Deutsches Kind im Ausland

Hi,
folgender theoretischer Fall:

Deutscher heiratet in Thailand eine Thailänderin und sie haben einen gemeinsamen Sohn. Frau verlässt Mann nach kurzer Zeit und das Kind bleibt beim Vater.
Vater stirbt, Kind ist bei einer Bekannten untergebracht, Freunde des Verstorbenen bezahlen für die Pflege. Kind geht nicht in die Schule (9 Jahre alt) und verbringt den Tag auf der Strasse. Mutter ist auch nach dem Tod des Vaters nicht mehr aufgetaucht.

Wenn ich nicht falsch liege wäre das Kind doch durch den Vater deutscher Staatsbürger?
Angenommen die Deutsche Botschaft oder eine Jugendbehörde in Deutschland hätte Kenntniss von der Existenz des Jungen - was wird passieren…? Oder passiert nichts weil ja noch irgendwo die Mutter sein muss??

Ich weiss - verzwickter Fall …

viele Grüße - bin schon neugierig auf die Antworten

Susanne

Hi,
folgender theoretischer Fall:

Deutscher heiratet in Thailand eine Thailänderin und sie haben
einen gemeinsamen Sohn. Frau verlässt Mann nach kurzer Zeit
und das Kind bleibt beim Vater.
Vater stirbt, Kind ist bei einer Bekannten untergebracht,
Freunde des Verstorbenen bezahlen für die Pflege. Kind geht
nicht in die Schule (9 Jahre alt) und verbringt den Tag auf
der Strasse. Mutter ist auch nach dem Tod des Vaters nicht
mehr aufgetaucht.

Hallo Susanne

Ich gehe davon aus, dass das Kind in Deutschland geboren ist, somit eine Deutsche Geburtsurkunde vorliegt. Falls das nicht der Fall ist, bei der deutschen Botschaft nachfragen. (Früher war für Auslandsgeburten das Standesamt I in Berlin zuständig)
Wenn der Vater in einer deutschen Geburtsurkunde eingetragen ist, hat das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit.
(Vor kurzem gab es rechtliche Änderungen, evtl. reicht auch eine ausländische Geburtsurkunde aus.)

Wenn ich nicht falsch liege wäre das Kind doch durch den Vater
deutscher Staatsbürger?
Angenommen die Deutsche Botschaft oder eine Jugendbehörde in
Deutschland hätte Kenntniss von der Existenz des Jungen - was
wird passieren…? Oder passiert nichts weil ja noch irgendwo
die Mutter sein muss??

Ich weiss - verzwickter Fall …

viele Grüße - bin schon neugierig auf die Antworten

Susanne

Das Kind lebt wohl im Ausland!?
Zum Wohle des Kindes sollte das Sorgerecht geklärt werden.

Ob die Botschaft das Kind nach Deutschland holt und dort zu Verwandten des Vaters oder zu einer Pflegefamilie steckt, liegt an den Verhältnissen, in welchem das Kind jetzt lebt.
Wenn es auf der Straße lebt, nicht zur Schule geht, ist das möglich.

Wenn sich jemand um das Kind kümmert und sich für seine Interessen einsetzt, rechtlich das Sorgerecht geklärt ist, kann das Kind auch weiterhin im Ausland leben.

Hoffe hat ein wenig geholfen.
Matze