Hallo,
1.)in 2004 haben wir ein Einfamilienhaus gekauft.
Wir bekamen nun die Aufforderung das auf demm Grundstück gelegene Gartenhaus vermessen zu lassen.
Konnten wir nicht davon ausgehen, daß die Vermessung/
Baugenehmigung in den Genehmigungen für das Haupthaus
eingeschlossen war? Wer hat nun die Vermessungskosten zu zahlen?
2.)Durch unsere Nachfragen bei Behörden haben wir außerdem in Erfahrung gebracht, daß unser Haus nicht erst 1998 fertiggestellt war, sondern bereits Ende 1994 bezogen wurde. Die Lieferung und der Einbau der Küche erfolgte in 1995. Wir gehen somit, sicherlich berechtigt, davon aus, daß wir bei Kauf bewußt falsch informiert wurden. Unklar ist uns, inwieweit wir jetzt
Ansprüche auf 4 Jahre wegen Altersabschlag geltend
machen können? Welche Verjährungsfristen treffen zu?
Re: [email protected]
Sehr geehrter Herr Radke,
vielen Dank für Ihre Frage, aber da kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen, da das nicht annähernd mein Fachgebiet (Computer, Netzwerke, Internet) ist.