Hallo zusammen,
zunächst mal ein Lob, das Forum hat mir schon bei sehr vielen Recherchen super weitergeholfen!!! Echt genial.
Ich habe eine Frage zur DHHF und den damit verbunden Anschaffungen von Möbeln, etc…ich wäre für eine kurze Antwort sehr dankbar.
Person A hat ab dem 01.07. einen Zweitwohnsitz, da er beruflich umzieht. Das die Möbel etc. steuerlich abgesetzt werden können ist ihm bewusst. Kann er auch Anschafungen VOR dem 01.07. absetzen, wenn z.B. etwas im Angebot ist o.ä…?
Vielen Dank für Eure Hilfe und ein sonniges Wochenende:smile:
Frank
Person A hat ab dem 01.07. einen Zweitwohnsitz, da er
beruflich umzieht. Das die Möbel etc. steuerlich abgesetzt
werden können ist ihm bewusst. Kann er auch Anschafungen VOR
dem 01.07. absetzen, wenn z.B. etwas im Angebot ist o.ä…?
…ja, klar, dann aber normalerweise zu den fortgeführten anschaffungskosten. da hier aber wohl die zeit zwischen erwerb und nutzung sehr gering ist, kommt m.e. der ansatz voll zur geltung, wenn klar ist, dass die sachen vorher nicht genutzt wurden.
man kann auch dinge aus seinem eigenen haushalt, die schon älter und gebraucht sind als WK zum ansatz bringen. problem dabei ist der nachweis der AK. da ist der kaufbeleg idr zwingend notwendig.
aber auch hier macht versuch kluch und je besser alles dokumentiert und ausgeexelt ist, desto schneller rutscht es bei der veranlagung durch…