Guten Abend,
Morgen schreibe ich eine Schulaufgabe im Fach Rechtslehre über Themen aus dem HGB.
Nun sind mir beim lernen noch ein paar Fragen aufgefallen, und ich hoffe das IHR sie mir BITTE beantwortend könnt.
1.)Es wird davon gesprochen, das nur ein Handelsgewerbe vorliegt, wenn man unter anderem keiner freiberuflichen Taetigkeit nachgeht. (z.B. Arzt)
Aber gibt es für freiberufliche Taetigkeit eine allgemeine Definition, welche Berufe dazugehören oder so etwas?
2.) In welche Abteilung des Handelregisters gehört die Kommanditgesellschaft? Beim durch arbeiten einiger Fragen stand auf der Lösung Abteilung A. Aber A ist doch eigentlich für Einzelpersonen. Und eine KG ist doch eigentlich soetwas wie ne Genossenschaft, also eher Abt. B?
3.) Was bedeutet der Begriff stillschweigend?
Er taucht auf bei der Handlungsvollmacht, also bei der erteilung, sie kann schriftlich, mündlich und eben stillschweigend erteilt werden.
Das waeren vorerst alle, vielleicht kommen spaeter noch welche.
Ich würde mich aber schon sehr über Antworten hierfür freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian