Hallo,
1.)Es wird davon gesprochen, das nur ein Handelsgewerbe
vorliegt, wenn man unter anderem keiner freiberuflichen
Taetigkeit nachgeht. (z.B. Arzt)
Aber gibt es für freiberufliche Taetigkeit eine allgemeine
Definition, welche Berufe dazugehören oder so etwas?
es gibt die Katalogberufe, die explizit in §18 EStG aufgezählt werden, nämlich Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen
mit dem Zusatz „und ähnliche Berufe“, also etwas auslegbar,
und die Tätigkeitsberufe, nämlich die „wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“,
alles aber nur bei selbständiger Ausübung. Steht alles im §18 EStG.
2.) In welche Abteilung des Handelregisters gehört die
Kommanditgesellschaft? Warum Abt A?
Abteilung A ist für Einzelunternehmer und Personenhandelsgesellschaften, also OHGs und KGs, Abteilung B für Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG.
3.) Was bedeutet der Begriff stillschweigend?
Er taucht auf bei der Handlungsvollmacht, also bei der
erteilung, sie kann schriftlich, mündlich und eben
stillschweigend erteilt werden.
Stillschweigend heißt, dass niemand explizit sagt, „ich bevollmächtige dich!“, sondern dass das z.B. durch betriebliche Übung sich so ergibt.
Gruß, Bernd