DHL Päckchenverlust Haftung

Hallo,
Es stellt sich ein etwas verzwickteres Problem: A ersteigert bei B ca. am 5.8. einen Artikel für 80€ bei Ebay. A bezahlt ihn, bekommt ihn, und will ihn wieder zurückgeben. B meint, das sei kein Problem, A soll den Artikel billigst möglich zurückschicken er würde die 80€ + Porto zurückerstatten. A verschickt den Artikel als Päckchen mit dem DHL, aber das Päckchen kommt nie an. Die Post findet das Päckchen nicht mehr. Wer kann nun von wem Geld fordern? A von der Post oder von B? Oder B von der Post?

Danke für eure Hilfe

Adebar

Hallo Adebar,

Päckchen sind nicht versichert, daher ist die Post aus der Haftung raus. Aber man könnte trotzdem einen Nachforschungsantrag stellen. Hast der Versender denn einen Nachweis, wann und wo aufgegeben wurde?

Grüße Ute

Päckchen bei DHL sind generell nicht Versichert, wie Ute es schon gesagt hat.
Die Auslieferung erfolgt ohne Nachweis.
D.h. es wird an den Empfänger (oder Ersatzempfänger [Nachbar, Familienangehöriger, o.ä.]) einfach übergeben, ohne Unterschrift.
Dem entsprechend könnte auch der Empfänger das Päckchen erhalten haben und behaupten es wäre nicht angekommen.

Der Versender hat in diesem Falle keinerlei Rechte auf Schadenersatz o.ä. gegenüber der Post.

Wie Ute schon angedeutet hat, wenn ein Einlieferungsnachweis vorliegt (also Quittung) kann man eventuell noch was machen.
Das würde dann allerdings auf kolanzbasis ablaufen.

Des Weiteren müsste der Versender auch nachweisen können, was in dem besagten Päckchen drin war.

Bei einem offiziellen Nachforschungsantrag wird auch der zuständige DHL Bote, der das Päckchen zustellen sollte befragt.
Wenn dieser Angibt, das Päckchen Ordnungsgemäß ausgeliefert zu haben, dann würde ich beim Empfänger doch noch einmal näher Nachhaken!

MfG

Muntiman

Hallo,
also ich antworte mal euch beiden in einem: A hat eine Rechnung/Quittung?, dass er am 22.08 ein „Postwertzeichen ohne Zuschlag“ für 3,9 € gekauft hat und mehrere Zeugen, leider aus der Familie…, dass er das Päckchen dann auch eingeworfen hat.
Aber muss B nicht irgendwas zahlen? Er wollte die billigst mögliche Versendung und hat das Paket auch so angesendet. Und ist der Artikel nicht in dem Moment zurückgegeben in dem A sagt ich möchte es zurückgeben und B sagt kein Problem?

ich blick leider nicht so ganz durch…

Adebar