Hallo,
kann ein AG die Kosten eines Beginner-Deutschkurses, die er für jemanden übernimmt, den er anschließend in seinen Betrieb einstellen möchte, als Betriebsausgabe abziehen?
Danke für Antworten.
gruß
Hallo,
kann ein AG die Kosten eines Beginner-Deutschkurses, die er für jemanden übernimmt, den er anschließend in seinen Betrieb einstellen möchte, als Betriebsausgabe abziehen?
Danke für Antworten.
gruß
Sparachkurs als Betriebsausgabe
Hi !
Wenn mit dem „künftigen Arbeitnehmer“ bereits ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde und dieser in der Anfangszeit den Besuch eines solchen Sprachkurses vorsieht, weil er für die zukünftige Arbeit erforderlich ist, ist der Abzug als Betriebsausgabe grundsätzlich denkbar.
Sollte dieser „zukünftige Arbeitnehmer“ allerdings auch ein „zukünftiger Ehepartner“ sein oder bereits ein Verwandschaftsverhältnis bestehen oder dieses angestrebt sein, dann wird der Fiskus hier sehr genau prüfen, ob hier wirklich wirtschaftliche Gründe für den „Arbeitgeber“ ausschlaggebend waren, die Kosten zu tragen oder ob die Motive nicht doch eher privater Natur sind.
BARUL76
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