DHL Päckchenverlust Haftung

Hallo,
Es stellt sich ein etwas verzwickteres Problem: A ersteigert bei B ca. am 5.8. einen Artikel für 80€ bei Ebay. A bezahlt ihn, bekommt ihn, und will ihn wieder zurückgeben. B meint, das sei kein Problem, A soll den Artikel billigst möglich zurückschicken er würde die 80€ + Porto zurückerstatten. A hat eine Rechnung/Quittung?, dass er am 22.08 ein „Postwertzeichen ohne Zuschlag“ für 3,90 € gekauft hat und mehrere Zeugen, leider aus der Familie…, dass er das Päckchen dann auch eingeworfen hat. A verschickt den Artikel als Päckchen mit dem DHL, aber das Päckchen kommt nie an. Die Post findet das Päckchen nicht mehr (Nachforschungsauftrag am 7.10 negativ beantwortet heute hat A den entsprechenden Brief erhalten). Die Post ist ja aus der Haftung raus… Aber muss B nicht irgendwas zahlen? Er wollte die billigst mögliche Versendung und hat das Paket auch so angesendet. Und ist der Artikel nicht in dem Moment zurückgegeben in dem A sagt ich möchte es zurückgeben und B sagt kein Problem? Also A hat seinen Teil getan und nun ist B dran? Vielleicht noch wichtig: B ist GEWERBLICHER Verkäufer.

Danke für eure Hilfe

Adebar

Vielleicht noch wichtig: B ist
GEWERBLICHER Verkäufer.

Hallo,

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__357.html

BGB §357 Abs. 2:

Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.

Gilt natürlich nur bei einem Verbrauchsgüterkauf und einem Fernabsatzgeschäft.

Ungeachtet dessen muss der Käufer ggf. den Beweis antreten, dass die Sendung verschickt wurde.

Gruß

S.J.

Hallo,

Danke erstmal für die schnelle Antwort. „Verbrauchsgüterkauf“ heißt das, dass A Verbraucher und nicht Unternehmen sein muss? Wenn nicht A hat in unserem Beispiel ein Computertteil gekauft. trifft das dann zu? Sollte A wenn B ablehnt zu bezahlen einen Anwalt aufsuchen und bitten B einen (Mahn)Brief zu schreiben oder sich irgendwie anders wehren oder macht das eh alles keinen Sinn.

LG

Adebar

Hallo,

Danke erstmal für die schnelle Antwort. „Verbrauchsgüterkauf“
heißt das, dass A Verbraucher und nicht Unternehmen sein muss?

ja. In http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html heißt es „Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.“ http://dejure.org/gesetze/BGB/356.html regelt das Rückgaberecht bei Verbraucher verträgen

Wenn nicht A hat in unserem Beispiel ein Computertteil
gekauft. trifft das dann zu?

Das hat nichts damit zu tun, was gekauft wird, sondern ob Verkäufer bzw. Käufer Verbraucher oder Unternehmer im Sinne des http://dejure.org/gesetze/BGB/13.html bzw. http://dejure.org/gesetze/BGB/14.html sind.

Sollte A wenn B ablehnt zu
bezahlen einen Anwalt aufsuchen und bitten B einen (Mahn)Brief
zu schreiben oder sich irgendwie anders wehren oder macht das
eh alles keinen Sinn.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe. Ob sich das alles lohnt, kann ich nicht beurteilen. Ein freundlicher Hinweis auf die Gesetzeslage kann schon helfen. Als Verbraucher kann man sich natürlich auch an die Verbraucherverbände wenden, da dieses Verhalten nicht nur unzulässig sondern auch abmahnfähig ist.

Gruß

S.J.

Danke
Hallo,
Danke erstmal für deine Antworten, sie haben mir echt geholfen. Besonders schön find ich, dass du immernoch die Gesetzestexte verlinkt hast. Mein weiteres Vorgehen falls es jemand interessiert: ich versuche mich mit dem Verkaäufer zu einigen, scheitert das, beschwere ich mich bei ebay. Dabei belasse ich es dann auch. Manche denken vielleicht wegen 80€ lohnt sich schon das nicht aber: wenn man das nicht macht, kommen Verkäufer auf den Gedanken sie können das mit jedem machen. Also geht es dabei nicht nur um das finanzielle sondern durch aus auch um das Prinzip.

LG

Adebar