Deutsches Reich ja oder nein

Hallo,

ich möchte versuchen, die Diskussion darüber, ob das Deutsche Reich noch existiert, zu versachlichen, weil ich das Thema spannend finde.

Es scheint Argumente zu geben, die dafür sprechen, daß der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des GG nicht rechtmäßig war (nachzulesen in den Briefen des Autofahrers der um ein Bußgeld herumkam). Der Art. 23 GG war nämlich schon vor dem 03.10.1990 geändert worden, so daß ein Beitritt, wie er dort vorgesehen war, nicht stattfinden konnte. Außerdem soll die DDR ab dem 18.06.1990 von Schewardnadse für nicht existent erklärt worden sein, so daß die Volkskammer nicht mehr die Befugnis hatte, dem Beitrittsvertrag zuzustimmen.

Außerdem stellt sich für mich die Frage, ob der 2+4-Vertrag unter diesen Umständen rechtmäßig zustande gekommen ist oder nicht (wie gesagt: die DDR existierte laut Schewardnadse nicht mehr).

Ich möchte wiederholen, daß ich die Frage wieder aufwerfe, weil mich das Thema interessiert. Ich will keine rechte Propaganda betreiben.

Wenn jemand Ahnung hat, solle er bitte seinen Senf hier dazugeben.

Interessant wäre wohl:

  • Hat Schewardnadses Äußerung irgendeine rechtliche Relevanz?
  • An welchem Datum hat die DDR also aufgehört zu existieren?
  • An welchen Daten wurden die Länder in der DDR neu gegründet? Auf der Webseite des Sächsischen Landtages steht, daß der Freistaat Sachsen am 03.10.1990 mit einer Feierstunde gegründet wurde. Aber laut Einigungsvertrag sollte Sachsen schon seit 0 Uhr dieses Tages Teil der BRD sein (Wenn ich mich recht entsinne, sind laut Beitrittsvertrag die Länder Sachsen usw. der BRD beigetreten). Wie ist dieser Widerspruch zu erklären? Hätten die Länder nicht schon vorher gegründet sein müssen? Und hätten die Landtage nicht schon vorher gewählt sein müssen (der erste sächsische Landtag hat sich am 27.10.1990 konstituiert) und hätten dem Einigungsvertrag zustimmen müssen?
  • Selbst wenn der Einigungsvertrag nicht juristisch einwandfrei zustande gekommen wäre, bedeutet das wirklich, daß jetzt das Recht des Deutschen Reichs gilt? Welche Konsequenzen hätte das sonst?

Gruß

Marco

Kurz dazu…
Hi Marco,

zuerst wollte ich mich eigentlich beschweren, da es hier schon 3 Threads mit dem gleichen Inhalt gibt… -

Aber nun möchte ich Dir herzlich danken, dass Du die Sache wieder auf den Punkt bringst.

Genau das war nämlich auch meine Frage. Ich möchte UND werde hier keine extremistische Meinung vertreten (weil ich diese ja auch überhaupt nich habe…) -

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Nun ist es also so, dass die BRD zwar grundsätzlich existiert, nur einfach ohne die ehemalige DDR, oder wie?

Und wenn dem so ist, warum wurde eine „offizielle“ Vereinigung nicht nachgeholt (zumindest nach diesem Bußgeldbescheid sollte dieser Umstand doch aufgefallen sein…)?

Friedliche und auf Konstruktivität hoffende Grüße,
FM

Gäääähn
Leute,
eure Doppelnummer wird langsam langweilig.
Ihr macht das zu offensichtlich, da springt hier keiner mehr drauf an.
Ein bischen mehr Finesse bitte.

Sue

Hier findet man eine Zusammenfassung zu der Thematik:
http://www.8ung.at/brdluegen/

Gruss

Der Meister aus Deutschland

MOD: *Hmm fragwürdig* interessant ist aber, dass…
der Inhalt an einigen Stellen leicht riecht !

und insbesondere die Domain „8ung.at“ überraschenderweise auf die

EDELWEISS medienwerkstatt

registriert ist, die uns allen YETI-SPORTS beschert hat…

Gruss aus dem alten Troja ?
Dirk

der jetzt sehr genau aufpassen und nachfragen wird !

Geltungsbereich Grundgesetz
Erstrangige Gugelanz:

http://www.google.de/search?hl=de&ie=UTF-8&q=Geltung…

der Inhalt an einigen Stellen leicht riecht !

Ja, besonders die Rechtschreibfehler.

Vielleicht Grund zum Löschen durch MOD: versteckt im „Gästebuch“ gibt einen Hinweis auf das Deutsche Kolleg.
Kein Grund zum Löschen durch MOD: Wüste Beleidigungen hier im Forum.

und insbesondere die Domain „8ung.at“ überraschenderweise auf
die
EDELWEISS medienwerkstatt
registriert ist, die uns allen YETI-SPORTS beschert hat…

Kann ich nichts zu sagen, soweit hab ich nicht geguckt.

Gruss aus dem alten Troja ?

Gruss aus Deutschland, vom

Meister aus Deutschland

Hi Sue!

Keine Doppelnummer! Okay?
Tz tz tz…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ach so… -

eins vielleicht noch:

Du (oder irgendjemand anderes hier) glaubst doch nicht ernsthaft, dass man (unterstellt dem Falle es wäre so,) falls man rechtsextreme Propaganda betreiben möchte, ausgerechnet in ein „Rechtsforum“ schreibt…!?

Der Gedanke von Dir (und vielen anderen hier), erscheint für mich ein wenig suspekt. Meinst Du nicht auch?

Und statt die Aussagen auf den entsprechenden Seiten zu widerlegen, werden hier großartige -meines Erachtens- "Idioten"diskussionen ergoßen, die sich nur darum drehen, dass das „deutsche Reich“ böse ist und am Besten niemals „wiederkehren“ sollte… -
Denn (soweit gestehe ich jedem sein eigenes Denken zu!) - eines ist doch sicher: Was von Deutschland von 33-45 ausging, war und ist untragbar!

Darum geht´s hier glaub ich keinem (außer vielleicht dem „Meister aus Deutschland“).

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich möchte versuchen, die Diskussion darüber, ob das Deutsche
Reich noch existiert, zu versachlichen, weil ich das Thema
spannend finde.

Ein Indiz findest Du auch, wenn Du die Nürnberger Gesetze einst und jetzt vergleichst. Vor 60 bis 70 Jahren hieß es „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, heute „Gesetz zum Schutze von Anwälten und deren Vollmachtgebern“. Nürnberger Richter haben demnach ihre eigenen Gesetze und müssen weder die Bestimmungen im BGB noch die laufende Rechtsprechung beachten. Anwälte können beliebige Rechnungen vorlegen, Tatsachen bestreiten, irgendwelche Forderungen stellen und bekommen immer Recht.
Grüße von Franz

jetzt das Recht des Deutschen Reichs gilt? Welche Konsequenzen
hätte das sonst?

Gruß

Marco

Gesetze werden im Bundestag oder Landtag…
Holla…

Gesetze werden im Bundestag bzw.in den jeweiligen Landtagen verabschiedet…und nicht von Richtern…
(Vor 1945 war das der Reichstag bzw.die Länderkammern bsi 1933 und danach die Reichsregierung).

Frank

Gesetze werden im Bundestag bzw.in den jeweiligen Landtagen
verabschiedet…und nicht von Richtern…
(Vor 1945 war das der Reichstag bzw.die Länderkammern bsi 1933
und danach die Reichsregierung).

… ausgelegt. Damit sind wir beim Richterstaat.
Grüße
Franz

Hallo Franz,

die Gesetze werden nicht „ausgelegt“ sondern an einem konkreten Rechtsfall angewandt.Dabei wird vom Richter geprüft,ob der Tatbestand des Gesetzes erfüllt ist.Bejaht der Richter dieses,so wird er den
Angeklagten verurteilen mit den im Gesetz genannten Strafmaß bzw. mit den Rechtsfolgen,die andere als Strafgesetze vorsehen
(Verwaltungsverfahren/Zivilproßesse/Disziplinarverfahren um nur einige
zu nennen).
Wo gerade im Zivilrecht viele „Normalbüger“ Schwierigkeiten mit haben,ist die Tatsache,das „Recht haben“ und „Recht bekommen“ zwei Paar Stiefel sind…
Gerade weil die Richter im Zivilverfahren an Gesetzesvorlagen teilweise aus dem 19.Jahrhundert gebunden sind,kommen da Entscheidungen heraus,die dem „persönlichen Rechtsempfinden“ des
einzelnen zuwieder laufen…

mfg

Frank

Hallo!

Gerade weil die Richter im Zivilverfahren an Gesetzesvorlagen
teilweise aus dem 19.Jahrhundert gebunden sind,kommen da
Entscheidungen heraus,die dem „persönlichen Rechtsempfinden“
des
einzelnen zuwieder laufen…

Daran liegt es aber meistens nicht, gerade die alten Gesetze haben oft bessere legistische Qualität als neue. Das ist nicht immer so, aber leider sehr oft.

Gruß
Tom

die Gesetze werden nicht „ausgelegt“ sondern an einem
konkreten Rechtsfall angewandt.

Und wie, wenn nicht durch Auslegung? Sorry, aber es stimmt einfach nicht, was du schreibst, Auslegung gehört zum Grundhanwerkzeug von Juristen.

Levay

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Hallo!

… ausgelegt. Damit sind wir beim Richterstaat.

Erstens werden sie sowohl von Richtern, als auch von Verwaltungsbehörden ausgelegt und zweitens ist es auch völlig richtig und gut so, wie das organisiert ist!

Gruß
Tom

Hallo!

Ein Indiz findest Du auch, wenn Du die Nürnberger Gesetze
einst und jetzt vergleichst. Vor 60 bis 70 Jahren hieß es
„Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen
Ehre“, heute „Gesetz zum Schutze von Anwälten und deren
Vollmachtgebern“. Nürnberger Richter haben demnach ihre
eigenen Gesetze und müssen weder die Bestimmungen im BGB noch
die laufende Rechtsprechung beachten. Anwälte können beliebige
Rechnungen vorlegen, Tatsachen bestreiten, irgendwelche
Forderungen stellen und bekommen immer Recht.

Ich würde mir an deiner Stelle überlegen, ob ich nicht unter Wahnvorstellungen leide und einen Sachwalter brauche. Immerhin wäre der ja zu meinem eigenen Schutz, ich könnte ja gar nichts dafür.

Gruß
Tom