Liebe Forenbesucher,
ist der Titel „Deutschlandvertretung“ richtig? Mein Schwager möchte hochwertige Waren (Taschen, Schuhe, Silberschmuck) aus der Türkei hier in D. verkaufen und eben die Deutschlandvertretung machen. Welchen Titel schreibt er z.B. auf eine Visitenkarte?
Danke im Voraus, Susanne
Hi!
Liebe Forenbesucher,
ist der Titel „Deutschlandvertretung“ richtig? Mein Schwager
möchte hochwertige Waren (Taschen, Schuhe, Silberschmuck) aus
der Türkei hier in D. verkaufen und eben die
Deutschlandvertretung machen. Welchen Titel schreibt er z.B.
auf eine Visitenkarte?
- Manager Germany
- CEO Germany
- Geschäftsführer Deutschland
- Head of Operations Germany
- Leiter Niederlassung Deutschland
Grüße,
Mathias
Hallo …
für mein Empfinden widersprechen Sie sich in der Frage… einerseits schreiben Sie, dass ER in Deutschland verkaufen möchte, andererseits davon, dass er die Deutschlandvertretung macht.
Wenn er auf eigene Rechnung verkaufen möchte, dann wäre er Geschäftsführer seiner ggf. eigenen Firma (Import-Grosshandel). Wenn er im Namen und auf Rechnung eines Dritten verkauft, dann wäre er ggf. als Handelsvertreter für die türkische Firma tätig z.B. als Gebietsrepräsentant.
Ob er z.B. Geschäftsführer einer Zweigniederlassung des türkischen Lieferanten ist, ist fraglich. Problematisch könnte es werden, wenn er sich als Geschäftsführer ausgibt und eine Entscheidungsbefugnis vortäuscht, die er dann vielleicht nicht hat.
Das waren nur so ein paar Gedanken dazu!
MfG
MGB-Consulting
Hi Susanne,
grundsätzlich muss er eine eigene Firma haben oder es muss das Tochterunternehmen einer türkischen Firma sein.
Wenn er nicht die deutsche Tochterfirma einer türkischen Hauptniederlassung leitet, darf er nicht einfach „Deutschlandvertretung“ schreiben.
Er benötigt dann die schriftliche Bestätigung, dass er diesen titel führen darf und dass außer ihm keine anderen Firmen die Produkte führen kann/darf/wird. (Exklusivrechte)
Exklusivrechte wollen alle haben… die werden aber i.d.R. vom Umsatzvolumen abghängig gemacht.
Begriff Deutschlandvertretung: Es gibt keine andere Firma, die die Produkte dieser Firma in Deutschland vertreibt.
Führt man diesen Titel zu unrecht, muss man eventuell mit Abmahnungen und Prozessen wegen unlauterem Wettbewerb rechnen.
Gruß
BJ
Servus Susanne,
damit Du zu dem Bukett von Antworten noch eine bekommst:
Wenn der Schwager als Kommissionär oder als Handelsvertreter tätig ist, darf er sich selbstverständlich nicht als „Niederlassung“, „Tochterfirma“, „Zweigstelle“ oder sonst irgendwas, was er nicht ist, bezeichnen.
Wenn er Kaufmann ist, was sich aus der Sache ergibt, wird er sich als Kaufmann auch mit seiner Firma ins HR eintragen lassen müssen. Nun kann diese Firma durchaus mit seinem natürlichen Namen identisch sein. Der Zusatz „Handelsvertretung“ ergibt sich sachlich aus der Tätigkeit, er muss nicht wie z.B. ein Phantasienamen bei einem Kaufmann als Firma eingetragen sein.
Beispiel: „Phantasia-Textil, Import von Baumwollstoffen aus Nepal“ braucht bloß mit der Firma „Phantasia-Textil“ eingetragen zu werden. Der Zusatz ergibt sich aus der Tätigkeit und gehört nicht zur Firma.
Das heißt kurz gefasst:
Der Schwager hat schon Recht, „Deutschlandvertretung“ ist für einen Kommissionär, Handelsvertreter oder Händler mit exklusiver Vertretung völlig richtig und eindeutig. Der Begriff „Vertretung für Deutschland“ ist allerdings m.E. besser, weil flüssiger lesbar, obwohl er mehr Silben hat.
Wenn der Schwager seine Einzelfirma ins HR einträgt, ist völlig ausreichend, „Paul Pachulke“ eintragen zu lassen.
Der Briefkopf heißt dann z.B.:
Paul Pachulke e.K.
Yirmaz Textil
(Allein)vertretung für Deutschland
Schöne Grüße
MM
Servus,
das:
Wenn er nicht die deutsche Tochterfirma einer türkischen
Hauptniederlassung leitet, darf er nicht einfach
„Deutschlandvertretung“ schreiben.
habe ich jetzt überhaupt nicht verstanden. Inwiefern schließt der Begriff „Vertretung“ die wirtschaftliche Abhängigkeit mit ein? Ich denke, der Handelsvertreter ist eben grade nicht wirtschaftlich abhängig?
Es wäre etwas anderes, wenn der Vertreter von Yilmaz Textile in D sich „Yilmaz Textile Deutschland“ nennen würde. Das würde auf eine Zweigniederlassung oder Filiale hinweisen. Aber wo genau ist das Problem bei -vertretung?
Zu der Frage, ob „Deutschlandvertretung“ = Exklusivvertretung: Kannst Du da Urteile zum Thema unlauterer Wettbewerb benennen? Ich will das nicht abstreiten, aber unbesehen glauben will ichs auch nicht.
Schöne Grüße
MM
Servus,
die Thematik „Geschäftsführung“ hätte ich jetzt in der vorgelegten Frage nicht endeckt; dass ein Vertreter für Nägele Kurzwaren durch seine Tätigkeit in den Ruch kommen kann, Geschäftsführerr von Nägele Kurzwaren zu sein, ist ein interessanter Aspekt, obwohl ich das so nicht recht zu glauben vermag.
Bloß zur Erläuterung:
Wie funktioniert
Geschäftsführer seiner ggf. eigenen Firma
im Fall des Einzelunternehmens - das hier ohne weiteres vorliegen kann?
Schöne Grüße
MM
Hallo,
diese Titel:
- Manager Germany
- CEO Germany
- Geschäftsführer Deutschland
- Head of Operations Germany
- Leiter Niederlassung Deutschland
auf der Visitenkarte sind zwar ziemlich eindrucksvoll, aber wenn ich mich nicht irre, ist im in der Frage vorgelegten Sachverhalt keineswegs davon die Rede, dass es eine Niederlassung odre Filiale „Yilmaz Deutschland“ gibt. Ob der Mann als (Allein?)importeur auf eigene Rechnung in D auftritt oder ob er Kommissionär ist, geht aus dem Sachverhalt zwar nicht hervor, aber dass er von den oben genannten Funktionen keine einzige hat, so dass der Wettbewerb u.U. ausgesprochen unsanft reagieren wird, wenn er Dinge vorspiegelt, die nicht sind, ist in der Fragestellung klar ausgeführt.
Die Verwendung der genannten Funktionsbezeichnungen, wenn die Funktionen nicht vorliegen, ist ein wahrscheinlich nutzloses und sehr wahrscheinlich ziemlich teures Spiel. Warum empfiehlst Du sie? Gehörst Du zum Wettbewerb in der Branche und willst den Mann von vornherein blockieren?
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
was ist an dem Aspekt so interessant?
Er verkauft ja nicht Kurzwaren einer deutschen Firma Nägele, sondern vielleicht Taschen und Schmuck des türkischen Lieferanten Özdemir.
Was passiert, wenn der vermeintlich echte Schmuck eine Nickelallergie bei einem Käufer auslöst und dieser Schadensersatzansprüche stellt?
Als Handelsvertreter ist völlig klar, dass die Rechnung von dem türkischen Lieferanten gestellt wird und er das Geschäft nur gegen Provision vermittelt hat und sich der Anspruch gegen den Hersteller richten muss.
Aber was ist, wenn er wirklich auf eigene Rechung verkauft? … all dies geht aus dem Ursprungsposting gar nicht hervor.
Das sollte geklärt werden… im Posting steht viel zu wenig drin, als dass man hierauf vernünftig antworten könnte.
MfG
MGB-Consulting
Hallo,
wenn der Begriff „Deutschlandvertretung“ fällt, wird damit „klargemacht“, dass man der Einzige ist, der die Produkte dieser Firma mit Einverständnis der Herstellerfirma in Deutschland vertreibt.
Eine Vertretung ist etwas anderes als ein Vertreter … der übrigens Handelsvertreter heißt… was auch hier etwas Klarheit brignen kann.
Handelsvertretung benötigt nicht die Einverständnis der Firma.
Zurück zur Deutschlandvertretung…
bei diesen Begriffen wird allgemein vorausgesetzt, dass die „Landesvertretung“ ein Teil der ausländischen Hauptfirma ist und in deren Namen handelt.
Wird nicht ausdrücklich in deren Namen und/oder mit deren Wissen gehandelt, handelt es sich zumindestens um eine „Vorspiegelung falscher Tatsachen“.
Habe auch einige Jährchen lang auf Herstellerseite Landesvertretungen eingerichtet und entsprechende Genehmigungen erteilt.
Wenn eine (genehmigte) Landesvertretung dann andere „Landesvertretungen“ meldeten… rollten sprichwörtlich Köpfe.
Der Streitwert bewegte sich immer in mittlerer 6-stelliger Höhe.
Internationale Prozesse in dieser Höhe sind ruinös für den nicht solventen Beklagten.
Ziel ist es bei solchen Prozessen, dass man den „Täuscher“ das Handwerk legt und dem Markt „zeigt“ dass es nur eine einzige Landesvertretung gibt.
Vorher gibt es natürlich erst eine „kostenbewehrte“ Abmahnung durch Anwälte.
Die Kosten richten sich „leider“ nach dem Streitwert… und sind damit schon geeignet einen „Kleinunternehmer“ in die Pleite zu bringen.
Nur deshalb meine Warnung:
Vorher bei dem Hersteller anfragen, ob man unter dem Namen „Deutschlandvertretung der Firma xxx“ die Produkte vertreiben darf.
Fragen kostet nix.
Vielleicht wartet die Firma ja auch auf einen, der die produkte in Deutschland publik machen möchte ? Dann gibt es sogar finanzielle Unterstützung (!!!)
(Wir haben Landesvertretungen immer mit hohen Summen und Leistungen gefördert)
Wenn der Hersteller leider nicht zustimmt:
„xxx Produkte in Deutschland“ - suggeriert keine Bevollmächtigung der Firma, sondern nur dass es diese Produkte jetzt auch in D gibt.
Dazu sollte man aber alles was mit dem Namens- und Produktrecht einhergeht beachten.
Also einfach einen Firmennamen wählen, der nicht die „Landesvertretung“, sondern nur einen Vertrieb/Import-Export dieser Produkte hervorhebt.
Als Handelsvertretung vertreibst du übrigens Produkte mehrerer Firmen… die du natürlich auch namentlich nennen darfst *zwinker*
„Deutsche Handelsvertretung für xxx, yyy, zzz - Produkte“ (???)
Gruß
BJ
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