Deutsches Kindergeld im Ausland?

Hallo,
ich hab da mal 2 Fragen:
Ein deutscher Staatsbürger ist ins europäische Ausland gezogen.

  1. Kann er nun vom deutschen Staat Kindergeld für seine Tochter erhalten?
    Ich hab da mal was gehört von beschränkter Steuerpflicht bei Wegzug aus D und Kindergeldanspruch.

  2. Was bedeutet unbeschränkt Steuerpflichtig? So viel ich weiß, bezahlt er in Deutschland keine Steuern. Liegt das vielleicht daran, dass der deutsche Staatsbürger selbst nicht arbeitet?

Vielen Dank im Vorraus und liebe Grüße,
iena

Anspruchsberechtigter Kindergeld
Hi !

Wer einen Anspruch auf Kindergeld hat, ergibt sich aus § 62 EStG. Dort findet sich folgendes:

"Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer

  1. im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
  2. ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
    a) nach § 1 Abs. 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
    b) nach § 1 Abs. 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird."

Zu den einzelnen Arten der Steuerpflicht (unbeschränkt, beschränkt mit ihren jeweiligen Unterarten) läßt sich im § 1 EStG nachlesen. In unserer Linkliste finden sich einige Verweise, wo man das Gesetz nachlesen kann.

BARUL76