Hallo,
Es stellt sich ein etwas verzwickteres Problem: A ersteigert bei B ca. am 5.8. einen Artikel für 80€ bei Ebay. A bezahlt ihn, bekommt ihn, und will ihn wieder zurückgeben. B meint, das sei kein Problem, A soll den Artikel billigst möglich zurückschicken er würde die 80€ + Porto zurückerstatten. A verschickt den Artikel als Päckchen mit dem DHL, aber das Päckchen kommt nie an. Die Post findet das Päckchen nicht mehr. Wer kann nun von wem Geld fordern? A von der Post oder von B? Oder B von der Post?
Danke für eure Hilfe
Adebar