DGSVO / Arbeitsrecht und Abmahnung

In einem ambulanten Pflegedienst gibt ein Mitarbeiter im Dienst dem Kunden/Patienten vertrauliche Informationen über, a) einen anderen Kunden (Gesundheitszustand und wie „schwierig“ der Kunde ist) und b) über seinen Kollegen (private Probleme, Gesundheitszustand) preis.

Frage 1 - Wenn, dann wie kann an der Stelle vom Arbeitgeber eine rechtskonforme Abmahnung ausgesprochen werden

Frage2 - Was kann an dieser Stelle im Rahmen der DSGVO für den Pflegedienst bzw. den Mitarbeiter persönlich u.U, drohen?

Vielen Dank vorab!

Du kannst und solltest Dich bei dem Arbeitgeber beschweren, wie dieser dann allerdings gegenüber seinem Arbeitnehmer vorgehen mag, bliebe ihm ja überlassen.
Wenn Du oder ein Angehöriger davon betroffen sein sollten, würde ich erst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und wenn dieser weder mit Abmahnung oder Kündigung reagiert ( was Du aus Datenschutzgründen leider nicht erfahren wirst) steht Dir zivilrechtlich noch der Weg offen, falls sich darin nichts ändern sollte

Die hat damit nichts zu tun.

DGSVO gibts nicht - Schreibfehler