Es gibt im Bundestag keine „Ränge“, es gibt den Bundestagspräsidenten und seine Stellvertreter (aus jeder Fraktion normalerweise einen), den Alterspräsidenten und ansonsten gleichberechtigte Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB). Weiter gibt es noch Ausschussvorsitzende und Mitglieder der unterschiedlichen Ressorts. Innerhalb der Fraktionen kann man noch auf die Fraktionsvorsitzenden und die Stellvertreter eingehen, allerdings sind das keine offiziellen Ämter.
Bundeskanzler und Bundesminister haben im Bundestag keine gesonderten Rechte, die über die eines einfachen MdB hinausgehen - wenn sie keine Angehörigen des Bundestages sind haben sie nicht mal Abstimmungsrecht.
Unterscheiden muss man einerseits zwischen den Abgeordneten als Angehörige der Legislative und andrerseits den Regierungsmitgliedern (Bundeskanzler und Bundesminister) als Angehörige der Exekutive, wobei ein Abgeordneter Angehöriger beider Gewalten in diesem Sinne sein kann.
Gruß Andreas