gibt es eine grenze für familienheimfahrten bei welcher dann
der erstwohnsitz nicht mehr als lebensmittelpunkt akzeptiert
wird ?
es kommt drauf an.
Nämlich darauf, wie weit 1. und 2.Wohnsitz voneinander entfernt liegen.
Ist die Strecke problemlos in nur 1 Stunde zu bewältigen, dann fordert das Finanzamt eine Fahrt wöchentlich.
Liegt der 1.Wohnsitz aber, wie bei einem Gastarbeiter im Ausland, dann reicht mitunter schon 1 Fahrt jährlich.
Ist das ganze in Australien ist auch schon eine Fahrt alle zwei Jahre ausreichend.
Ein weiteres Indiz ist die Zeit, die man am 1.Wohnsitz verbringt.
Ein Gastarbeiter, der 1x im Jahr in die Heimat fährt, aber dort nur 3 Tage bleibt hat dort keinen Mittelpunkt der Lebensinteressen mehr.
Bleibt er aber 6 Wochen dort, sind die Voraussetzungen erfüllt.
Im Inland geht das Finanzamt davon aus, dass eine Fahrt monatlich das Minimum zur Anerkennung sind. Aber selbst hier kann es Ausnahmen geben, z.B. wenn dabei die Strecke Garmisch-Flensburg zu überbrücken ist. Dann kann man sich darauf berufen, dass die Entfernung ja geringer ist wie z.B. Garmisch-Zagreb.
würde hinsichtlich der angemessenheit der zweitwohnung am
arbeitsplatz berücksichtigt, dass 2 personen (ehegatten) die
wohnung für 2 DHHF nutzen ?
Ja!
Der Platz muss ja dann für zwei Personen ausreichend sein.
Hier wird eher die Prüfung erfolgen, warum die Ehegatten nicht gleich einen kompletten Wohnsitzwechsel veranlassen.