liebe wissende!
ich gehe davon aus, dass es in deutschland ein strafregister gibt, das heißt, einen vormerk über die gerichtlichen verurteilungen von personen. irgenwann werden veruteilungen daraus wieder gelöscht, dann ist man wieder unbescholten. so ist es jedenfalls in österreich.
erste frage: wo und von welcher stelle wird dieses deutsche register geführt?
zweite frage: kann ein österreichischer staatsbürger, der in deutschland verurteilt wurde, dort aber nie einen wohnsitz hatte, einen auszug aus diesem register erhalten, um festzustellen, ob seine strafe in deutschland bereits getilgt, also aus dem vormerk gelöscht wurde?
vielen dank für eure hilfe!
lg
della