DHL Paket verschollen. Empfänger leugnet den Empfang trotz Empfängsbestätigung durch Unterschrift

Leider habe ich momentan ein Problem mit einem verschollenen Paket.  Das Paket wurde versichert mit DHL versendet. Da der Empfänger behauptet er hätte kein Paket bekommen. Darauf hin habe ich einen Nachforschungsauftrag über DHL in die Wege geleitet. DHL bestätigt mir die Übergabe des Paketes und schickt mir eine Kopie der Unterschrift des Empfängers. Auch eine Anzeige bei der Polizei hat leider nichts gebracht, da es  nicht unter „betrug“  fällt. Jetzt frage ich mich wie ich weiter vorgehen kann.

Leider habe ich momentan ein Problem mit einem verschollenen
Paket.  Das Paket wurde versichert mit DHL versendet. Da der
Empfänger behauptet er hätte kein Paket bekommen. Darauf hin
habe ich einen Nachforschungsauftrag über DHL in die Wege
geleitet. DHL bestätigt mir die Übergabe des Paketes und
schickt mir eine Kopie der Unterschrift des Empfängers.

Möglich wäre allerdings auch, dass nicht der Empfänger die Empfangsbestätigung unterschrieben hat, sondern ein anderer Hausbewohner oder Nachbar!

Bei uns werden auch ständig Pakete abgegeben für die Nachbarn.

Ich würde vorschlagen, den Artikel in „Versand“ verschieben zu lassen, mit Mietrecht hat er nun nicht gerade zu tun…

Hi,

die Unterschrift einscannen und dem Kunden schicken.
Vielleicht erkennt er einen Nachbarn.

MFG

Hallo

Jetzt frage ich mich wie ich weiter vorgehen kann.

Worum geht es denn? Verlangt der Empfänger Schadenersatz, oder soll er den Inhalt des Paketes bezahlen, oder wo liegt das Problem? Inwiefern ist es das Problem des Absenders und nicht nur das Problem des Empfängers, dass das Paket nicht angekommen ist?

Übrigens, ich würde auch nicht ausschließen, dass der DHL-Bote das Paket vor die Tür gelegt und selber unterschrieben hat. Sowas kommt vor! Wenn es also wichtig ist, würde ich die Unterschrift tatsächlich überprüfen oder überprüfen lassen.

Viele Grüße

Vorerst vielen Dank für die Antworten.  

DHL hat die Unterschrift des Empfängers schon verglichen mit dem Personalausweis. Laut DHL ist es die Unterschrift Empfängers laut Empfänger nicht. DHL sagt somit, dass ihre Pflicht erfüllt ist und die Ware übergeben wurde. Was der Empfänger leider leugnet. Also Annahme durch Nachbarn etc. Ausgeschlossen. 

Da es eine Rücksendung war, ist jetzt zu klären von wem ich meine 300€ bekomme. 

Hi

Es ist grundsätzlich Sache des Absenders, der muss nämlich sicherstellen, dass die Ware beim Kunden ankommt.

Außerdem ist der _Absender_ der _Einzige_ der einen Nachforschungsantrag stellen kann.

Wenn beim Empfänger nichts ankommt, kann der rein gar nichts tun.

lg
Kate

Leider habe ich momentan ein Problem mit einem verschollenen
Paket.  

Tatsächlich hast du das nicht :smile:

§ 357 BGB bestimmt, dass Kosten und Gefahr der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer trägt.

Demnach auch das Risiko, nach einem Widerruf den Kaufpreis zurückerstatten zu müssen, ohne ein (nachweislich) aufgegebenes Paket tatsächlich zurückerlangt zu haben :smile:

G imager

Hallo

Es ist grundsätzlich Sache des Absenders, der muss nämlich sicherstellen, dass die Ware beim Kunden ankommt.

  • In erster Linie ist es natürlich Sache des Postdienstleistungsunternehmens sicherzustellen, dass die Pakete beim Empfänger ankommen.

Ansonsten stimmt das nur, sofern der Absender ein gewerblicher Händler ist, oder jedenfalls ein Gewerbe betreibt. Eine Privatperson muss nur sicherstellen, dass er die Ware ordentlich verpackt und adressiert bei der Post abgibt.

Viele Grüße

Hallo

§ 357 BGB bestimmt, dass Kosten und Gefahr der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer trägt.

Ja, aber ist der Mensch denn Unternehmer? Ich kann mir das kaum vorstellen bei so einem Gebahren.

Viele Grüße

Hallo

§ 357 BGB bestimmt, dass Kosten und Gefahr der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer trägt.

Ja, aber ist der Mensch denn Unternehmer? Ich kann mir das
kaum vorstellen bei so einem Gebahren.

Dass muss er aber, sonst gäbe es gar kein Widerrufsrecht noch Kaufpreiserstattungsanspruch wie vorgetragen :smile:

Hallo

Ja, aber ist der Mensch denn Unternehmer?

Dass muss er aber, sonst gäbe es gar kein Widerrufsrecht noch Kaufpreiserstattungsanspruch wie vorgetragen :smile:

Man kann auch als privater Verkäufer Rücksendungen akzeptieren. Und vielleicht stimmte die Beschreibung nicht oder so. - Der Begriff Widerrufsrecht wurde jedenfalls m. W. nicht erwähnt, sondern nur, dass es sich um eine Rücksendung handelte.

Aber ist ja egal, der UP hat jedenfalls nützliche Informationen erhalten, falls er noch mitliest.

Viele Grüße

Ja, aber ist der Mensch denn Unternehmer?

Dass muss er aber, sonst gäbe es gar kein Widerrufsrecht noch Kaufpreiserstattungsanspruch wie vorgetragen :smile:

Man kann auch als privater Verkäufer Rücksendungen
akzeptieren.

Sicher, aber das ist eben kein gesetzl. Widerrufsrecht. Und bei eiener freiwilligen Rücknahme schuldet der VK eben nur dann Kaufpreiserstattung, wenn er die Ware unbeschädigt empfinge :smile:

1 Like

Die Sache wurde privat verkauft(obwohl der Verkäufer ein Gewerbe in dieser Branche betreibt und sehr viele Sachen über ebay Kleinanzeige verkauft) . Da die Sache aber leider schon defekt war, was dem Verkäufer nicht aufgefallen ist, habe ich ihm die Sache verpackt und zurück gesendet…

Sicher, aber das ist eben kein gesetzl. Widerrufsrecht. Und bei einer freiwilligen Rücknahme schuldet der VK eben nur dann Kaufpreiserstattung, wenn er die Ware unbeschädigt empfinge :smile:

AHA!
Gut zu wissen.