Hallo Experten,
ich habe ein Verständnisproblem.
Was ist - rein rechtlich gesehen - mit dem Deutschen Reich passiert?
Gibt es dies noch? Und ist folgender Artikel aus einem anderen Forum korrekt?
"Das Bundesverfassungsgericht, 2. Senat, hat nicht nur am 31.07.73 unter Aktenzeichen 2BvF 1/73 festgestellt:
(…) 1. Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51 BVerfGE 5, 85 126), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit; ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches. (…)"
Wenn dies korrekt sein sollte, ist dann das Fazit korrekt, „…daß die BRD diese Gebiete [ehemalig deutsche Ostgebiete im heutigen Polen Anm.d.V.] auch zu keinem Zeitpunkt abtreten konnte.
Die Alliierten selbst konnten dies auch nicht tun, da sie in ihrer Berliner Erklärung vom 5.6.1945 festgestellt haben, daß das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 weiter besteht.
An diesen Rechtsgrundlagen hat sich bis heute nichts geändert. Sie machen weiterhin deutlich, daß alle Verträge, die im Zusammenhang mit dem Anschluß der ehemaligen DDR an die BRD geschlossen wurden, rechtlich ungültig sind.“
Ich brauch eure Hilfe, da mir hier der juristische Hintergrund fehlt.
Danke schonmal!
sagt der
Salzmann
PS: Alle Textteile in Anführungszeichen sind Zitate.