Deutschlandticket - Kontoinhaber ist nicht identisch mit Karteninaber

Hallo. Ich weiß, diese Frage klingt ganz einfach - na, dann geht man in das Portal unter Daten und ändert die alte Kontoverbindung in die neue. Leider ist allerdings der Kontoinhaber VOREINGESTELLT - und ist der Name des Karteninhabers.
Als das Deutschlandticket vor 3 Jahren abgeschlossen wurde, war es offenbar möglich, dass es bezahlt wird von einem Konto mit abweichendem Namen, aber ÄNDERN kann man es nicht.
Ich habe heute herumtelefoniert, war direkt am Bahnhof, keiner kann helfen, bzw ist “nicht zuständig”. Man landet am Telefon bei der KI, die einen auf “Daten ändern” verweist und versteht nicht, wo das Problem liegt. Es wird email empfohlen, das ist aber eine allgemeine bahn.de Adresse und ich denke mal das landet im Spam Ordner.
Ich hatte die Idee, das Abo über paypal bezahlen zu lassen, aber das lässt sich nur bei Neuabschluss eines Abos einstellen.

Die Änderung von Kontodaten ist doch ein GANZ NORMALER Vorgang! Wieso ist das bei der DB so kompliziert bis unmöglich.

Die einzige “Lösung” ist die Löschung des Abos und ein neuer Abschluss. Was aber zu Überschneidungen und Lücken oder Doppelzahlungen führen könnte.

Hat jemand noch eine Idee? Die Kontonummer kann man ändern, aber den Kontoinhaber nicht. Der hat einen anderen Namen als der Karteninhaber.
Der Anbieter ist VMT - aber die verweisen an die DB, weil es ein Abo ist

Vielen Dank, Kerstin

Hallo,

ich gehe davon aus das kennst Du bereits: Zahlungsmittel ändern ?

Ggf. hilft das noch weiter: Änderung der Zahlungsdaten für Bestandskunden

PS: die künstlich-intelligente Schwester von Tante G schreibt noch: „Ändert sich der Name des Kontoinhabers komplett (abweichend vom Vertragspartner), verlangen manche Anbieter (z.B. regionale Verkehrsbetriebe) eine Neu-Bestellung oder ein spezielles Formular zur Betrugsprävention“ … gleiches mag für Kontodaten gelten.

Danke für deine Hilfe. Ich denke, das war vor 3 Jahren noch möglich, so das Abo abzuschließen, aber jetzt nicht mehr. Es wird wohl auf eine Kündigung und Neuabschluss hinauslaufen. VG

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