Yeaman
6. April 2017 um 17:44
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Hallo,
das Deutsche Kaiserreich hat die Haager Landkriegsordnung ratifiziert, sich damit einem internationalen Gericht unter geordnet.
Wie hieß zu der Zeit dieser Gerichtshof.
Soweit ich weiß, gibt es diese Rechtsinstanz so nicht mehr.
Wer ist der Rechtsnachfolger, wenn es einen gibt?
MfG
Nein, es gab zwar die Landkriegsordnung aber kein Internationales Gericht zu der Zeit.
Das wurde erst 1922 gegründet und bestand bis 1946.
Der Ständige Internationale Gerichtshof (StIGH; englisch Permanent Court of International Justice, PCIJ; französisch Cour permanente de Justice internationale, CPJI) war ein von September 1922 bis April 1946 bestehendes internationales Gericht mit Sitz in der niederländischen Stadt Den Haag. Er entstand auf der Grundlage der Satzung des Völkerbundes, dessen Organe unter anderem auch für die Ausarbeitung der Rechtsgrundlagen des Gerichtshofes und die Wahl der Richter zuständig waren. Mit dem Ende ...
Yeaman
6. April 2017 um 18:09
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Und wo wurde aufbauend auf den Statuten der HLKO geklagt, wenn eine Vertragspartei die Statuten verletzt hat?
Wie lief das?
Die HLKO sah gar keine Sanktionen bei Verstößen vor.
Und wie gesagt, es gab zu der Zeit überhaupt kein Internationales Gericht vor dem man hätte klagen können.
Der Internationale Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag hat durch das Inkrafttreten des Rom-Statuts als seiner völkerrechtlichen Grundlage seit dem 1. Juli 2002 unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, Kriegsverbrechen strafrechtlich zu verfolgen. Der Art. 8 des Rom-Statutes enthält in der Definition von Kriegsverbrechen auch entsprechende Bezüge auf „schwere Verstöße gegen die innerhalb des feststehenden Rahmens des Völkerrechts im internationalen bewaffneten Konflikt anwendbaren Gesetze und...
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