren feil bieten will.

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