DHL liefert wieder an Absender aus

Wenn jemand „X“ (privat) z.B bei ebay (von privat) einen Artikel (z.B. DVD-Spieler) kauft, der dann nicht funktioniert (defekt) und der Verkäufer behauptet, bei ihm sei das Gerät i.O. gewesen, bleibt die Möglichkeit, dass das Gerät auf dem Versandweg kaputt gegangen ist. Das Gerät wird also bei DHL eingereicht (kann der Empfänger nach allgemeiner Geschäftsbedingung DHL machen!) Dazu wird das offizielle DHL -Formblatt benutzt. Bei der Wahlmöglichkeit „nach der Untersuchung an Empfänger oder Absender zustellen“, wird Empfänger angekreuzt. Trotzdem ist das Paket wieder an den Absender gegangen. Das Eigentum von „X“ ist nun weg, das Gerät und die Verpackung (Beweis) sind weg. Der quittierten ! Einlieferungsbeleg (o.g. Formblatt) liegt vor. Wer haftet für den Schaden? DHL hat sicher nicht vorsätzlich gehandelt oder das wäre nicht beweisbar, hat aber sicher das Packet / Eigentum von „X“ zu Unrecht an Dritte weitergegeben. Ist das Veruntreung oder was…? Zivilrechtlich wird es sicher teuer gegen DHL anzutreten. Hat jemand eine begründete Idee? Danke MfG

Hallo

DHL hat sicher nicht vorsätzlich gehandelt oder das wäre nicht beweisbar, hat aber sicher das Packet / Eigentum von „X“ zu Unrecht an Dritte weitergegeben. Ist das Veruntreung oder was…?

Nein, das ist Schlamperei. Veruntreuung würde ja kriminelle Energie voraussetzen.
Es geht ja aber nicht darum, die DHL gerichtlich zu bestrafen, sondern für den Schaden haftbar zu machen, und haften tut sie auch, wenn sie den Schaden nicht absichtlich herbeigeführt hat.

Genaueres weiß ich aber nicht. Zumindestens müsste die DHL auf ihre Kosten das Gerät dort wieder abholen und dem Käufer zukommen lassen.

Der Absender und letztendliche Empfänger ist natürlich dazu verpflichtet, das Seine dazu beizutragen, dass der Schaden behoben wird. Wenn er das Gerät nun einfach einbehält und nicht wieder herausgeben will, dann muss er den Kaufpreis erstatten. -

Zivilrechtlich wird es sicher teuer gegen DHL anzutreten.

Zumindestens dann, wenn man von der DHL Dinge verlangt, zu denen sie nicht verpflichtet ist. Da sollte man also schon genau die Rechtslage kennen, bevor man sowas tut.

Viele Grüße

Na, ist doch besser, sie liefern es an den Absender, als es einfach zu entsorgen.