Liebe Wissenden von „wer-weiss-was“!
Ich bräuchte Informationen, inwieweit ich DHL für eine verkorkste Lieferung haftbar machen kann.
Zum Sachverhalt: Am 10.10.06 mussten meine Frau und ich unseren Frankreichurlaub fünf Tage früher abbrechen als geplant. Der Grund hierfür war die Unzuverlässigkeit bei der Zustellung einer Sendung unter 200 g durch die DHL Express Vertriebs GmbH & Co. OHG.
Meine Frau leidet unter einem nur temporär in der Schwangerschaft auftretenden Diabetes. Sie ist insulinpflichtig und muss zur Überwachung ihres Blutzuckerwertes und Vermeidung komatöser Unterzuckerung regelmäßig ihren Blutzuckerwert mit einem speziellen Gerät feststellen, zu dessen Betrieb wiederum spezielle Teststreifen gehören. Aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses wurde der größte Teil des von ihr mitgenommenen Vorrats an Teststreifen unbrauchbar.
Unsere Versuche, neue Teststreifen in Frankreich zu kaufen, schlugen fehl, da sie für dieses Gerät in Frankreich nicht erhältlich sind. Wir hatten nur die Möglichkeit, eine Nachbarin anzurufen und sie zu bitten, unseren heimatlichen Vorrat an Teststreifen zu nehmen und ihn uns per Express nach Frankreich nachzusenden.
Diese Nachbarin fuhr am Donnerstagmorgen, den 05.10.06 zur nächsten Hauptspost, dort wurde ihr, nachdem sie die Wichtigkeit der Sendung ausdrücklich betonte, zugesichert, die Teststreifen würden Freitag (06.10.2006) spätestens Samstag (07.10.2006) in Frankreich angekommen sein. Das deckt sich mit den Angaben der Firma DHL auf deren Internetseiten.
Wie man sich vielleicht denken kann, war die Sendung weder am Freitag noch am Samstag da. Auch am Montag (09.10.2006) und am Dienstag (10.10.2006) war keine Sendung für uns angenommen. Meine Frau hatte nun noch für einen halben Tag Messstreifen. Zum Schutz unseres ungeborenen Kindes entschlossen wir uns, den Urlaub abzubrechen und nach Hause zu fahren. Geplant hatten wir, bis zum 15.10.2006 zu bleiben.
Mit Datum 16. Oktober 2006 (Zugang 18.10.06) sah sich DHL endlich gemüßigt, offensichtlich doch noch einen Versuch der Zustellung zu unternehmen, indem unsere Nachbarin ein Schreiben bekam, worin sie gebeten wurde, eine Telefonnummer des Empfängers anzugeben. Immerhin, man darf nicht verkennen – und das vor dem Hintergrund, dass es sich um eine Expresssendung handelt, die 1-2 Tage unterwegs ist -, dass DHL bis zur Einleitung dieser Maßnahme lediglich 11 Tage benötigte. Der Vollständigkeit halber möchte ich anmerken, dass dieser Brief unnötig war, denn auf dem Einlieferungsschein war die Telefonnummer der Kontaktperson in Frankreich vermerkt.
Meine Frau und ich möchten die Firma DHL Express Vertriebs GmbH & Co. OHG gerne davon überzeugen:
- das von uns entrichtete Transportentgelt von 40 Euro an uns zurückzuerstatten, da ich davon ausgehen, dass DHL den Beförderungsvertrag nicht erfüllt hat;
- Schadenersatz in Höhe von 35 Euro für den Inhalt (50 Teststreifen) der Sendung zu leisten, da ich davon ausgehe, dass sie Sendung inzwischen verloren oder verdorben ist;
- Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden von 50 € pro verlorenen Tag zu leisten 250 € zu leisten;
- Schmerzensgeld wegen Angstzustände um unser ungeborenes Kind zu zahlen, die sich in Schlaflosigkeit und Panikattacken darstellten: 500 €.
Einen entsprechenden Antrag unsererseits an die Firma DHL schmetterte diese mit der Begründung ab, dass das Versprechen, innerhalb 1-2 Tagen zu liefern nur so dahergesagt sei, weil man eben für die beworbenen Lieferzeiten nicht garantieren könne. Ein Ersatz der Teststreifen käme auch nicht in Betracht, da die Sendung ja nicht verloren sei, sondern am 27.10.06 bei der französischen Post lagere und gegebenenfalls dann zurückgeschickt werde. Sie ist übrigens bis heute (07.11.06) noch nicht wieder bei uns angekommen. Außerdem habe die Sendung ja keinen Schaden genommen. Wie DHL das wissen will, ist mir ein Rätsel. Es handelt sich bei der Sendung ja auch nur um medizinische Teststreifen hoher Qualität und Empfindlichkeit, die durch Magnetfelder oder Feuchtigkeit auf jeden Fall unbrauchbar werden.
Kann mir ein geneigter Leser verraten, wie ich weiter vorgehen kann bzw. muss, um meinen Forderungen bei der Firma DHL nachdruck zu verleihen?
Vielen Dank jedenfalls schon heute für die Mühen!!!