Deutschland eine Badeordnung

Es gibt ja In Deutschland eine Badeordnung,diese kann ja von einer stadt oder gemeinde induvieduell erweitert werden je nach örtliche gegebenheiten(offene gewässer)mus diese denn von einer Gemeinde abgsegnet und mit Dienstsiegel versehen werden oder reicht es aus ohne die Unterschrift und Stempel

Hallo,

jede Betreiberin eines Freizeitbades hat i.d.R. eine „Badeordnung“, die mit Erwerb
einer Eintrittskarte als anerkannt gilt, das in Deutschland als „üblich“ anzusehen.
Die Badeordnung ist i.d.R. Bestandteil der AGB (= Allgemeine
Geschäftsbedingungen) der Betreiberin. Das kann eine öffentliche, aber auch eine
nicht-öffentliche Stelle sein. Allgemein üblich ist der Aushang in den Bädern, am
Eingang, an der Kasse usw.

Werden dagegen offene Seen, Teiche usw., die nicht als „Bad“ gekennzeichnet oder
von der Betreiberin zur Nutzung als solche vorgesehen sind, durch Personen zum
baden/schwimmen genutzt, geschieht dies i.d.R. auf „eigene Gefahr“. Eine
Badeordnung gibt es dann nicht, weil nicht gebadet werden soll.

Auch hier können Hinweisschilder in regelmäßigen Abständen sowie der gesunde
Menschenverstand als ausreichend angesehen werden.

Grundsätzlich muss eine Verordnung beim Beschluss rechtsverbindlich
unterzeichnet sein (Management, Bürgermeister, Gemeinderat oder wer auch
immer dafür verantwortlich ist). Als Bestandteils einer AGB oder als Aushang muss
diese nicht zwingend unterzeichnet und mit Dienstsiegel beurkundet werden.

Kommt es in Haftungsfragen zu einem Rechtsstreit, wird erst geprüft, ob es
überhaupt eine Berechtigung zur Nutzung gab. Wenn nein, wird es schwierig. Wenn
ja, wird die Badeordnung überprüft und die „Möglichkeit der Einsichtnahme vor der
Benutzung“ (also wo sie aushängt).
Erst wenn diese im Inhalt angezweifelt wird, kann das Originaldokument zur
Beurteilung herangezogen werden, das dann ein Zeichen der verantwortlichen
Person tragen muss. Ein Siegel wird dort aber weniger zu finden sein.

Ohne zusätzliche Informationen zur Sache kann ich Ihnen nicht weiter behilflich
sein.
Gruß

Hallo Harald 1,
hierzu kann ich keine Aussage machen.
Grüssle
Ursula

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Tut mir leid - da muß ein Irrtum vorliegen. Zu diesem Thema kann ich nichts sagen und habe mich auch nicht als Experte eintragen lassen.
Hoffe, dir wird anderswo geholfen.

Weiss ich leider nicht

Es gibt ja In Deutschland eine Badeordnung,diese kann ja von
einer stadt oder gemeinde induvieduell erweitert werden je
nach örtliche gegebenheiten(offene gewässer)mus diese denn von
einer Gemeinde abgsegnet und mit Dienstsiegel versehen werden
oder reicht es aus ohne die Unterschrift und Stempel