Deutsches Reich - wo/wer ist das?

Hallo Experten,

ich habe ein Verständnisproblem.
Was ist - rein rechtlich gesehen - mit dem Deutschen Reich passiert?
Gibt es dies noch? Und ist folgender Artikel aus einem anderen Forum korrekt?

"Das Bundesverfassungsgericht, 2. Senat, hat nicht nur am 31.07.73 unter Aktenzeichen 2BvF 1/73 festgestellt:

(…) 1. Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51 BVerfGE 5, 85 126), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit; ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches. (…)"

Wenn dies korrekt sein sollte, ist dann das Fazit korrekt, „…daß die BRD diese Gebiete [ehemalig deutsche Ostgebiete im heutigen Polen Anm.d.V.] auch zu keinem Zeitpunkt abtreten konnte.
Die Alliierten selbst konnten dies auch nicht tun, da sie in ihrer Berliner Erklärung vom 5.6.1945 festgestellt haben, daß das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 weiter besteht.
An diesen Rechtsgrundlagen hat sich bis heute nichts geändert. Sie machen weiterhin deutlich, daß alle Verträge, die im Zusammenhang mit dem Anschluß der ehemaligen DDR an die BRD geschlossen wurden, rechtlich ungültig sind.“

Ich brauch eure Hilfe, da mir hier der juristische Hintergrund fehlt.

Danke schonmal!
sagt der
Salzmann

PS: Alle Textteile in Anführungszeichen sind Zitate.

Hallo Salzmann,

Zitate sollten IMHO zu Ende gebracht werden, wenn das was folgt wichtig ist…

[…]

"Das Bundesverfassungsgericht, 2. Senat, hat nicht nur am
31.07.73 unter Aktenzeichen 2BvF 1/73 festgestellt:

(…) 1. Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG,
1956-08-17, 1 BvB 2/51 BVerfGE 5, 85 126), daß das Deutsche
Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der
Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in
Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen
ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit; ist allerdings
als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die
BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches. (…)"

[Einschub, was soll der Punkt mitten im Satz?!]

, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“ (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20, 257 [266]). Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden (BVerfGE 11, 150 [158]). Deshalb war z.B. der Interzonenhandel und ist der ihm entsprechende innerdeutsche Handel nicht Außenhandel (BVerfGE 18, 353 [354]).

Zitat Ende, nachzulesen im Urteilstext z.B. hier http://www.uni-wuerzburg.de/dfr/bv036001.html

Noch Fragen zu diesem Schmarrn von einigen Spinnern?

Jürgen

Hallo Jürgen,

danke erst einmal, für die schnelle und sehr, sehr hilfreiche Antwort!
Eines habe ich - mangels Verständnisses des Juristen-Deutschs - trotzdem noch nicht ganz begriffen:

Die Bundesrepublik umfaßt
also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht
das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein
einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts
„Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung
als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches
Staatsgebiet „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem ihr
eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil
gehört, anerkennt.

Wer anerkennt hier was? Die Bundesrepublik das Deutsche Reich?

Sie beschränkt staatsrechtlich ihre
Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“
(vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich
aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl.
Präambel des Grundgesetzes).

Ist diese Verantwortlichkeit für die Gebiete außerhalb des Geltungsbereichs des GG irgendwie rechtlich bindend? Oder kann daraus u.U. ein territorialer Anspruch abgeleitet werden?
Denn das werden diese Spinner - wie du sie treffend nennst - dann sicher behaupten wollen.

Gruß und nochmals Dank!
Salzmann

Hallo Salzmann,

ich bin ebenfalls weder Jurist noch Staatsrechtler, aber vielleicht folgendes:

Das Grundgesetz war ja (wie auch in der Präambel steht) nur als Provisorium für West(!)-Deutschland gedacht, also bis zur Wiedervereinigung und zum offiziellen Friedensvertrag mit den Siegermächten. Aufgrund des provisorischen Gedankens nennt es sich ja auch Grundgesetz und eben nicht Verfassung, da eine Verfassung die Vorläufigkeit der BRD in Zweifel gezogen hätte.

Dies führte allerdings zu massiven Problemen mit der DDR, da die BRD ja im grunde genommen einen Alleinvertretungsanspruch für alle Deutschen erhob. Deswegen waren ja auch die Ostverträge, die ja eine wie auch immer geartete Anerkennung der DDR in sich trugen, gerade bei den Konservativen heftigst umstritten. Eine Anerkennung der DDR hatte ja zur Folge, dass zwei getrennte Staaten entstanden wären, der Anspruch auf Wiedervereinigung durch eine rein territoriale (gegenüber der rechtlichen) Trennung verloren gegangen wäre.

Das hat sich aber durch die Selbstauflösung der DDR alles von alleine erledigt. Keine DDR, keine Probleme mit einer rechtlichen Teilung Deutschlands… Und territoriale Ansprüche gegenüber z.B. Polen können seit der (juristisch IMHO korrekten) Anerkennung der Oder-Neisse-Linie sicher nicht mehr rechtens erhoben werden.

Dass wir weiterhin weder eine Verfassung noch Friedensverträge (ausser dem 2+4 Vertrag) haben, ist sicherlich als verpasste Chance zu bedauern, weitere Konsequenzen hat es sicher nicht.

Und mal ehrlich, wen interessiert denn noch das „Deutsche Reich“?

Grüße
Jürgen

http://www.geocities.com/frankschmidt3001/

Auf dieser Seite wird die Spinner, an die Du da offenbar geraten bist, genauer eingegangen.

Viel Spaß beim Lesen!

Gruß,

Doc.


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