Deutsches steuerrecht

Liebe/-r Experte/-in,

habe folgenden Sachverhalt:

eine Gastwirtin betreibt an 3-4 Tagen eine Gastwirtschaft. Die Karte ist sehr gering. Es werden kalte und warem Speißen angeboten. Die Wirtschaft hat aber keine feste Öffnungszeiten, nur nach „Anfrage“.
Die Gastwirtschaft ist im EG, die eigene Wohnung im 1. Stock, alles in einem Gebäude.

Die Wirtin hat eine Tochter, die selbst Köchin ist. Abeitet aber bei einem anderen Arbeitgeber.
Ihr Lebensgefährte ist ebenfalls ganztätig beschäftigt und außerhalb unterwegs.

Jetzt gehts mir um die unentgeltliche Wertabgabe. Für wie viele Personen setzte ich die Pauschbeträge nach der Richtsatzsammlung an?

Nur für die Wirtin oder für alle drei?
Kann ich bei der Tochter + Lebensgefährten nur den halben Pauschalbetrag ansetzten.

Danke im Voraus.

Hallo,

leider kann ich hier keine rechtssichere auskunft geben.

mfg ignaz

Sorry, kann da nicht weiterhelfenLiebe/-r Experte/-in,

habe folgenden Sachverhalt:

eine Gastwirtin betreibt an 3-4 Tagen eine Gastwirtschaft. Die
Karte ist sehr gering. Es werden kalte und warem Speißen
angeboten. Die Wirtschaft hat aber keine feste Öffnungszeiten,
nur nach „Anfrage“.
Die Gastwirtschaft ist im EG, die eigene Wohnung im 1. Stock,
alles in einem Gebäude.

Die Wirtin hat eine Tochter, die selbst Köchin ist. Abeitet
aber bei einem anderen Arbeitgeber.
Ihr Lebensgefährte ist ebenfalls ganztätig beschäftigt und
außerhalb unterwegs.

Jetzt gehts mir um die unentgeltliche Wertabgabe. Für wie
viele Personen setzte ich die Pauschbeträge nach der
Richtsatzsammlung an?

Nur für die Wirtin oder für alle drei?
Kann ich bei der Tochter + Lebensgefährten nur den halben
Pauschalbetrag ansetzten.

Danke im Voraus.