Deutschlandflagge (mit Bundesadler) den Adler unkenntlich machen

Vor kurzem musste ich erfahren,
dass eine Deutschlandflagge mit Bundesadler (als Wappen)
in der Mitte, die Präsenz, bzw. den Anschein einer Bundesbehörde 
vorgibt, und daher für Privatpersonen laut Gesetz nicht erlaubt ist. 
Soweit sogut. 
ABER: kann der Adler durch z.B. überkleben, 
oder anderer Art von Unkenntlichmachung sozusagen entwertet werden,
um somit keinen Anschein einer Bundesbehörde mehr zu geben? 
Oder hat das Gesetz dann wieder ein weiteres Gesetz 
welches ich bislang nicht gefunden habe) welches einem z.B. 
Missgestaltung der Fahne vorwerfen könnte? 
Das zeigen, bzw. das Symbol einer Banane auf der Deutschlandflagge 
z.B. soll ja verboten sein!?

Da könnte eventuell §90a StGB zum Tragen kommen:
http://dejure.org/gesetze/StGB/90a.html