DHL-Versand Hilfe - Paket-Inhalt defekt

Hallo,
eine Privatperson A schickt einer anderen Privatperson B ein Paket mit -nehmen wir an- einem Zimmerbrunnen (gekauft über ebay). Dieser ist sehr gut verpackt zwischen Styropor und auch noch mit Paket-Papier und Luftposter"Schlangen" versehen worden.
Empfänger B hat der Paket aufgemacht und ausgepackt und aus dem Brunnen waren zwei große Stück rausgebrochen und lagen lose verteilt im Paket rum.
Der Empfänger B hat das Paket an den Absender A zurück gesendet und hat auch den Kauf-und Versandpreis von diesem voll erstattet bekommen.

Nun ist der Absender A mit dem Paket und seinen Sendeunterlagen zu DHL zurückgegangen zum Reklamieren.
Dort wurde ihm wohl gesagt, dass der Empfänger B das Paket SELBER reklamieren muss - der Empfänger B hat ja aber gar keine Paket-Unterlagen…

Gibt es irgendwelche Rechtsgrundlagen/Gerichtsurteile oder Hinweise/Tipps WIE DHL da verfahren MUSS jetzt und wie sich der Empfänger B am besten weiter verhalten sollte? Der Empfänger B hat NICHTS an diesem Artikel beschädigt, der Artikel wurde bereits beschädigt durch DHL angeliefert.
WER hat die Beweislast für den Transportschaden, DHL?

Empfänger B will auf keinen Fall irgendwie in „Regress“ genommen werden und ist er Ansicht, dass es eine Angelegenheit zwischen DHL und dem Absender A sein müsse.

Bitte um Hilfen.

DANKE

MfG

Hallo!

In „Regress genommen“ werden kann B auch nur von A ,nicht vom Paketdienst!
A hat den Vertrag mit DHL und muss auch die Ansprüche aus Verlust oder Schaden an DHL stellen.
Üblich passiert das ja durch Meldung von B an A, „Ware ist beschädigt angekommen“.
Dann sollte sich A kümmern,wie er den Schaden geltend machen will und kann. Er meldet es an DHL.
DHL wird Karton,Verpackungsmaterial(Füllmaterial) und Ware besichtigen wollen. Was käme raus?
Ich spekuliere mal:
"Ist nicht richtig verpackt ", wir haften deshalb nicht.

MfG
duck313

Hallo,
danke für Deine Antwort.

A hat den Vertrag mit DHL und muss auch die Ansprüche aus
Verlust oder Schaden an DHL stellen.

A ist ja zu DHL mit der Schadensmeldung (Internetsite DHL) UND dem Paket gegangen, dort bekam er ja die Auskunft, dass eigentlich B diese Meldung machen müsse, zurück genommen haben die es aber trotzdem wieder.

Üblich passiert das ja durch Meldung von B an A, „Ware ist
beschädigt angekommen“.

B hat A SOFORT nach Öffnung des Pakets (über ebay) eine Nachricht geschrieben und A wollte das Paket zurück und hat anstandslos den kompletten Betrag an B zurückerstattet.

Dann sollte sich A kümmern,wie er den Schaden geltend machen
will und kann. Er meldet es an DHL.

Bereits geschehen…

DHL wird Karton,Verpackungsmaterial(Füllmaterial) und Ware
besichtigen wollen. Was käme raus?
Ich spekuliere mal:
"Ist nicht richtig verpackt ", wir haften deshalb nicht.

DAS das Paket RICHTIG verpackt war, würde B bezeugen und notfalls auch be-eiden…, der Brunnen war in dieses Styropor „eingelassen“, offensichtlich war es noch der Original-Styropor vom Brunnen-Hersteller, denn er passte perfekt drumherum, obendrauf lagen noch diese mit Luft gefüllten Plastik-Schlangen und darauf noch dieses feste Paketpapier verknüllt und zu Guter Letzt oben drauf nochmals Styropor als Abschluß! Alles sehr gut durchdacht…

Weißt Du was man machen kann, wenn DHL den Transportschaden an A ablehnt? Gibt es da so eine Art Widerspruchs-Möglichkeit?

Danke
Grüße
Marie

Ich kann deiner Antwort eigentlich nur beipflichten.

A hat den Vertrag mit DHL und muss auch die Ansprüche aus
Verlust oder Schaden an DHL stellen.

Seh ich genauso. A hat den Vertrag mit DHL,nicht B. Scheint so,als wolle DHL hier die alte Masche abziehen, A und B gegeneinander auszuspielen und selbst als lachender Dritter dastehen.

Ich spekuliere mal:
"Ist nicht richtig verpackt ", wir haften deshalb nicht.

Ich kenne nun die Transportbedingungen von DHL nicht so genau, aber es würde mich nicht wundern,wenn sie soviel anders sind als die anderer Paketdienste. Bei den privaten Paketdiensten steht in den Transportbedingungen meist drin,daß die Ware so verpackt sein soll, daß sie auch einen Sturz aus 10m Höhe (!)unbeschadet überstehen soll. Daß das vollkommen weltfremd ist, muss man sicher nicht dazusagen. Allerdings schweigen sich die Paketdienste darüber aus,wie denn festgelegt werden soll, was nun gut genug verpackt ist und was nicht. Ein derartiges „Gutachten“ durch den Ersatzpflichtigen (in diesem Fall DHL) würde natürlich keinesfalls neutral ausfallen, sondern praktisch immer so enden, daß der Absender die Schuld trägt.

moin,

abgesehen davon, warum der Verkäufer das Versandrisiko selbst tragen möchte, ist bei DHL zu lesen:

Im Schadensfall geben Sie bitte Ihr beschädigtes Paket an eine Filiale der Deutschen Post oder Postbank ab. Dort wird eine Schadensanzeige aufgenommen. Anschließend wird das Paket inklusive Inhalt zur Verpackungsprüfung eingeschickt. Die Einsendung, Verpackungsprüfung und Rückmeldung kann ca. 14 Tage in Anspruch nehmen, erfolgt jedoch meist schneller.

wurde es so gemacht?
abgegeben schon, aber mit einem Retoure Aufkleber drauf und ohne Schadensmeldung.

In den tiefen des eingegangenen Vertrages ist es sicher sehr genau Beschrieben, wie zu verfahren ist.

Ich bin mir fast sicher, der VK hat sich vertan und der Brunnen ist erst beim letzten Versand zerbrochen.

grüße
lipi

Ich kenne nun die Transportbedingungen von DHL nicht so genau,
aber es würde mich nicht wundern,wenn sie soviel anders sind
als die anderer Paketdienste. Bei den privaten Paketdiensten
steht in den Transportbedingungen meist drin,daß die Ware so
verpackt sein soll, daß sie auch einen Sturz aus 10m Höhe
(!)unbeschadet überstehen soll. Daß das vollkommen weltfremd

Selbst bei dem schwarzen Schaf der Branche, Hermes, steht sowas nicht. Meines Wissens nach gibt es eben nirgendwo solche Vorgaben, die mess- und überprüfbar wären.

Grüße,
.L

Hallo!

Weißt Du was man machen kann, wenn DHL den Transportschaden an
A ablehnt? Gibt es da so eine Art Widerspruchs-Möglichkeit?

Wenn man mit der Aussage seitens DHL nicht einverstanden ist, hat man das Recht, den „Transportschaden“ per Klage einzufordern.
Dann wird ein Gericht prüfen müssen, ob alles gut verpackt war.

Gruß
Andreas

Wobei hier noch zu beachten ist, dass das Paket zwei Mal verschickt wurde. Die kaputte Ware wurde (so lese ich das heraus) ohne vorher DHL zu informieren an A zurückgeschickt. Daraus ergibt sich auch ein Transportvertrag zwischen DHL und B. Wobei ich jetzt davon ausgehe, dass A keinen Rücksendeaufkleber dabeigelegt hat.

Gruß
Andreas

als die anderer Paketdienste. Bei den privaten Paketdiensten
steht in den Transportbedingungen meist drin,daß die Ware so
verpackt sein soll, daß sie auch einen Sturz aus 10m Höhe
(!)unbeschadet überstehen soll.

Quatsch. Da steht, daß die Versandgegenstände so verpackt sein müssen, daß sie den Belastungen, denen sie normalerweise während der Beförderung ausgesetzt sind, standhalten.

Welche Belastungen das sein können, kann man hier nachlesen:
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article1372089…

1 „Gefällt mir“

Hallo,
danke für die Antwort.

abgesehen davon, warum der Verkäufer das Versandrisiko selbst
tragen möchte

möchte oder muss (lt. DHL) ER es selbst tragen?

, ist bei DHL zu lesen:

Im Schadensfall geben Sie bitte Ihr beschädigtes Paket an eine
Filiale der Deutschen Post oder Postbank ab. Dort wird eine
Schadensanzeige aufgenommen.

Das ist -wie gesagt- bereits geschehen, das Paket und die Schadensanzeige wurde bei der Deutschen Post abgegeben und DORT wurde eben dem Verkäufer gesagt, das „eigentlich“ der Käufer reklamieren müßte…

Anschließend wird das Paket

inklusive Inhalt zur Verpackungsprüfung eingeschickt. Die
Einsendung, Verpackungsprüfung und Rückmeldung kann ca. 14
Tage in Anspruch nehmen, erfolgt jedoch meist schneller.

wurde es so gemacht?

JA - siehe oben…

Ich bin mir fast sicher, der VK hat sich vertan und der
Brunnen ist erst beim letzten Versand zerbrochen.

Wie meinst Du das jetzt „beim letzten Versand“ der VK hat sich vertan?

Meinst Du, der hätte mir „bewußt“ einen defekten Brunnen geschickt um bei DHL die Versicherung in Anspruch nehmen zu können?!?
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen…

Danke
Grüße
Marie

Hallo,
danke für die Antwort.

Wobei hier noch zu beachten ist, dass das Paket zwei Mal
verschickt wurde. Die kaputte Ware wurde (so lese ich das
heraus) ohne DHL zu informieren an A zurückgeschickt.

Ja - das stimmt so, NACH Rücksprache mit dem Verkäufer wurde das Paket zum erneuten Versandkostenpreis vom Käufer wieder an den Verkäufer zurückgeschickt. Ich glaube, ehrlich gesagt, dass ganz sicher der Käufer :wink:) aber auch der Verkäufer von den Vertrags-Tiefen von DHL keine Ahnung hatten und einfach aus dem Bauch raus gehandelt haben: Wer das Paket versendet, trägt die Verantwortung für den Versandweg und den unversehrten Artikel-Weg bis zum Käufer - so dachten wohl beide :wink:)

Daraus ergibt sich auch ein Transportvertrag zwischen DHL und
B. Wobei ich jetzt davon ausgehe, dass A keinen
Rücksendeaufkleber dabeigelegt hat.

NEIN - einen Rücksendeaufkleber hat A nicht beigelegt, weil eigentlich keine Rücknahme vereinbart war…

Was nun?
Grüße
Marie

Hallo,
danke für die Antwort.

Wenn man mit der Aussage seitens DHL nicht einverstanden ist,
hat man das Recht, den „Transportschaden“ per Klage
einzufordern.
Dann wird ein Gericht prüfen müssen, ob alles gut verpackt
war.

Oh je - DAS klingt teuer und übersteigt den Warenwert wahrscheinlich um ein Vielfaches nehme ich an…

Danke
Grüße
Marie

hi,

abgesehen davon, warum der Verkäufer das Versandrisiko selbst
tragen möchte

möchte oder muss (lt. DHL) ER es selbst tragen?

ich meine, das bei einem Privatverkauf der Käufer das Versandrisiko trägt und es den VK nichts angeht. Das hat mir DHL erstmal nichts zu tun.
Aber dafür ist es zu spät und hat mit der Frage auch nichts zutun.

Im Schadensfall geben Sie bitte Ihr beschädigtes Paket an eine
Filiale der Deutschen Post oder Postbank ab. Dort wird eine
Schadensanzeige aufgenommen.

Das ist -wie gesagt- bereits geschehen, das Paket und die
Schadensanzeige wurde bei der Deutschen Post abgegeben und
DORT wurde eben dem Verkäufer gesagt, das „eigentlich“ der
Käufer reklamieren müßte…

Anschließend wird das Paket
inklusive Inhalt zur Verpackungsprüfung eingeschickt. Die
Einsendung, Verpackungsprüfung und Rückmeldung kann ca. 14
Tage in Anspruch nehmen, erfolgt jedoch meist schneller.

wurde es so gemacht?

JA - siehe oben…

Im Ursprungspost steht, dass Absender A das Paket reklamiert hätte, nachdem es abermals befördert wurde.

Die Frage verlässt im übrigen den Bereich der FAQ:1129

grüße
lipi

Hallo

Daraus ergibt sich auch ein Transportvertrag zwischen DHL und B.

Aber das kann doch keine Rolle spielen. Bei diesem Versandweg ist doch kein Schaden entstanden. Der ist doch von A nach B entstanden, also ist A am Zug.

Wenn man aus dieser Rücksendung irgendeine Zuständigkeit von B in diesem Schadensfall stricken wollte, und B die defekten Teile nicht per DHL, sondern per Hermes zurückgeschickt hätte, dann müsste ja logischerweise Hermes den Schaden bezahlen.

Das könnte höchstens eine Rolle spielen, wenn die DHL bezweifelt, dass der Schaden auf dem Transport von A nach B passiert ist.

Ich tippe einfach auf Unkenntnis des Mitarbeiters, wenn der schreibt ‚eigentlich‘ sei B dafür zuständig. Dieses ‚eigentlich‘ zeigt ja schon, dass der Mitarbeiter sich nicht ganz sicher war. - Ich würde erstmal abwarten, ob sie den Schaden ersetzen. Normalerweise tun die Firmen das, denn andernfalls würde man ja wohl nie wieder was bei denen verschicken.

Viele Grüße