DHH: Fahrtkosten zum 2.Wohnsitz elterl. Wohnung

Hallo,
ich bin vor etwa 10 Jahren 100km weit weg vom ursprgl.Wohnort, an dem meine ganze Familie lebt (bin selber ledig), versetzt worden. hab dann Erstwohnsitz zum Arbeitsort verlegt und auch eine Rückversetzung geschrieben. bin nach 5 Jahren nochmal ein Stück näher an die alte Heimat gezogen. Beide alten FÄ haben die Fahrtkosten (Wochenendheimfahrten) bisher akzeptiert, andere Kosten hatte ich nicht (Miete o.ä.).
Jetzt bin ich in 2009 etwa in die Mitte der beiden Orte gezogen und habe die DHH nur noch bis Okt.09 geltend gemacht, da nach Umzug der 2.Wohnsitz aufgelöst wurde.
Das neue FA will nun einen Nachweis über die DHH. In welcher Form ist der zu erbringen, wenn ich nur Fahrtkosten hatt?

Hallo,
auf Grund der kurzen Sachverhaltsschilderung erstaunt es mich schon, dass die FÄ die DHH problemlos anerkannten; aber wenn es so war, Glück gehabt.
Wenn es nun bei dem Zweitwohnsitz keinen Mietvertrag gab, hilft ggf. eine Bestätigung des tatsächlichen Mieters, dass die Whg. von Ihnen mitgenutzt wurde. Ansonsten gab es doch bestimmt eine Anmeldung des Nebenwohnsitzes beim Einwohnermeldeamt, Post adressiert an die neue Anschrift, Abrechnung des Stromversorgers o.ä…

Schöne Grüße und viel Erfolg