Hallo,
wollte in Päckchen bei der Post abholen und die Mitarbeiter haben es nicht gefunden. Ein Anruf bei der DHL Hotline ergab, daß der Absender einen Nachforschungsantag stellen sollte, damit in/ von der Paketermittlungsstelle nach dem Päckchen gesucht werden kann. Angeblich müsse das Päckchen schon längst wieder beim Absender eingegangen sein.
Dem Absender (Ebayverkäufer) habe ich den Fall vor Wochen schon geschildert und bisher keine Antwort von ihm bekommen, weiß also nicht, ob das Päckchen inzwischen zurückgegangen ist.
Nach meinem „Bauchgefühl“ müßte doch die DHL haften, wenn Päckchen nicht zugestellt bzw. abgeholt werden können. Genervte Antwort der Hotlinedame war, daß man dann eben nichts mit der DHL versenden solle, wenn man es nicht korrekt findet, daß Päckchen nicht zugestellt bzw. abgeholt werden können! Werde mich an diesen Hinweis in Zukunft auch halten…
Meine Frage ist: ist es wirklich so, daß wenn nachweislich ein Päckchen versendet und der Versuch gemacht wurde, es abzuholen, daß kein Anspruch auf Schadensersatz besteht?
Warum soll der Versender extra zur Post fahren, um einen Nachforschungsantrag zu stellen und warum kriegt DHL das nicht hin, denn dort hätte das Päckchen zuletzt sein sollen?
Eine Sendungsverfolgung in diesem Fall gibt es natürlich auch nicht von DHL hin zurück zum Absender, nur die Behauptung, daß das Päckchen wieder da angelangt sein müsse.
Gruß